Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Fahrverbot: Führerschein abgeben – wo und wie?

Wer eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht, muss damit rechnen, ein Fahrverbot für ein bis drei Monate zu erhalten. Der Führerschein muss für diesen Zeitraum abgegeben werden. Aber wie und wo eigentlich? Wie sieht der Ablauf bei einem Fahrverbot aus?

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Ein Fahrverbot trifft Autofahrer mitunter härter als Bußgelder und Punkte. Allerdings haben sich Betroffene in der Regel auch schwerwiegendere Verstöße im Straßenverkehr geleistet, sodass die Behörden mit dem Fahrverbot zu einer erzieherischen Maßnahme greifen.

Wann muss man seinen Führerschein abgeben?

Autofahrer erfahren im Bußgeldbescheid von ihrem Fahrverbot und dem Zeitraum, über das es andauern soll. Der Bußgeldbescheid wird in der Regel zwei Wochen nach dem begangenen Verstoß per Post verschickt. Nach Erhalt des Bußgeldbescheids haben Betroffene wiederum zwei Wochen Zeit, Einspruch gegen das Fahrverbot einzulegen. Das können Autofahrer beispielsweise tun, um das Fahrverbot umzuwandeln – etwa in eine höhere Geldbuße. So kann das Fahrverbot in einigen Fällen umgangen werden.

Legen sie keinen Einspruch ein, wird der Bußgeldbescheid und damit das verhängte Fahrverbot als Strafe rechtskräftig. Ersttäter müssen den Führerschein dann aber nicht sofort abgeben. Sie erhalten eine Frist von vier Monaten, innerhalb der sie selbst entscheiden können, wann für sie das Fahrverbot gilt und sie ihren Führerschein abgeben. Wiederholungstäter und Verkehrssünder, die besonders schwerwiegende Verstöße begangen haben, müssen den Führschein hingegen direkt nach Eintritt der Rechtskraft des Fahrverbots abgeben – also zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids.

Wie viele Tage hat ein Monat, wenn es ums Fahrverbot geht?

Viele Autofahrer fragen sich: Was ist gemeint, wenn von einem einmonatigen Fahrverbot die Rede ist? Antwort findet man im § 37 Absatz 4 der Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO). Hier steht geschrieben, dass der Zeitraum des Fahrverbots nach der Kalenderzeit zu berechnen ist. Das heißt, es kommt ganz darauf an, wann das Fahrverbot beginnt. Je nachdem, wann der Führerschein abgegeben wird, dauert das Fahrverbot zwischen 28 und 31 Tagen. Günstigster Monat ist also eindeutig der Februar, wenn man Tage sparen möchte. Wer den Führerschein hingegen beispielsweise im August abgeben muss, wird 31 Tage darauf verzichten müssen. Das Fahrverbot beginnt dabei mit dem Tag, ab dem der Führerschein abgegeben wird.

Fahrverbot: Wo muss man seinen Führerschein abgeben?

Man kann seinen Führerschein freiwillig abgeben.

Die offizielle Stelle, bei der der Führerschein aufgrund eines Fahrverbotes abgegeben werden muss, steht in der Rechtsmittelbelehrung des Bußgeldbescheids. In den meisten Fällen ist das die zuständige Bußgeldstelle – die Behörde, die auch den Bußgeldbescheid ausgestellt hat. In einigen Bundesländer ist es zudem möglich, den Führerschein in einer Polizeidienststelle zur Verwahrung abzugeben. Wer sich unsicher ist, sollte in der Bußgeldbehörde nachfragen.

Ablauf beim Fahrverbot: Wie muss man den Führerschein abgeben?

Möglichkeit Nummer 1: Den Führerschein abgeben per Einschreiben. Wer seinen Führerschein per Post abgeben möchte und ihn an die zuständige Behörde schickt, sollte das per Einschreiben tun. Denn so haben Betroffene die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie ihren Führerschein verschickt haben. Den Führerschein abgeben per Einschreiben, geht mit diesem Muster am einfachsten.

Möglichkeit Nummer 2: Den Führerschein persönlich abgeben. Das geht in einigen Bundesländern bei der zuständigen Polizeidienststelle oder in der zuständigen Bußgeldbehörde. Wer seinen Führerschein auf diesem Weg abgeben möchte, muss den Bußgeldbescheid und ein Ausweisdokument vorlegen.

Möglichkeit Nummer 3: Führerschein abgeben per Vollmacht. Wer selbst verhindert ist, kann einen andere Person zum Abgeben des Führerscheins schicken. Dazu braucht diese Person jedoch eine entsprechende Vollmacht.

Führerschein nicht abgegeben trotz Fahrverbot: Was sind die Konsequenzen?

Wer seinen Führerschein nicht abgegeben hat, obwohl ein Fahrverbot verhängt und bereits auf einen Monat festgelegt wurde, kann damit rechnen, dass das Ordnungsamt oder die Polizei den Führerschein beschlagnahmen. Sie fahren dafür zum Wohnsitz des Verkehrssünders und holen den Führerschein persönlich ab. Das ist allerdings keine empfehlenswerte Vorgehensweise, denn sie verlängert das Fahrverbot.

Angenommen das Fahrverbot gilt ab 1. Februar, die Polizei oder das Ordnungsamt beschlagnahmt den Führerschein aber zwei Wochen später, weil er nicht abgegeben wurde: Dann beginnt das Fahrverbot erst mit der Beschlagnahmung. Der Besitzer erhält also nicht am 1. März seinen Führerschein zurück, sondern später. Wer in der Zwischenzeit sogar noch Auto gefahren ist, hat sich zudem strafbar gemacht.

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