Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Punkte in Flensburg verkaufen – legal oder illegal?

Auf überfahrene rote Ampeln oder Alkoholverstöße im Straßenverkehr folgt nicht selten der Bußgeldbescheid. Je nach Schwere des Verkehrsdeliktes fallen laut Bußgeldkatalog Geldstrafen oder sogar Punkte in Flensburg an. Wer wissen will, wie viele Punkte er auf dem Konto hat, kann kostenfrei beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nachfragen. Sammelt ein Fahrer acht Punkt im Flensburger Fahreignungsregister des KBA, wird ihm der Führerschein entzogen. Wer auf den Führerschein angewiesen ist und sich keine weiteren Punkte mehr leisten kann, denkt daher möglicherweise über einen Punktehandel nach. Dabei verkauft der Fahrer Punkte noch vor Eintragung in das Fahreignungsregister an eine andere Person. Dieser Handel hat in vielen Fällen Aussicht auf Erfolg, ist rechtlich jedoch äußerst umstritten.

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Wie funktioniert der Punktehandel?

Punkte können nur verkauft werden, wenn sie noch nicht im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen sind, sondern zunächst nur im Bußgeldbescheid angekündigt werden. Bereits registrierte Punkte können nicht über einen Punktehandel aus dem Register gestrichen werden. Interessant ist das Verkaufen der Flensburger Punkte besonders für Vielfahrer wie Berufskraftfahrer, Taxi- oder Busfahrer, die aus beruflichen Gründen auf ihren Führerschein angewiesen sind. Wird ein Fahrer zum Beispiel bei zu schnellem Fahren geblitzt und soll dafür einen Punkt erhalten, kann dieser Punkt von einer anderen Person übernommen werden. Der vermeintliche Fahrer erhält für die Punkteübernahme Geld, der eigentliche Fahrer bekommt keinen Punkt und behält dafür seinen Führerschein. Diese Deals können im Bekanntenkreis geschlossen werden oder aber mit speziellen Agenturen.

Punkte verkaufen über Agenturen

Im Internet bieten zahlreiche Agenturen diesen Punktehandel an und nutzen damit eine Gesetzeslücke. Das Vorgehen ist dabei immer ähnlich: Erhält ein Fahrer einen Bußgeldbescheid, möchte aber keine Punkte eingetragen bekommen, weil etwa der Entzug der Fahrerlaubnis droht, schickt er den Anhörungs- oder Zeugenfragebogen an den Punktehändler. Anhand der Höhe des fälligen Bußgeldes für den Verkehrsverstoß und der Anzahl der zu verkaufenden Punkte legt der Händler einen Preis fest. Ist der Fahrer mit dem Preis einverstanden und überweist das Geld, sucht der Punktehändler aus einer umfassenden Kartei einen Fahrer aus, der das Verkehrsdelikt stellvertretend zugibt. Dieser vermeintliche Fahrer – der Strohmann – füllt den Anhörungsbogen mit seinen Daten aus und versichert mit seiner Unterschrift, das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gefahren zu haben. Er erhält dann den Bußgeldbescheid, zahlt die Strafe und lässt sich die Punkte eintragen. Das Bußgeldverfahren gegen den tatsächlichen Fahrer wird hingegen eingestellt und er erhält keine Punkte in Flensburg.

Die Fahrer aus den Karteien dieser Agenturen sind meist Menschen, die kein eigenes Auto haben, auf den Führerschein nicht angewiesen sind oder sich mit dem Punktehandel einen Zuverdienst gesucht haben. Als Strohmann für einen Punktehandel kommt infrage, wer eine gewisse optische Ähnlichkeit mit dem eigentlichen Fahrer und ein ähnliches Alter aufweist. Denn: Der Täter wird über das Blitzerfoto identifiziert, das meist nur eine schlechte Qualität aufweist. Stimmen das Äußere und das Alter auf den ersten Blick überein, prüfen die zuständigen Behörden nur selten, ob die Angaben tatsächlich stimmen.

Punkte verschieben im Bekanntenkreis

Da eine äußerliche Ähnlichkeit zwischen dem tatsächlichen und dem angeblichen Fahrer bestehen muss, liegt die Idee nahe, einen Strohmann im Familienkreis zu suchen. Auch unter Freunden, Bekannten und Verwandten lassen sich die Punkte übertragen. Das Vorgehen beim Punkteschieben gleicht hierbei dem der Agenturen: Der Bekannte füllt den Anhörungsbogen aus und übernimmt so Bußgeld, Punkte und gegebenenfalls das Fahrverbot. Doch auch wenn sich ein ähnlich aussehendes Familienmitglied bereiterklärt, die Punkte zu übernehmen, besteht noch immer das Risiko, mit dem Punktedeal aufzufliegen.

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Wie groß ist das Risiko, dass der Punktehandel auffliegt?

