Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Fahrlässige Tötung: Welche Strafe droht bei Unfall mit Todesfolge?

In der Umgangssprache bedeutet Fahrlässigkeit, dass jemand eine Handlung verantwortungslos, leichtsinnig oder unvorsichtig vorgenommen hat. Fährt ein Verkehrsteilnehmer über eine rote Ampel und erfasst dabei einen Fußgänger, der tödlich verletzt wird, spricht das Gesetz von fahrlässiger Tötung – eine Straftat, die im Straßenverkehr des Öfteren vorkommt. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht als Strafmaß für fahrlässige Tötung nicht nur Geldstrafen, sondern auch mehrjährige Bewährungs- oder Freiheitsstrafen vor.

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Was versteht man unter fahrlässiger Tötung?

Fahrlässige Tötung Unfall mit Todesfolge

Verursacht ein Verkehrsteilnehmer fahrlässig einen tödlichen Unfall, indem er gegen Verkehrsregeln verstößt, spricht man von fahrlässiger Tötung. Da es sich hierbei um eine Straftat handelt, regelt das Strafgesetzbuch fahrlässige Tötung in Paragraf 222 StGB. Fahrlässige Tötung grenzt sich deutlich von vorsätzlicher Tötung ab, die eine aktive Entscheidung beziehungsweise eine Tötungsabsicht voraussetzt.

Unter Fahrlässigkeit ist zu verstehen, dass der Unfallverursacher die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, obwohl er den Umständen und seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten nach imstande dazu wäre, anders zu handeln. Eine fahrlässige Handlung im Straßenverkehr wäre beispielsweise das Schneiden einer Kurve oder das Überholen bei unklarer Verkehrslage. Kommt es dadurch zum Unfall und jemand wird verletzt, handelt es sich um fahrlässige Körperverletzung, stirbt jemand, spricht man von fahrlässiger Tötung.

Um festzustellen, ob tatsächlich eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt, ist danach zu fragen, wie ein besonnener und gewissenhafter Mensch sich in dieser konkreten Situation verhalten hätte. Eine Sorgfaltspflichtverletzung liegt vor, wenn die Regeln aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) missachtet wurden, weil der Fahrer etwa eine rote Ampel überfahren oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat.

Der Straftatbestand der fahrlässigen Tötung erfordert zudem einen Pflichtwidrigkeitszusammenhang. Das bedeutet, die Verletzung der Sorgfaltspflicht muss die Ursache für den Tod des Menschen sein. In der Praxis stellt sich oft die Frage, ob der tödliche Unfall hätte vermieden werden können.

Grundsätzlich kann ein sich verkehrsgerecht verhaltender Fahrer darauf vertrauen, dass auch andere Verkehrsteilnehmer sich verkehrsgerecht verhalten. Dieser Vertrauensgrundsatz gilt aber nicht, wenn erkennbar ist oder deutliche Anhaltspunkte bestehen, dass ein verkehrswidriges Verhalten auftreten könnte. Bei bestimmten Personengruppen wie zum Beispiel Kindern, die sich häufig unberechenbar verhalten, kommt dieser Vertrauensgrundsatz nicht in Betracht.

Fahrlässiger Mord? Einen fahrlässigen Mord gibt es nicht, denn Mord ist Totschlag und dabei handelt es sich um vorsätzliches Töten. Sobald eine Handlung vorsätzlich ist, kann sie nicht fahrlässig sein.

Bewusste, unbewusste oder grobe Fahrlässigkeit?

Hinsichtlich der Beweggründe für eine fahrlässige Tötung lässt sich fahrlässiges Handeln untereinander abgrenzen. Von unbewusster beziehungsweise einfacher oder leichter Fahrlässigkeit spricht man, wenn eine Person eine Straftat unbewusst begeht, weil sie nicht wusste, dass ein Straftatbestand vorliegt oder die möglichen Folgen nicht in Betracht gezogen hat. Dennoch ist davon auszugehen, dass die Person aufgrund ihrer geistigen Fähigkeiten und durch Einhaltung der Verkehrsregeln die Folgen der Tat hätte abwenden können.

Bei bewusster Fahrlässigkeit weiß die Person um die möglichen Folgen seines Handelns, hofft aber dass die Folgen dessen nicht eintreffen werden („Es wird schon nichts passieren.“). Grobe Fahrlässigkeit ist im Prinzip eine bewusste Fahrlässigkeit in erheblichem Maße, wenn sich zum Beispiel ein Autofahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hinters Steuer setzt.

