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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Handy auf dem Fahrrad: Was ist erlaubt und was nicht?

Handy beim Fahrradfahren: Wer beim Telefonieren oder Tippen auf dem Handy erwischt wird, muss 55 Euro Strafe zahlen. Punkte gibt es nicht.

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Auch auf dem Fahrrad gelten die Regeln zur Handynutzung im Straßenverkehr. Wer ein elektronisches Gerät aufnimmt oder hält und dabei benutzt, riskiert eine Geldbuße. Zulässig bleibt die Nutzung nur unter den Voraussetzungen des § 23 Abs. 1a StVO, etwa ohne Aufnehmen oder Halten und mit höchstens kurzer, angepasster Blickzuwendung.

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Mit Handy am Ohr auf dem Fahrrad? StVO ist streng

Was für das Auto gilt, gilt auch für das Fahrrad: Beide Hände müssen frei sein und sich im besten Fall am Steuer beziehungsweise Lenker befinden. Nur so ist sichergestellt, dass der Autofahrer oder Radfahrer mit voller Aufmerksamkeit beim Straßenverkehr ist und auch sein Gefährt unter Kontrolle hat. Wer sich nicht daran hält, telefoniert oder auf seinem Handy am Steuer tippt, muss laut Bußgeldkatalog mit einer Strafe von 55 Euro rechnen, Punkte gibt es hingegen in der Regel nicht – das gilt auch für das Handy auf dem Fahrrad.

Handyhalterung am Fahrrad ist gestattet

Für alle Radfahrer ist auch wichtig zu wissen, dass selbst das Halten des Handys in der Hand während des Fahrens verboten ist. Viele nutzen das Handy auf diese Weise als Navigationsgerät, sollten das aber unbedingt lassen. Wer nicht auf das Navi im Handy verzichten möchte, kann sich eine Handyhalterung am Fahrrad anbringen. Doch auch hier gilt: Wer sich zu leicht davon ablenken lässt, sollte darauf verzichten – erlaubt ist eine solche Halterung aber.

Handy auf dem Fahrrad: Einspruch sinnvoll?

Handy auf dem Fahrrad: Welche Strafen sind möglich?

Jeder hat das Recht, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen – auch wenn es um den Vorwurf Handynutzung beim Fahrradfahren handelt. Nach Erhalt des Bußgeldbescheids muss dann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Die zuständige Behörde wird die Sache ans Gericht weiterleiten und es kann zu einem Hauptverfahren kommen. Hier wird entschieden, ob der Einspruch gegen den Handyverstoß gerechtfertigt ist oder ob die Strafe bestehen bleibt. Die kann dann allerdings nochmal höher ausfallen als ursprünglich.

Wer mit dem Gedanken spielt, Einspruch einzulegen, sollte sich vorab also über mögliche Konsequenzen im Klaren sein und abwägen, ob die Strafe im richtigen Verhältnis zum Aufwand eines Einspruchs und einer daraus folgenden Verhandlung steht. 55 Euro Bußgeld sind zwar schmerzhaft – im Zweifel müssen Betroffene jedoch noch tiefer in die Tasche greifen, wenn sie kein Recht bekommen. Wer unsicher ist, welcher Weg der richtige ist, sollte sich vor dem Einspruch von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Er kann einschätzen, inwieweit sich ein Einspruch lohnt.

Musikhören beim Fahrradfahren: Ist das erlaubt?

Viele Radfahrer hören während des Fahrens Musik über Kopfhörer – das ist auch tatsächlich nicht verboten. Es kommt nur darauf an, wie man es macht. Ausschlaggebend ist die Lautstärke. Radfahrer sind dafür verantwortlich, dass sie trotz der Musik immer noch dem Straßenverkehr folgen können und nicht von zu lauter Musik aus dem Kopfhörern abgelenkt werden. Als Orientierung können sich Radfahrer merken, dass sie trotz Musik immer noch das Martinshorn eines Rettungswagens, aber auch noch eine Klingel eines anderen Radfahrers hören müssen. Ist das nicht der Fall, droht ein Bußgeld von 15 Euro.

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Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

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Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

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Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

Kontakt

Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten.

Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

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Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

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