Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Fahrverbot in Geldstrafe umwandeln? So stehen die Chancen

Ein Fahrverbot zu erhalten, ist häufig der größte Graus für Autofahrer, denn dann muss der Alltag erst einmal neu organisiert werden. Viele hoffen deshalb, dass sie ihr Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln lassen können. Ist es tatsächlich möglich, sich vom Fahrverbot freizukaufen? Und wenn ja, in welchen Fällen?

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Kein Rechtsanspruch auf Geldstrafe statt Fahrverbot

Es klingt verführerisch: Statt des auferlegten Fahrverbots zahlt man eine Summe X und darf dafür weiter hinterm Steuer sitzen. Doch ganz so einfach ist es nicht. Von einem Fahrverbot kann man sich nicht in jedem Fall freikaufen. Es gibt darauf keinen Rechtsanspruch, und es geschieht auch nur in den wenigsten Fällen. Besonders schlecht sieht es aus, wenn:

  • bereits weitere Verkehrsverstöße vorliegen
  • der Verkehrsverstoß schwerwiegend war – das gilt z.B. für Alkohol- und Drogenfahrten
  • bereits Punkte in Flensburg angesammelt wurden
Fahrverbot aus Bußgeldbescheid umwandeln? Wann ist es möglich, sich vom Fahrverbot freizukaufen?

Liegt einer der genannten Fälle vor, haben Autofahrer in der Regel nicht einmal die winzigste Chance auf eine Umwandlung. Warum man sich nicht einfach vom Fahrverbot freikaufen kann, hängt mit der Absicht hinter dem Fahrverbot zusammen. Das ist nämlich in erster Linie eine pädagogische Maßnahme. Und die hat tatsächlich einen unschlagbaren Vorteil: Sie ist absolut gerecht und trifft jeden gleich hart – ganz egal, wie viel der Betroffene verdient. Immerhin wäre es reichlich unfair, wenn sich der Besserverdiener einfach von seinem Fahrverbot freikaufen kann, während schlechter gestellte Menschen das Fahrverbot antreten und Monate auf ihren Führerschein verzichten müssen.

Fahrverbot umwandeln: Anwalt berät bei Bußgeldbescheid

Dennoch gibt es tatsächlich Möglichkeiten, das Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln zu lassen. Dafür reicht es allerdings nicht, einfach einen Einspruch gegen das Fahrverbot einzulegen. Es liegt im Ermessen des Gerichts, ob das Verbot doch nicht in Kraft tritt – deshalb sollten Autofahrer gut begründen können, warum ein Fahrverbot für sie nicht tragbar ist. Hier ist es auf jeden Fall ratsam, sich mit einem Anwalt für Verkehrsrecht zu besprechen, der die nötige Erfahrung hat – und im Zweifel auch von einem Verfahren abrät, falls die Chancen aussichtslos sind.

Gründe, die eventuell ausreichen, um ein Fahrverbot umzuwandeln:

  • Härtefall: Ein Härtefall kann dann gegeben sein, wenn die Existenzgrundlage des betroffenen Autofahrers durch das Fahrverbot wegbricht. Allerdings kann vor Gericht auch das Gegenteil passieren – nämlich dann, wenn der Richter es dem Betroffenen negativ auslegt, dass er trotz der beruflichen Abhängigkeit vom Auto einen so schweren Verkehrsverstoß begangen hat.
  • Mitzieheffekt“: Manchmal können Autofahrer nachweisen, dass sie beispielsweise nur einen Rotlichtverstoß begangen haben, weil andere Autos auf der anderen Fahrbahn bei Grün gefahren sind und sie sich davon haben einfach „mitziehen“ lassen.
  • Augenblicksversagen: Wenn der Autofahrer beispielsweise „nur“ ein Verkehrsschild missachtet, noch keine Punkte gesammelt hat und auch ansonsten noch nie negativ im Straßenverkehr aufgefallen ist, kann es sein, dass er sein Fahrverbot umwandeln kann.

Einen weiteren kleinen Hoffnungsschimmer können Autofahrer haben, wenn rechtliche Fehler im Bußgeldverfahren aufgetreten sind. Wenn beispielsweise:

  • der Bußgeldbescheid fehlerhaft war,
  • Angaben über Zeit und Ort nicht korrekt waren oder
  • das Blitzerfoto den Fahrer nicht eindeutig identifiziert

Fahrverbot umwandeln ist teuer!

Aber Achtung: Wenn sich das Fahrverbot umwandeln lassen sollte, müssen betroffene Autofahrer tief ins Portemonnaie greifen. Die Geldstrafe wird nämlich nach Höhe des Einkommens und Vermögens berechnet. Damit möchte die Behörde verhindern, dass gutverdienenden Autofahrern das Freikaufen allzu leicht von der Hand geht.

Fahrverbot verschieben: Darf man den Zeitraum selbst wählen?

Die Behörden sind gnädig, wenn Betroffene das Fahrverbot verschieben wollen. Autofahrer, die ihr Fahrverbot zwar nicht umwandeln können, dürfen den Zeitraum wählen, in dem sie sich aufs Fahrrad oder in den Bus schwingen. Der Zeitraum muss sich allerdings in den kommenden vier Monaten befinden. Viele Autofahrer legen das Fahrverbot beispielsweise in ihren Jahresurlaub. Das geht allerdings nur, wenn der Autofahrer nicht bereits einschlägige Voreintragungen vorzuweisen hat. Wiederholungstäter haben diesen Vorteil in der Regel nicht.

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