Fahrlässige Tötung durch Unterlassen: Wenn Ärzte wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden, handelt es sich oft um eine Tötung durch Unterlassen. Das heißt, dass die notwendige Sorgfaltspflicht hinsichtlich der medizinischen Betreuung vernachlässigt wurde (zum Beispiel falsche Medikamentengabe oder Operationsfehler durch Fahrlässigkeit).

Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr: Strafe gemäß Strafgesetzbuch

Strafmaß fahrlässige Tötung

Fahrlässige Tötung gehört zu den Tötungsdelikten, die das Strafgesetzbuch folgendermaßen ahndet (§ 222 StGB): „Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe betraft.“

Pauschal lässt sich nicht sagen, wann eine Geldstrafe droht oder wann jemand eine Bewährungs- oder Haftstrafe verbüßen muss. Das Strafmaß für fahrlässige Tötung im Straßenverkehr kann unterschiedlich ausfallen. Die Strafe hängt von den konkreten Umständen der Tat und von der Persönlichkeit des Täters ab. Auch eine Rolle spielt, ob bereits ähnliche Delikte in der Vergangenheit des Unfallverursachers vorgekommen sind. Es muss eine Beurteilung der Gesamtsituation stattfinden. So erhöht sich das Strafmaß etwa, wenn ein Verkehrsteilnehmer einen Unfall mit Todesfolge versursacht und anschließend Fahrer- oder Unfallflucht begeht.

Die Mindeststrafe für fahrlässige Tötung laut StGB ist eine Geldstrafe. Wie viele Tagessätze dem Täter anzuordnen sind, hängt vom Einzelfall ab. Die Höhe eines Tagessatzes wird anhand des Einkommens des Beschuldigten festgelegt. Ab einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen gilt derjenige als vorbestraft.

Fahrlässige Tötung mit Unfall im Straßenverkehr: Führerscheinentzug?

Im Straßenverkehr hat ein Unfall mit Todesfolge immer auch den Führerscheinentzug des Täters zur Folge. Laut Strafgesetzbuch gilt für den Entzug der Fahrerlaubnis nämlich folgendes (§ 69 StGB):

„Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.“

Taten, die eine Unfähigkeit zum Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr provozieren können, sind laut StGB:

  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Alkohol am Steuer
  • Drogen am Steuer
  • generelle Gefährdung des Straßenverkehrs

Sobald ein Urteil aufgrund einer Straftat nach Paragraf 222 StGB verkündet wurde, erlischt die Gültigkeit der Fahrerlaubnis. Zusätzlich erhält der Täter drei Punkte in Flensburg. Wie lange der Führerschein letztendlich entzogen wird, ist einzelfallabhängig.

Unfall mit Todesfolge unter Alkohol: Welche Strafe droht?

Grob fahrlässige Tötung im Straßenverkehr durch Alkohol

Setzt sich ein Autofahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hinters Steuer und provoziert dabei einen Unfall, bei dem eine Person stirbt, handelt es sich nicht mehr um eine leichte, sondern um eine grob fahrlässige Tötung im Straßenverkehr. Die Strafe fällt höher aus, als hätte der Fahrer im nüchternen Zustand einen Unfall verursacht, bleibt aber im Bereich des Strafmaßes, das Paragraf 222 StGB für fahrlässige Tötung vorsieht.

Unter Alkoholeinfluss provozierte fahrlässige Tötung – Beispiel:

Im April 2016 war ein Autofahrer in Nordrhein-Westfalen nachts mit 1,23 Promille auf einer Landstraße unterwegs. Dabei erfasste er einen ebenfalls betrunkenen Fußgänger, der die Straße überqueren wollte. Aufgrund schlechter Sicht- und Wetterverhältnisse hätte der Autofahrer seine Geschwindigkeit dementsprechend anpassen müssen, stattdessen fuhr er doppelt so schnell (zwischen 81 und 87 Kilometer pro Stunde). Trotz der Mitschuld des betrunkenen Fußgängers, liegt hier eine fahrlässige Tötung mit Verkehrsunfall vor, da der Fahrer unter Alkoholeinfluss gefahren ist und zusätzlich das Tempolimit überschritten hat. Das Gericht hat den Autofahrer zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt.

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