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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Mobile Blitzer: Welche Messgeräte gibt es?

Mobile Blitzer: Radar-, Laser- und Lichtschrankenmessung, Toleranz, Blitzerfoto und Regeln für Warn-Apps verständlich erklärt.

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Mobile Blitzer sind temporäre Blitzanlagen, die an unterschiedlichen Orten aufgebaut werden können. Während sich Autofahrer den Standort von stationären Blitzern – also fest installierten Blitzern – merken, sorgen mobile Blitzer für einen Überraschungseffekt. An Straßen, auf denen zu schnell gefahren wird, erfassen mobile Blitzer eher Fahrzeugführer, die die zulässige Geschwindigkeit überschreiten, als stationäre Blitzer, die Ortskundigen bereits bekannt sind. Für Fahrzeugführende gilt nach § 23 Abs. 1c StVO: Ein eigens zur Warnung oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmtes Radarwarngerät darf nicht betrieben oder betriebsbereit mitgeführt werden. Bei einem Smartphone, Navi oder anderen Multifunktionsgerät darf die entsprechende Blitzer-App beziehungsweise Warnfunktion während der Fahrt nicht verwendet werden.

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Wo stehen mobile Blitzer?

Die mobilen Radargeräte können am Fahrbahnrand aufgestellt oder in einem Fahrzeug, dem Blitzerauto, platziert werden. Häufig stehen mobile Blitzer in Baustellen oder an Punkten im Straßenverkehr, an denen besonders viele Unfälle passieren. Dann wird die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Fahrzeuge mittels Radarwellen, per Laser oder mithilfe einer Lichtschranke ermittelt. Außerdem können Polizeibeamte Geschwindigkeitskontrollen mit einer Laserpistole durchführen. Ob und welcher Abstand zwischen Blitzer und Schild einzuhalten ist, richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes und den Umständen der Messstelle; eine bundeseinheitliche Meterzahl gibt es dafür nicht. Unabhängig davon muss das Messgerät geeignet, im zulässigen Messbereich und so verwendet werden, dass die Richtigkeit der Messung gewährleistet ist. Das folgt aus § 23 MessEV. Zu den radargestützten mobilen Verkehrskontrollsystemen zählt unter anderem:

Zu den mobilen Blitzanlagen, die die Geschwindigkeit mittels Lichtschranke messen zählen:

Lasergestützte mobile Messgeräte

Eine andere Möglichkeit der mobilen Geschwindigkeitsmessung ist die lasergestützte Messung. Zu den lasergestützten mobilen Verkehrskontrollsystemen zählen unter anderem folgende:

Mobile Blitzer werden oft in Baustellen oder an Unfallschwerpunkten aufgebaut.

In den meisten Fällen entsteht bei der Messung mit Lasertechnik kein Blitzerfoto. Anders als üblich blitzt es also nicht rot auf, wenn ein Fahrer zu schnell fährt und geblitzt wird. Unmittelbar nachdem der Geschwindigkeitsverstoß mit der Lasertechnik festgestellt wurde, wird der betroffene Fahrer von der Polizei aus dem Verkehr gewunken und mit dem Verstoß konfrontiert. Fahrer sollten bedenken, dass sie dabei das Recht haben, zu schweigen. Außer dem Namen und der Anschrift muss der Fahrer der Polizei gegenüber keine Angaben machen.

Laserblitzer werden oft in mobilen Blitzeranhängern, den sogenannten Enforcement Trailern, eingebaut. Diese Art der mobilen Blitzer können Temposünder nahezu unbemerkt dokumentieren.

Messung aus dem Polizeifahrzeug: das ProVida-Verfahren

Ein weiteres mobiles Geschwindigkeitsmessverfahren ist das sogenannte ProVida-System. Die Messung erfolgt dabei aus einem Polizeifahrzeug, das hinter dem betroffenen Wagen fährt. Das gemessene Fahrzeug wird über eine bestimmte Strecke hinweg gefilmt und das Tempo mit einem geeichten Tacho ermittelt. Die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs wird bei gleichbleibendem Abstand der beiden Fahrzeuge aufgezeichnet. Anschließend wird der Fahrer angehalten, mit dem Verstoß konfrontiert und über mögliche Folgen informiert.

Toleranzabzug bei mobilen Blitzern

Beim ProVida-Verfahren werden aufgrund der möglichen Ungenauigkeit bei der gemessenen Geschwindigkeit bei einem Tempo von unter 100 km/h vier bis fünf km/h vom gemessenen Tempo abgezogen. Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h erfolgt ein Abzug von vier bis fünf Prozent des gemessenen Tempos. Bei allen anderen mobilen Messverfahren fällt der Toleranzabzug etwas geringer aus: Bei einer Geschwindigkeit unter 100 km/h werden drei km/h abgezogen, bei einem Tempo von mehr als 100 km/h subtrahiert die zuständige Behörde drei Prozent. Das ist der übliche Toleranzabzug auf Autobahnen und Landstraßen. Der Toleranzabzug wird automatisch vorgenommen und im Bußgeldbescheid extra ausgewiesen.

Mobile Blitzer können im Übrigen nicht nur zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzt werden, sondern auch an Ampeln. Insgesamt drei Kameras nehmen dabei das Fahrzeug, die Kreuzung und die Ampelanlage auf, um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß nachweisen zu können.

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