Die Wahrscheinlichkeit ist groß, bei einem Punktehandel nicht entdeckt zu werden. Denn: Jedes Jahr verschicken die zuständigen Behörden mehrere Millionen Bußgelbescheide. Im Jahr 2018 registrierte das Kraftfahrt-Bundesamt gut 4,5 Millionen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. bei der großen Zahl an zu bearbeitenden Fällen, werden keine Einzelprüfungen vorgenommen. Schöpft ein Sachbearbeiter dennoch Verdacht, hat er die Möglichkeit, sich von der zuständigen Meldebehörde ein Passfoto des Fahrers zusenden zu lassen und einen genauen Abgleich vorzunehmen. Dafür hat der Sachbearbeiter jedoch nur drei Monate Zeit. Nach Ablauf dieser Frist greift die Verjährung und gegen den Fahrer kann kein Verfahren mehr eröffnet werden.

Ist es legal, Punkte zu verkaufen?

Dass die Möglichkeit des Punktehandels besteht, garantiert noch nicht, dass dieses Vorgehen auch legal ist. Das Verkaufen von Punkten ist rechtlich äußerst umstritten. Bei Ermittlungen gegen Punktedeals wurden bisher zwei Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch (StGB) herangezogen: zum einen § 271 StGB zu mittelbarer Falschbeurkundung, zum anderen § 164 StGB zu falscher Verdächtigung. Der § 271 StGB stellt bewusst falsch getätigte Angaben, die zum Beispiel in ein öffentliches Register eingetragen werden, unter Strafe. Wer also eine andere Person mit einer Ordnungswidrigkeit in das Fahreignungsregister in Flensburg eintragen lässt, könnte gegen diesen Paragrafen verstoßen. Gleichzeitig macht sich der Strohmann nach § 271 strafbar, weil er diese Falschbeurkundung gegen Bezahlung unterstützt. Der Fahrer müsste dann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Dem Strohmann droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Paragraf 164 greift bei Punktehandel nicht

Allerdings gilt das Fahreignungsregister in Flensburg nicht als öffentliches Register. Daher greift dieser Paragraf beim Punktehandel nicht. Der § 164 StGB besagt, dass die bewusste Verdächtigung einer unschuldigen Person gegenüber Behörden strafbar ist. Lässt ein Fahrer, der gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat, den Anhörungsbogen von einer anderen Person ausfüllen, verdächtigt er diese Person wider besseren Wissens. Dies ist auch strafbar, wenn die Person mit der Verdächtigung einverstanden ist. Den Fahrer erwartet eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren. Dieser Paragraf berücksichtigt jedoch lediglich falsche Verdächtigungen bei Straftaten. Da es sich beim Punktehandel um eine Ordnungswidrigkeit handelt, treffen die Voraussetzungen aus § 164 StGB nicht zu.

Es wurden bereits Ermittlungsverfahren gegen Punktehändler eingeleitet, bisher jedoch ohne eine Verurteilung. Das ist aber keine Garantie dafür, nicht doch für den Verkauf von Punkte in Flensburg belangt zu werden – vor allem, sobald die Gesetzeslücke geschlossen wird. Dann drohen zusätzlich zu den Punkten in Flensburg und der Geldbuße für das Verkehrsdelikt Freiheits- oder Geldstrafen für den Betrug. Es ist juristisch daher nicht zu empfehlen, sich auf einen Punktehandel einzulassen.

Wie teuer ist es, Punkte zu verkaufen?

Die Preise für den Punktehandel mit einer Agentur richten sich nach der verhängten Strafe, die der Bußgeldkatalog für den Verkehrsverstoß vorsieht. Je nach Höhe der Geldbuße, Anzahl der Punkte und Länge des Fahrverbotes schwanken die Preise zwischen mehreren Hundert bis über eintausend Euro. Mit diesen Preisen lassen sich die Agenturen vom Fahrer nicht nur das fällige Bußgeld erstatten, sondern berechnen zusätzliche Bearbeitungsgebühren sowie Verwaltungskosten.

Welche Alternativen gibt es zum Punktehandel?

Rechtlich ist das Verkaufen von Punkten sehr heikel. Wer Punkte in Flensburg abbauen möchte, kann besser eine legale, sogar gewünschte Möglichkeit wählen: das Fahreignungsseminar. Mit der Teilnahme an einem solchen Seminar können Fahrer, die maximal fünf Punkte im Flensburger Fahreignungsregister stehen haben, einen Punkt abbauen. Das Fahreignungsseminar kostet weniger als der Punktehandel, kann jedoch nur einmal in fünf Jahren absolviert werden. Selbst wenn Fahrer nichts gegen ihre gesammelten Punkte unternehmen, verschwinden sie nach einiger Zeit aus dem Register: Die Eintragungen verjähren nach festgelegten Fristen.

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