Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn: 130 km/h

Auf deutschen Autobahnen gibt es grundsätzlich keine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung. In der Regel gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Bereits seit 1978 wird Kraftfahrern, die auf einer Autobahn unterwegs sind, laut § 1 Nr. 3 Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung, empfohlen, nicht schneller als 130 km/h zu fahren. Diese Empfehlung der Richtgeschwindigkeitsverordnung ist nicht bindend und stellt damit kein Tempolimit dar.

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Auf welchen Straßen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h?

Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt vor allem auf Straßen außerorts, wie etwa auf Autobahnen. Die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung besagt, dass Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht schneller als 130 km/h fahren sollten. Gekennzeichnet wird die Richtgeschwindigkeit mit einem rechteckigen Schild (Verkehrszeichen 380) mit einer weißen 130 auf blauem Grund. Das Schild wird jedoch mittlerweile als unnötig eingeschätzt. Daher wurde das Verkehrszeichen 380 für die Richtgeschwindigkeit aus der StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) gestrichen und wird bis 2022 von den Straßen entfernt.

Die empfohlene Richtgeschwindigkeit gilt:

  • auf Autobahnen (Schild mit Zeichen 330.1)
  • außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind
  • außerorts auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben

Die Richtgeschwindigkeit gilt auf diesen Straßen nicht, wenn laut Straßenverkehrsordnung oder nach deren Zeichen eine Höchstgeschwindigkeit besteht. Die Richtgeschwindigkeit kann also durch Regeln und Zeichen außer Kraft gesetzt werden.

Folgen bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn

Die Richtgeschwindigkeit gilt auf der Autobahn und außerorts, wenn kein anderes Schild ein Tempolimit angibt.

Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit stellt weder eine Straftat, noch eine Ordnungswidrigkeit dar, da es sich lediglich um eine Empfehlung handelt. So müssen Fahrer, die schneller als 130 km/h auf Strecken unterwegs sind, auf denen die Richtgeschwindigkeit empfohlen wird, nicht mit einer strafrechtlichen oder ordnungsrechtlichen Verfolgung rechnen.

Kommt es jedoch zu einem Unfall und der Unfallfahrer ist schneller als die empfohlene Richtgeschwindigkeit gefahren, kann sich das auf die Strafe auswirken. Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, erhöht die Gefahr, dass sich andere Verkehrsteilnehmer auf diese Geschwindigkeit nicht einstellen können und sie unterschätzen. In einem zivilrechtlichen Prozess kann sich die Überschreitung der empfohlenen Richtgeschwindigkeit negativ für den Unfallfahrer auswirken, da Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden könnten.

Achtung: Im Ausland sind Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Autobahn möglich, da es dort keine Richtgeschwindigkeit, sondern eine strenge Höchstgeschwindigkeit gibt.

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