Auf einen Rotlicht-, Alkohol- oder Geschwindigkeitsverstoß können ein Bußgeldbescheid, eine Geldbuße und Punkte in Flensburg folgen. Den eigenen Punktestand kann man kostenfrei beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abfragen. Bei acht oder mehr Punkten gilt der Fahrerlaubnisinhaber nach § 4 Abs. 5 StVG als ungeeignet; die Fahrerlaubnis ist zu entziehen. Punkte lassen sich jedoch nicht legal an eine andere Person verkaufen oder übertragen. Seit dem 1. Juli 2026 ist der sogenannte Punktehandel ausdrücklich verboten. Rechtsstand: 27. August 2026.
Wie funktioniert der Punktehandel?

Mit „Punktehandel“ ist der Versuch gemeint, eine punktebewehrte Verkehrsordnungswidrigkeit wahrheitswidrig einer anderen Person zuzuordnen. Eine rechtmäßige Übertragung findet dabei nicht statt. § 4c StVG verbietet es, die Behörde über den Beteiligten an einer in Anlage 13 FeV bezeichneten Ordnungswidrigkeit zu täuschen, dies anzubieten oder den Kontakt zu einem dazu bereiten Dritten zu vermitteln. Deshalb erläutern wir keine praktischen Schritte für einen solchen Deal.
Punkte verkaufen über Agenturen
Wer im Internet eine „Punkteübernahme“ anbietet oder vermittelt, nutzt keine zulässige Gesetzeslücke. Angebot, Durchführung und Vermittlung können nach § 23 StVG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Eine Zahlung an einen Anbieter ändert weder den tatsächlichen Fahrer noch die rechtmäßige Zuordnung des Verkehrsverstoßes.
Behörden können Angaben zum Fahrer mit den vorhandenen Beweismitteln und Personendaten abgleichen. Ob daneben ein Straftatbestand erfüllt ist, hängt von den konkreten Erklärungen, Rollen und Absichten der Beteiligten ab. Eine pauschal „sichere“ Gestaltung des Punktehandels gibt es nicht.
Punkte verschieben im Bekanntenkreis
Auch Freunde, Partner oder Familienmitglieder können Punkte, Bußgeld oder Fahrverbot nicht wirksam für den tatsächlichen Fahrer übernehmen. Ob Geld fließt, ist für das Täuschungsverbot nicht entscheidend. Eine einverständliche Falschangabe wird nicht dadurch rechtmäßig, dass sich die andere Person freiwillig als Fahrer bezeichnet.
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Wie groß ist das Risiko, dass der Punktehandel auffliegt?
Eine belastbare Entdeckungswahrscheinlichkeit lässt sich nicht angeben. Behörden können etwa Fahrerfoto, Personendaten und Erklärungen abgleichen. Auch die häufig genannte Dreimonatsfrist ist kein verlässlicher „Schutz“: Die Verfolgungsverjährung hängt vom Tatbestand und vom Verfahrensverlauf ab und kann nach § 33 OWiG durch gesetzlich bestimmte Handlungen unterbrochen werden. Dass eine Täuschung zunächst unentdeckt bleibt, macht sie nicht zulässig.
Ist es legal, Punkte zu verkaufen?

Nein. Für punktebewehrte Verkehrsordnungswidrigkeiten verbietet § 4c StVG die Täuschung über den Beteiligten sowie entsprechende Angebote und Vermittlungen ausdrücklich. § 23 StVG sieht dafür eine Geldbuße bis zu 30.000 Euro vor. Der frühere Hinweis auf eine bloß „umstrittene Gesetzeslücke“ ist nach aktueller Rechtslage überholt.
Welche Straftatbestände können zusätzlich eine Rolle spielen?
Je nach Ablauf kann zusätzlich geprüft werden, ob etwa eine falsche Verdächtigung nach § 164 Abs. 2 StGB oder eine mittelbare Falschbeurkundung nach § 271 StGB vorliegt. Das ist keine automatische Folge jedes Falls: Entscheidend sind insbesondere, wer über wen wider besseres Wissen welche Tatsachen behauptet, ob damit behördliche Maßnahmen herbeigeführt oder fortgeführt werden sollen, ob eine beweiskräftige öffentliche Beurkundung oder Speicherung bewirkt wird sowie Vorsatz und Beteiligungsform. Eine individuelle strafrechtliche Prüfung bleibt deshalb erforderlich.
Unabhängig davon bleiben der ursprüngliche Verkehrsverstoß und seine tatsächliche Fahrereigenschaft zu klären. Wer den Vorwurf für falsch hält, sollte die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe nutzen und weder Anhörungs- noch Zeugenfragebogen an einen Punktehändler weitergeben.
Wie teuer ist es, Punkte zu verkaufen?
Es gibt keinen legalen Marktpreis für Punkte. Neben einem an einen Anbieter gezahlten Betrag kann für einen Verstoß gegen §§ 4c, 23 StVG eine Geldbuße bis zu 30.000 Euro hinzukommen; mögliche strafrechtliche Folgen sind gesondert zu prüfen. Der zugrunde liegende Verkehrsverstoß wird durch den Deal nicht rechtmäßig beseitigt.
Welche Alternativen gibt es zum Punktehandel?
Wer den Verkehrsverstoß, die Fahreridentifizierung oder die Rechtsfolgen für fehlerhaft hält, kann den Bescheid rechtlich prüfen lassen. Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss nach § 67 OWiG grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden.
Daneben gibt es legale Möglichkeiten im Fahreignungs-Bewertungssystem: Bei einem Punktestand von einem bis fünf Punkten kann die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nach § 4 Abs. 7 StVG einen Punkt abbauen; das ist nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich. Eintragungen werden außerdem nach den gesetzlichen Tilgungsfristen für Punkte gelöscht. Maßgeblich ist § 29 StVG, nicht ein privater „Punktetausch“.
Amtliche Quellen und Rechtsstand
Stand der Rechtsgrundlagen: 27. August 2026. Für das Verbot und die Folgen sind insbesondere § 4c StVG und § 23 StVG maßgeblich. Hinzu kommen je nach Fall § 164 StGB, § 271 StGB sowie für legale Alternativen § 4 StVG, § 29 StVG und § 67 OWiG.
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.








