Zum Inhalt springen
VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Kopfhörer im Straßenverkehr: Erlaubt oder verboten?

Sind Kopfhörer im Straßenverkehr erlaubt oder verboten? Was ist beim Tragen von On-Ear und In-Ear-Kopfhörern zu beachten? Hier ist die Erklärung!

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Beauftragung

Musikhören mit gutem Klang oder telefonieren während der Fahrt mit einem Headset – Kopfhörer werden auch von Auto- und Fahrradfahrern gern getragen. Beliebt sind insbesondere sogenannte Noise Cancelling-Kopfhörer, die Umgebungsgeräusche eliminieren. Doch die On-Ear- und In-Ear-Kopfhörer können im Straßenverkehr eine große Gefahr bergen. Sind sie zulässig? Oder sind sie verboten, wie auch das Handy am Steuer?

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Sind Kopfhörer beim Autofahren zulässig?

Kopfhörer werden in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht explizit erwähnt. In § 23 Abs. 1 StVO heißt es allerdings: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“

Kopfhörer sind am Steuer unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Auch wenn diese Vorschrift Spielraum für Auslegungen lässt, legt sie eindeutig fest, dass die Kopfhörer weder das Gehör noch die übrige Wahrnehmung während der Teilnahme am Straßenverkehr beeinträchtigen dürfen. Das bedeutet, dass der Autofahrer den Verkehr zu jeder Zeit auch akustisch wahrnehmen können muss. Das Tragen eines Kopfhörers darf also nicht verhindern, dass der Verkehrsteilnehmer etwa das Martinshorn eines Einsatzfahrzeugs oder die warnende Hupen eines anderen Fahrzeugs hören kann. Damit ist das Tragen von Kopfhörern während der Fahrt grundsätzlich erlaubt. Wer die akustischen Signale im Straßenverkehr aufgrund von Kopfhörern jedoch nicht wahrnehmen kann, muss mit einem Verwarnungsgeldvon 10 Euro rechnen.

****Wichtig:****Auch das Telefonieren mit Kopfhörern ist während der Fahrt erlaubt, solange die Wahrnehmung des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigt wird.

Sind Kopfhörer auf dem Fahrrad zulässig?

Häufiger als bei Autofahrern ist die Nutzung von Kopfhörern bei Fahrradfahrern zu beobachten. Auch hier lässt sich sagen, dass das Tragen von Kopfhörern auf dem Fahrrad grundsätzlich erlaubt ist. Dabei darf nur die Lautstärke nicht so hoch eingestellt werden, dass der Fahrradfahrer seine Umgebungsgeräusche und damit auch die Verkehrsgeräusche nicht mehr hören kann. Dies lässt sich auf eine Entscheidung des OLG Köln aus dem Jahr 1987 zurückführen, die bis heute herangezogen wird.² Das bedeutet, dass auch Fahrradfahrer Geräusche des Straßenverkehrs wie Hupen, Klingeln oder das Martinshorn trotz Kopfhörer wahrnehmen können müssen. Hier gilt wie bei Autofahrern: Kann der Fahrradfahrer die Verkehrsgeräusche nicht hören, weil er Kopfhörer trägt, droht ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro.

Wichtig: Dieser Vorgabe kann insbesondere bei Unfällen eine gewichtige Bedeutung zukommen. Ein etwaiger Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch des Radfahrers kann bei nicht Einhaltung dieser Vorgabe gekürzt oder gar vollkommen verwirkt werden.

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Kostenloser Bußgeld-Check

Lohnt sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid?

Schritt 1 von 173 Min.
Vorwurf

Was wirft man Ihnen vor?*

Ort

Wo waren Sie unterwegs?*

Tempo

Wie viel km/h waren Sie zu schnell?*

Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

Tempo

Wie schnell waren Sie unterwegs?*

Abstand

Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

Upload

Schreiben hochladen

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

Kontakt

Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten.

Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

Anrede

Ergebnis

Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

Schreiben schon da? Gehen Sie zurück zum Schritt „Upload“ und fügen Sie es an.

✓ Voraussichtliche Strafe sofort✓ Kostenlos & unverbindlich✓ Persönlich geprüft von Verkehrsrechtsanwälten
Bekannt aus
ARDZDFFOCUSCNNSPIEGEL ONLINEHandelsblattWirtschaftsWocheTagesspiegelBloomberg