Zum Inhalt springen
VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Sicher im Bus: Wann herrscht Anschnallpflicht?

Gibt es eine Anschnallpflicht in Linienbussen und Reisebussen? Wann man sich im Bus anschnallen muss und welche Strafen drohen, lesen Sie hier.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Beauftragung

Im Reisebus allgegenwärtig, in Linienbussen rar gesät: Der Sicherheitsgurt. Gibt es im Bus eine Anschnallpflicht? Und welche Strafen aus dem Bußgeldkatalog drohen, wenn man sich im Bus nicht anschnallt?

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Gibt es im Bus eine Anschnallpflicht?

Bei der Anschnallpflicht im Bus unterscheidet das Gesetz im §21a StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) grundsätzlich zwischen Reisebussen und Bussen, in denen die Beförderung stehender Gäste gestattet ist. Typischerweise sind damit Linienbusse gemeint. Letztere sind von einer Gurtpflicht ausgenommen, weshalb nur die wenigsten von ihnen überhaupt mit Gurten ausgestattet sind. Falls sich im Linienbus dennoch Gurte finden, etwa auf speziellen Kinder- oder Behindertensitzen, ist das Anschnallen dennoch keine Pflicht.

Nicht angeschnallt im Reisebus – das kostet!

Anders sieht es bei der Anschnallpflicht im Reisebus aus: Hier sind Sicherheitsgurte seit dem 1. Oktober 1999 unerlässlich für eine Straßenzulassung, auch wenn ältere Modelle nicht nachgerüstet werden müssen.

Wenn Gurte vorhanden sind, sollte man sie auch nutzen: Wer unangeschnallt im Reisebus erwischt wird, etwa bei Grenz- oder Stichprobenkontrollen der Polizei, dem droht – analog zum Missachten der Anschnallpflicht im Pkw – ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro. Aber keine Bange: Ein kurzer Toilettengang oder Aufstehen, um etwas aus dem Reisegepäck zu holen, ist nach §21a StVO ausdrücklich erlaubt.

Auch in Reisebussen gilt die Anschnallpflicht.

Für das Anschnallen im Reisebus ist im Übrigen – genau wie im Auto – jede volljährige Person selbst verantwortlich. Für die Einhaltung der Gurtpflicht bei Kindern haben die Eltern oder Aufsichtspersonen Sorge zu tragen – und bei Verstoß auch zu haften. Der Busfahrer ist verpflichtet vor Fahrtbeginn auf das Anschnallen hinzuweisen, überprüfen muss er die Einhaltung allerdings nicht. Für den Busfahrer selbst, gilt übrigens keine Anschnallpflicht, ebenso wenig wie für Servicepersonal oder Aufsichtspersonen, wie zum Beispiel Lehrer auf einer Klassenfahrt.

Keine Gurte im Reisebus – was tun?

Besonders ältere Reisebusse verfügen hin und wieder nicht über eine Ausstattung mit Sicherheitsgurten. Hier ist die Gesetzeslage so pragmatisch wie logisch: Wenn keine Gurte vorhanden sind, muss man sich auch nicht anschnallen. Ob man allerdings in einen Bus steigen will, der seit über 20 Jahren nicht nachgerüstet wurde, bleibt jedem selbst überlassen.

Gibt es eine Anschnallpflicht im Schulbus?

Auch der Schulbusverkehr folgt in Sachen Anschnallpflicht grundsätzlich der Unterscheidung von Linien- und Reisebus. In der Praxis ist es jedoch so, dass fast alle Kinder und Jugendliche in Deutschland mit regulären oder speziell abgestellten Linienbussen zur Schule fahren. Hier entfällt, wie oben erklärt, eine Anschnallpflicht.

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Kostenloser Bußgeld-Check

Lohnt sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid?

Schritt 1 von 173 Min.
Vorwurf

Was wirft man Ihnen vor?*

Ort

Wo waren Sie unterwegs?*

Tempo

Wie viel km/h waren Sie zu schnell?*

Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

Tempo

Wie schnell waren Sie unterwegs?*

Abstand

Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

Upload

Schreiben hochladen

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

Kontakt

Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten.

Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

Anrede

Ergebnis

Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

Schreiben schon da? Gehen Sie zurück zum Schritt „Upload“ und fügen Sie es an.

✓ Voraussichtliche Strafe sofort✓ Kostenlos & unverbindlich✓ Persönlich geprüft von Verkehrsrechtsanwälten
Bekannt aus
ARDZDFFOCUSCNNSPIEGEL ONLINEHandelsblattWirtschaftsWocheTagesspiegelBloomberg