Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Sicher im Bus: Wann herrscht Anschnallpflicht?

Im Reisebus allgegenwärtig, in Linienbussen rar gesät: Der Sicherheitsgurt. Gibt es im Bus eine Anschnallpflicht? Und welche Strafen aus dem Bußgeldkatalog drohen, wenn man sich im Bus nicht anschnallt?

Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich

Gibt es im Bus eine Anschnallpflicht?

Bei der Anschnallpflicht im Bus unterscheidet das Gesetz im §21a StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) grundsätzlich zwischen Reisebussen und Bussen, in denen die Beförderung stehender Gäste gestattet ist. Typischerweise sind damit Linienbusse gemeint. Letztere sind von einer Gurtpflicht ausgenommen, weshalb nur die wenigsten von ihnen überhaupt mit Gurten ausgestattet sind. Falls sich im Linienbus dennoch Gurte finden, etwa auf speziellen Kinder- oder Behindertensitzen, ist das Anschnallen dennoch keine Pflicht.

Nicht angeschnallt im Reisebus – das kostet!

Anders sieht es bei der Anschnallpflicht im Reisebus aus: Hier sind Sicherheitsgurte seit dem 1. Oktober 1999 unerlässlich für eine Straßenzulassung, auch wenn ältere Modelle nicht nachgerüstet werden müssen.

Wenn Gurte vorhanden sind, sollte man sie auch nutzen: Wer unangeschnallt im Reisebus erwischt wird, etwa bei Grenz- oder Stichprobenkontrollen der Polizei, dem droht – analog zum Missachten der Anschnallpflicht im Pkw – ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro. Aber keine Bange: Ein kurzer Toilettengang oder Aufstehen, um etwas aus dem Reisegepäck zu holen, ist nach §21a StVO ausdrücklich erlaubt.

Auch in Reisebussen gilt die Anschnallpflicht.

Für das Anschnallen im Reisebus ist im Übrigen – genau wie im Auto – jede volljährige Person selbst verantwortlich. Für die Einhaltung der Gurtpflicht bei Kindern haben die Eltern oder Aufsichtspersonen Sorge zu tragen – und bei Verstoß auch zu haften. Der Busfahrer ist verpflichtet vor Fahrtbeginn auf das Anschnallen hinzuweisen, überprüfen muss er die Einhaltung allerdings nicht. Für den Busfahrer selbst, gilt übrigens keine Anschnallpflicht, ebenso wenig wie für Servicepersonal oder Aufsichtspersonen, wie zum Beispiel Lehrer auf einer Klassenfahrt.

Keine Gurte im Reisebus – was tun?

Besonders ältere Reisebusse verfügen hin und wieder nicht über eine Ausstattung mit Sicherheitsgurten. Hier ist die Gesetzeslage so pragmatisch wie logisch: Wenn keine Gurte vorhanden sind, muss man sich auch nicht anschnallen. Ob man allerdings in einen Bus steigen will, der seit über 20 Jahren nicht nachgerüstet wurde, bleibt jedem selbst überlassen.

Gibt es eine Anschnallpflicht im Schulbus?

Auch der Schulbusverkehr folgt in Sachen Anschnallpflicht grundsätzlich der Unterscheidung von Linien- und Reisebus. In der Praxis ist es jedoch so, dass fast alle Kinder und Jugendliche in Deutschland mit regulären oder speziell abgestellten Linienbussen zur Schule fahren. Hier entfällt, wie oben erklärt, eine Anschnallpflicht.

Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich