Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Unfall im Straßenverkehr: richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall

Unfälle können im Straßenverkehr leider jederzeit und unerwartet passieren. Autounfälle sind nie vorhersehbar und lassen sich möglicherweise auch bei verkehrsgerechtem Verhalten nicht immer vermeiden, da ein Unfall nicht nur durch Eigenverschulden, sondern auch durch Fremdverschulden zustande kommen kann. Es ist daher wichtig, sich stets aufmerksam und rücksichtsvoll im Straßenverkehr zu bewegen, um situationsgerecht auf das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer reagieren und Unfälle vermeiden zu können.

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Verkehrsrecht: Was gilt als Unfall?

Nach der gesetzlichen Definition laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist ein Verkehrsunfall ein plötzliches, unvorhergesehenes Ereignis, das von den Beteiligten nicht gewollt ist und das im Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen Gefahren steht. Dieses Ereignis kann zu einem Sach- oder Personenschaden führen. Ein Unfall kann dabei auch ohne weitere Beteiligte geschehen. Einen Unfall ohne Fremdschaden nennt man daher Alleinunfall.

Bei einem Unfall im Straßenverkehr ist überlegtes Handeln geboten.

Die Unfallursachen sind dabei vielfältig: Verkehrsunfälle können durch diverses Fehlverhalten passieren, beispielsweise durch das Kurve schneiden, das Überholen bei einer unklaren Verkehrslage oder das Unterschreiten des Sicherheitsabstands, was schnell zu einem Auffahrunfall führen kann. Zudem geschehen immer wieder Unfälle wegen Handy am Steuer. Besonders verheerend kann Fehlverhalten bei einem Unfall auf der Autobahn sein. Hier können Zusammenstöße – insbesondere bei einem Frontalzusammenstoß – leicht zu Unfällen mit Personenschaden werden und einen Totalschaden an den Unfallwagen verursachen. Bewusst oder unbewusst fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr kann schlimmstenfalls einen Unfall mit Todesfolge verursachen, womit der Straftatbestand einer fahrlässigen Tötung erfüllt wäre.

Oft kommen auch Unfälle mit Verkehrsteilnehmern vor, die nicht im Auto unterwegs sind. So fährt beim sogenannten Dooring ein Fahrrad gegen eine Autotür. Auch das ist ein Unfall im Straßenverkehr. Aber selbst bei kleineren Kollisionen, etwa wenn eine Autotür gegen ein anderes Auto stößt, spricht man von einem Unfall. Der Straßenverkehr birgt darüber hinaus noch genug weitere Gefahren, die einen Unfallschaden provozieren können.

Wie verhält man sich nach einem Unfall?

Bei Eintreten eines Unfalls gilt es unbedingt, eine Rettungsgasse zu bilden und, wenn nötig, zu helfen. Wichtig ist für jeden, der an einem Verkehrsunfall beteiligt ist: Am Unfallort bleiben, Erste Hilfe leisten und die Polizei informieren. Denn: Fahrerflucht nach einem Unfall sowie unterlassene Hilfeleistung werden hart bestraft.

Egal, in welcher Konstellation man in einen Unfall verwickelt ist – um seine Rechte und Ansprüche als Verkehrsteilnehmer durchzusetzen, solle man sich rechtzeitig nach dem Autounfall einen Anwalt für Unfälle aufsuchen. Insbesondere, wer unverschuldet in einen Autounfall geraten ist, hat Rechte und Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher. So zahlt etwa die gegnerische Versicherung in der Regel einen Leihwagen nach Unfall. Das eigene Fahrzeug wird in einem Unfall-Gutachten untersucht und der Schaden repariert oder finanziell ausgeglichen.

Was bei der Schadensregulierung nach einem Unfall (inklusive Schadensersatz– und Schmerzensgeld-Forderungen sowie der Schadensmeldung) zu beachten ist, erklärt Rechtsanwalt Johannes von Rüden im Video:

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Wichtig: Besondere Fallkonstellationen bei Unfällen im Straßenverkehr bedürfen erst recht einen Anwalt. Das ist zum Beispiel bei einem Unfall im Ausland oder bei einem Unfall auf einer Dienstfahrt mit dem privaten Pkw der Fall.

Strafen bei falschem Verhalten nach Unfall laut Bußgeldkatalog

Wer sich nach einem Unfall im Straßenverkehr nicht rechtmäßig verhält, muss laut Bußgeldkatalog mit folgenden Sanktionen rechnen:

Falsches Verhalten nach UnfallBußgeld
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei nur geringfügigem Sachschaden nicht unverzüglich beiseite gefahren30 Euro
– mit Sachbeschädigung35 Euro
Beseitigen von Unfallspuren, bevor notwendige Feststellungen getroffen wurden30 Euro
Nicht ordnungsgemäßes Absichern, Beleuchten oder Kenntlichmachen eines liegengebliebenen Fahrzeugs und dadurch einen anderen gefährdet60 Euro
Falsches Verhalten nach UnfallBußgeld
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei nur geringfügigem Sachschaden nicht unverzüglich beiseite gefahren30 Euro
– mit Sachbeschädigung35 Euro
Beseitigen von Unfallspuren, bevor notwendige Feststellungen getroffen wurden30 Euro
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