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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Verkehrsunfall: Was gilt als Unfallschaden?

Unfallschaden oder Bagatellschaden? Worin der Unterschied liegt und was man bei einem Unfallschaden am Auto tun sollte, lesen Sie hier.

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Ein Unfallschaden entsteht im Straßenverkehr schnell. Aber was ist das eigentlich? Ein kleiner Blechschaden? Oder der Totalschaden? Und was ist in einem solchen Fall zu tun? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.

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Was ist ein Unfallschaden?

Streng genommen ist natürlich jeder Kratzer am Auto, der durch einen Zusammenstoß entstanden ist, ein Unfallschaden. Dennoch wird der Begriff in der Regel erst dann genutzt, wenn die aus dem Schaden entstehenden Reparaturkosten die Summe von 750 Euro überschreiten. Vorher spricht man üblicherweise von einem Bagatellschaden. Der Begriff Unfallschaden spielt vor allem beim Verkauf eines Autos eine bedeutende Rolle. Hat das Fahrzeug nämlich bereits einen solchen Unfallschaden erlitten, muss der Verkäufer sein Auto als Unfallwagen bezeichnen. Nur Schönheitsreparaturen oder leichte Blechschäden müssen nicht extra erwähnt werden.

Ist ein Parkschaden ein Unfallschaden?

Unfälle auf dem Parkplatz oder mit anderen parkenden Fahrzeugen am Straßenrand sind nicht selten. Schnell stößt eine Autotür gegen ein anderes Auto oder es gibt einen kleinen Auffahrunfall. Diese Parkschäden werden jedoch nicht als Unfallschaden bezeichnet, da daraus in der Regel keine großen Reparaturkosten entstehen. Die Schäden lassen sich meist als Bagatellschäden bezeichnen.

Wann muss man einen Unfallschaden melden?

Ein Unfallschaden muss in den meisten Fällen gemeldet werden.

Grundsätzlich sollte man jeden Schaden, der am Auto entstanden ist, der Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Das ist vor allem dann wichtig, wenn Betroffene Leistungen von der gegnerischen Versicherung erhalten möchten. Aber auch bei einem selbst verschuldeten Unfall müssen Autofahrer tätig werden und den Schaden der Versicherung melden. Generell gilt, dass Unfallbeteiligte den Unfall so schnell wie möglich per Schadensmeldung der zuständigen Versicherung melden sollten.

Unfallschaden auszahlen lassen – Geht das?

Viele Unfallgeschädigte fragen sich, ob sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen können. Das bedeutet, das Auto würde nicht repariert werden, sondern die Geschädigten erhalten dafür eine Summe X. Möglich ist das. Allerdings wird auch in diesem Fall ein Sachverständiger benötigt, der den Unfallschaden aufnimmt und die Schadenshöhe beziehungsweise die voraussichtlichen Reparaturkosten schätzt. Dazu muss man also den Unfallschaden begutachten lassen.

Wichtig: Als Geschädigter sollte man unbedingt einen unabhängigen Unfall-Gutachter anfordern und nicht auf den Gutachter der gegnerischen Kfz-Versicherung vertrauen.

Sich den Unfallschaden auszahlen lassen macht vor allem Sinn, wenn ein sogenannter wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. In diesem Fall übersteigen die Reparaturkosten die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert (die Kosten für ein gleichwertiges Auto) und dem Wert des Unfallfahrzeugs (Restwert nach dem Unfall). Wie viel Geld letztlich ausgezahlt wird, hängt vom Restwert des beschädigten Fahrzeugs ab. Das ist die Summe, die durch den Verkauf des Unfallwagens erzielt werden könnte.

Wertminderung nach Unfall: Was ist damit gemeint?

Auch wenn ein Auto nach einem Unfallschaden repariert wurde, kann man nicht davon ausgehen, dass man es bei einem Verkauf für den tatsächlichen Wert an den Mann bringt. Der Wert ist durch den Unfallschaden – den man dem potenziellen Käufer auch verpflichtend mitteilen muss – gemindert. Man spricht dann von einer merkantilen Wertminderung. Die Höhe dieser Wertminderung nach Unfall wird von einem Unfallgutachter ermittelt. Die Summe wird dann dem Eigentümer des geschädigten Autos von der gegnerischen Haftpflichtversicherung gezahlt.

Merkantile Wertminderung: Welche Summe wird ausgezahlt?

Pauschal lässt sich nicht beantworten, wie hoch die merkantile Wertminderung bei einem Unfallschaden sein wird. Hierfür gibt es etliche Berechnungsmethoden, die Gutachter dafür anwenden. Generell kann man sagen, dass die ausgezahlte Summe bei einem neuen Wagen höher ist als bei einem Auto, das fünf Jahre oder älter ist. In diesen Fällen spielt die merkantile Wertminderung keine so große Rolle mehr.

Was ist eine technische Wertminderung nach Unfall?

Die technische Wertminderung beschreibt einen Werteverlust des betroffenen Autos aufgrund von technischen Mängeln, die auch nach einer Reparatur noch vorhanden sind. Das könnte beispielsweise das Aussehen das Fahrzeugs betreffen, aber auch die Betriebssicherheit oder die Lebensdauer. Die technische Wertminderung spielt heute in der Regel keine bedeutende Rolle mehr, weil durch moderne Reparaturen Fahrzeuge auch nach Unfällen meist einwandfrei wiederhergestellt werden können.

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