Kurz Nachrichten lesen oder telefonieren? Wer hinterm Steuer sitzt, muss die Regeln für das Handy am Steuer beachten. Eine Halterung allein erlaubt die Bedienung nicht: Nach § 23 Abs. 1a StVO darf das Gerät weder aufgenommen noch gehalten werden; außerdem sind grundsätzlich nur Sprachsteuerung, Vorlesefunktion oder eine kurze, an die Situation angepasste Blickzuwendung zulässig.
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Jeder Zweite hat es schon einmal getan und hinterm Steuer das Handy gezückt. Wie eine Studie des ADAC und ÖAMTC zeigt, fährt man mit dem Handy in der Hand allerdings wesentlich schlechter: Der Fahrstil wird unruhiger, die Mittellinie wird weit überfahren und das Tempolimit schwankt sowohl nach oben also auch nach unten. Häufige Folge: Schwere Verkehrsunfälle. Deshalb ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) streng, was die Handynutzung am Lenkrad betrifft. Geregelt ist sie im § 23 Absatz 1a. Hier heißt es, dass der Fahrer ein Handy oder jedes andere elektronische Kommunikationsgerät wie Tablets, E-Books oder i-Pods während der Fahrt nicht benutzen darf – weder zum Telefonieren noch zum Schreiben von Textnachrichten oder zum Surfen im Internet.
Handy in der Halterung? Auch dann nur kurze Blickzuwendung erlaubt
Das Verbot hat jedoch drei Ausnahmen: Autofahrer dürfen ein elektronisches Gerät benutzen, wenn der Fahrer:
- das Gerät nicht aufnimmt oder in den Händen hält (es sich also in einer Halterung befindet)
- nur einen kurzen Blick auf das Gerät wirft
- nur die Sprachsteuerung und Vorlesefunktion nutzt

Kurz gesagt: Haben Autofahrer für ihr Smartphone eine Halterung im Auto, dürfen sie ihr Gerät benutzen. Aber Vorsicht: Minutenlanges Tippen, Scrollen oder Lesen ist auch mit dem Handy in der Halterung nicht gestattet. Autofahrer dürfen nur kurz auf das Handy schauen und vom Verkehr wegblicken – und auch das nur, soweit es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben. Was „kurz“ konkret bedeutet, erläutert die Straßenverkehrsordnung nicht. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, entscheidet das Gericht hier also im Einzelfall. Fest steht aber, dass das Lesen einer SMS nicht erlaubt ist – denn das dauert länger als ein kurzer Blick.
Übrigens sollten auch Fahrradfahrer eine Handyhalterung an ihrem Rad anbringen und das Smartphone so als Navi nutzen.
Handy im Auto benutzen? Mit diesen Strafen müssen Autofahrer rechnen
Wer dennoch hinterm Lenkrad den Griff zu Smartphone und Co. nicht lassen kann, muss mit folgenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen, wenn er erwischt wird:
| Verstoß gegen das Handyverbot | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
| beim Führen eines Fahrzeugs | 100 Euro | 1 | |
| …mit Gefährdung | 150 Euro | 2 | 1 Monat |
| …mit Sachbeschädigung | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sorgt dafür, dass beide Hände beim Autofahren frei von elektronischen Geräten sind und das Smartphone besser in der Handyhalterung stecken bleibt. Die SMS ist aber wichtig? Und die Oma wartet auf Rückruf? Dafür gibt es eine Lösung: Parken und Motor ausschalten. So schützen Autofahrer sich selbst – und andere Verkehrsteilnehmer.
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