Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Straßenverkehrsregeln auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gelten hinsichtlich der Verkehrsregeln einige Besonderheiten. Bevor diese Besonderheiten erläutert werden, sind zunächst die Begrifflichkeiten Autobahn und Kraftfahrstraße kurz zu erläutern.

Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich

Die Autobahn

Eine Autobahn ist eine Kraftfahrstraße, die dem Schnellverkehr und dem Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen dient. In Deutschland werden sie durch das Zeichen 330 der Anlage 3 zu § 42 StVO gekennzeichnet. Sie dürfen nur von Kraftfahrzeugen befahren werden, deren Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit (Mindestgeschwindigkeit) mehr als 60 km/h beträgt und deren Höhe einschließlich Ladung nicht mehr als vier Meter beträgt. In der Breite dürfen 2,55 Meter nicht überschritten werden. Für Kühlfahrzeuge gilt eine Breite von 2,60 Meter.

Merkmale der Autobahn

Zeichen 330 der Anlage 3 zu § 42 StVO

Kennzeichnend für Autobahnen sind jeweils zwei Richtungsfahrbahnen, die aus mehreren Fahrstreifen bestehen. Die Richtungsfahrbahnen werden in der Regel durch einen Mittelstreifen getrennt und durch einen sog. Standstreifen gesäumt. Knotenpunkte, also Auf- und Abfahrten auf Autobahnen sind höhenfrei. Dies bedeutet, dass die Auf- und Abfahrt auf eine Autobahn durch Brücken und Unterführungen erfolgt. Bei Straßenkategorien niederer Ordnung erfolgt die Auf- und Abfahrt durch Kreisverkehr oder Kreuzungen mit Lichtzeichen. Die einfahrenden Fahrzeuge haben bei der Auffahrt auf Autobahnen und auf Kraftfahrstraßen die Vorfahrt zu beachten.

Geschwindigkeit auf der Autobahn

Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass auf Autobahnen auch innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden darf.

Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich

Auf Autobahnen, sowie auf Kraftfahrstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften, die Fahrbahnen in jeweils eine Richtung bereithalten, die durch einen Mittelstreifen oder ähnliche bauliche Einrichtungen getrennt sind, gilt auch unter günstigen Umständen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für folgende Fahrzeuge:

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
  • Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger, sowie
  • Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckhänger.

Unter den oben beschriebenen Bedingungen gilt für folgende Fahrzeuge eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h:

  • Krafträder mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschine mit Anhänger,
  • Zugmaschine mit zwei Anhängern, sowie
  • Kraftomnibusse mit Anhänger oder mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen.
Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich

Unter den oben beschriebenen Bedingungen gilt für Kraftomnibusse ohne Anhänger, die unter anderem folgende Merkmale aufweisen, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h:

  • nach Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugelassen sind,
  • hauptsächlich für die Beförderung von sitzenden Fahrgästen gebaut und die Fahrgastsitze als Reisebestuhlung ausgeführt sind,
  • auf allen Sitzen sowie auf Rollstuhlplätzen, wenn auf ihnen Rollstuhlfahrer befördert werden, mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind,
  • mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sind, der auf eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 100 km/h eingestellt ist,
  • auf der vorderen Lenkachse nicht mit nachgeschnittenen Reifen ausgerüstet sind.

Tempolimit auf deutschen Autobahnen

120 km/h Höchstgeschwindigkeit

Ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen besteht nicht. Eine Ausnahme hiervon bilden seit 2008 die Stadtautobahnen des Bundeslands Bremen, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gilt.

Auf den Bundesautobahnen gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich

Die Kraftfahrstraße

Kraftfahrstraßen werden meistens umgangssprachlich als Schnellstraße bezeichnet. Auch Kraftfahrstraßen dürfen lediglich durch Kraftfahrzeuge befahren werden, deren Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h und deren Höhe einschließlich Ladung nicht mehr als vier Meter beträgt. In der Breite dürfen 2,55 Meter nicht überschritten werden. Für Kühlfahrzeuge gilt eine Breite von 2,60 Meter.  Eine Kraftfahrstraße wird durch das Zeichen 331 der Anlage 3 zu § 42 StVO gekennzeichnet.

Geschwindigkeit auf Kraftfahrstraßen

Zeichen 331 der Anlage 3 zu § 42 StVO

Die Geschwindigkeit auf Kraftfahrstraßen richtet sich grundsätzlich nach § 3 StVO, sodass innerhalb geschlossener Ortschaften eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h einzuhalten ist, soweit keine andere Geschwindigkeitsvorgabe gemacht wird. Außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Kraftstraßen 100 km/h, soweit keine andere Geschwindigkeitsvorgabe gegeben wird. Für Lkw, Züge mit Anhänger, Krafträder und Omnibusse gelten, wie oben dargestellt, die Geschwindigkeitsbeschränkungen der Autobahnen, wenn die Richtungsfahrbahnen baulich getrennt sind, § 18 StVO.

Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich

Welche Besonderheiten gelten auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Neben den oben bereits erwähnten Besonderheiten bei der Auf- und Abfahrt auf Autobahnen und Kraftstraßen und hinsichtlich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, gibt es noch einige weitere Besonderheiten, die auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gelten.

Rechtsfahrgebot

Auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist das Rechtsfahrgebot der StVO zu befolgen.

Fahren mit Abblendlicht

Wer im Dunkeln auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, muss seine Geschwindigkeit in zwei Fällen nicht der Reichweite seines Abblendlichts anpassen, § 18 Abs. 6 StVO:

  • Erstens wenn die Schlussleuchten eines vorausfahrenden Fahrzeugs klar zu erkennen sind und ein ausreichender Sicherheitsabstand zu diesem eingehalten wird.
  • Zweitens wenn der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern versehen sind und zusammen mit fremden Licht Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

Wenden, Rückwärtsfahren, Halten und Parken  

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen darf nicht gewendet oder rückwärtsgefahren werden, § 18 Abs.7 StVO. Bei einem Verstoß drohen folgende Sanktionen:

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot 
Rücksichts­loses Wenden, Rückwärts­fahren, Fahren entgegen der Fahrt­richtungFällt unterschiedlich aus 3Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Entzug der Fahrerlaubnis
Rückwärts & entge­gen der Fahrt­richtung fahren in Ein- oder Ausfahrt75 €1
– mit Gefähr­dung90 €1
– mit Sachbeschädigung110 €1
Wenden in Ein- oder Aus­fahrt75 €1
– mit Gefähr­dung90 €1
– mit Sachbeschädigung110 €1
Wenden auf Neben­straße oder Seiten­streifen130 €1
– mit Gefähr­dung160 €1
-mit Sachbeschädigung195 €1
Wenden auf der durch­gehenden Fahr­bahn200 €21 Monat
– mit Gefähr­dung240 €21 Monat
– mit Sachbeschädigung290 €21 Monat
Wenden im Tunnel60 €1
Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich

Neben dem Wenden und Rückwärtsfahren ist auch das Halten auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße verboten, § 18 Abs.8 StVO und wird wie folgt sanktioniert:

VerstoßBußgeldPunkte
Unzulässiges Halten auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße 35 €
Unzulässiges Parken auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße 70 €1
Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich

Fußgänger auf der Autobahn

Fußgänger dürfen Autobahnen nicht betreten. Kraftfahrstraßen dürfen hingegen an Kreuzungen, Einmündungen oder sonstigen dafür vorgesehenen Stellen von Fußgängern überschritten werden, § 18 Abs.9 StVO.

Wann darf ich den Standstreifen benutzen?

Der Standstreifen oder auch Seitenstreifen genannt, ist kein Bestandteil der Fahrbahn, § 2 Abs.1 StVO. Auf ihm darf nicht gehalten werden, § 18 Asb.8 StVO. Anders ist es, wenn eine Panne vorliegt, in diesem Fall darf der Seitenstreifen selbstverständlich benutzt werden. Zu beachten ist, dass beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen ist und die Fahrbahn nicht betreten wird.

Nutzung des Standstreifens

Der Standstreifen darf befahren werden, wenn die Polizei die Erlaubnis hierzu erteilt, z.B. bei einer kurzfristigen Umleitung wegen eines Unfalls. Für die Bildung einer Rettungsgasse darf der Standstreifen ebenfalls befahren werden.

Mögliche Verkehrsstrafen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Die nachfolgende Tabelle führt häufige Verstöße und deren Sanktionierung bei der Nutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen auf.

Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich
Verstoß Bußgeld Punkte
Als Fußgänger Autobahn oder Kraftfahrstraße an dafür nicht vorgesehener Stelle betreten 10 €  
Autobahn oder Kraftfahrstraße mit Fahrzeug befahren, dessen Höchstgeschwindigkeit 60 km/h oder weniger beträgt 20 €  
Autobahn oder Kraftfahrstraße mit Fahrzeug befahren, dessen zulässige Höhe zusammen mit der Ladung überschritten ist (Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 Meter) 20 €  
Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen 25 €  
Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen mit Sachbeschädigung 35 €  
Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug befahren, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 Meter beträgt 70 1
Beim Einfah­ren Vorfahrt auf der durch­gehenden Fahr­bahn nicht beachten 75 € 1
Seitenstrei­fen zum schnelleren Vorwärts­kommen be­nutzen 75 € 1
Nicht mög­lichst weit rechts fahren, trotz Möglichkeit, mit Gefähr­dung 80 1
Beim Einfah­ren Vorfahrt auf der durch­gehenden Fahr­bahn nicht beachten und andere Verkehrsteilnehmer gefährden 90 1
Beim Einfah­ren Vorfahrt auf der durch­gehenden Fahr­bahn nicht beachten und einen Unfall verurshen 110 € 1
Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich