Abgasskandal: Sind Fahrverbote nun unvermeidbar?

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Abgasskandal

In den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD geht es auch um die Problematik der zunehmenden Stickoxid-Belastungen in Deutschland. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hält Fahrverbote weiterhin für möglich. Zuvor hat die EU Deutschland mit einer Klage gedroht, sollte es nicht unverzüglich zu deutlichen Verbesserung der Emissionswerte kommen.

Städtische Fahrverbote als einziger Ausweg

Wörtlich sagte die Ministerin: „Wir wissen nicht, ob wir Fahrverbote werden vermeiden können.“ In über 20 deutschen Städten können die Stickoxid Grenzwerte derzeit nicht eingehalten werden. Die Ministerin wurde deshalb vergangene Woche von der EU-Umweltkommission einbestellt. Dabei wurde ganz deutlich gesagt: Ergreift Deutschland nicht unverzüglich effektive Maßnahmen zur Minderung des Stickoxidausstoßes, wird seitens der EU Klage erhoben. Nach Experteneinschätzungen sind Fahrverbote dabei die einzig effektive Maßnahme.

Autoindustrie lehnt Hardware-Nachrüstung ab

Obwohl ein Großteil der Autokonzerne in den Abgasskandal verstrickt ist, lehnen sie Hardware-Nachrüstungen aus Kostengründen ab. Die Software-Updates sind in der Regel unzureichend und senken die Stickoxidwerte bedingt bis gar nicht. Nach einem Software-Update entstehen Verbrauchern darüber hinaus regelmäßig Schäden, besonders in der Motorensteuerung und am AGR-Ventil. Auch hier zeigt sich die Autoindustrie gegenüber dem Verbraucher wenig kulant.

Ansprüche gerichtlich geltend machen

Betroffenen Verbrauchern raten wir daher: Berechtigte Ansprüche gegenüber den Herstellern sind regelmäßig ausschließlich auf dem Klageweg durchzusetzen.  Die Autohersteller sind uneinsichtig, gleichwohl der Verbraucher und die Behörden gezielt betrogen wurden. Die in Aussicht gestellten Fahrverbote, der drastische Preisverfall von Dieselfahrzeugen und die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs sind dabei für viele Verbraucher die ausschlaggebenden Gründe ihr Altfahrzeug loszuwerden.

Immer mehr Urteile im Sinne der Verbraucher

Die Anzahl von verbraucherfreundlichen Urteilen nimmt deutlich zu. Dabei wird häufig für Recht anerkannt, dass der Autohersteller das mangelhafte Fahrzeug zurücknehmen muss. Im Gegenzug wird der Kaufpreis erstattet. Diese Summe ist auch nach Abzug des Nutzungsersatzes fast immer deutlich höher, als das Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt noch erzielen würde.

Fahrverboten zuvorkommen – Auto an den Hersteller zurückgeben

Die guten Chancen auf eine Rückgabe Ihres Fahrzeugs sollten Sie daher nicht ungenutzt verstreichen lassen. Sie haben ein Dieselfahrzeug mit Betrugssoftware? Sie sind rechtsschutzversichert? Sie möchten den Wertverlust Ihres Fahrzeugs nicht hinnehmen? Dann lassen Sie sich von uns kostenfrei und unverbindlich beraten. In einem persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten eines juristischen Vorgehens auf. Selbstverständlich in Bezugnahme auf Ihren individuellen Sachverhalt.