Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht in Berlin

Ihre Situation: Es hat eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts einer Sexualstraftat bei Ihnen oder einem Angehörigen stattgefunden? Sie oder ein Angehöriger haben eine Vorladung oder Anklageschrift wegen eines Sexualdelikts erhalten und benötigen daher einen Anwalt für Sexualstrafrecht in Berlin oder Brandenburg?  

Vorwurf Sexualstrafrecht = Rechtsanwalt Sexualstrafrecht  

Ein Vorwurf im Bereich Sexualstrafrecht stellt eine immense emotionale und soziale Belastung dar, die weit über die persönliche Intimsphäre hinausgeht. Neben dem Einfluss auf Ihr Privatleben kann dies auch ernsthafte Konsequenzen für Ihre familiären Bindungen und Ihre berufliche Zukunft haben. Der Schutz Ihrer Rechte, Ihrer Familie und Ihrer beruflichen Existenz bedarf in diesen kritischen Phasen einer fachkundigen, sensiblen und diskreten Vorgehensweise. Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Rechte durch einen Anwalt für Sexualstrafrecht vertreten lassen.

Das Wichtigste vorab: 

  • Schweigen Sie ab sofort. Sie sagen und schreiben nichts mehr zur Sache ohne einen Anwalt. Egal, ob Sie zu Unrecht beschuldigt werden oder nicht – schweigen Sie ab sofort. 
  • Schalten Sie einen Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht ein. 

Hierauf können Sie sich verlassen

  • Als Anwalt für Sexualstrafrecht in Berlin verfolge ich die Interessen meiner Mandanten mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit. 
  • Ich passe meine Verteidigungsstrategie immer der individuellen Situation an. 
  • Ich schulde Ihnen Ehrlichkeit, Fürsorge und Rechtskenntnis.  

Verteidigungsansätze im Sexualstrafrecht

Die nachfolgende Übersicht informiert über verschiedene Delikte im Bereich des sexuellen Missbrauchs und verwandter Straftaten. Die Einteilung dient dazu, die tatbestandsmäßigen Aspekte der einzelnen Sexualstraftaten sowie die potenziellen Verteidigungsstrategien eines Rechtsanwalts mit Spezialisierung im Sexualstrafrecht herauszustellen.

Verbreitung und Besitz von illegalem pornografischen Material

Die folgenden Vorwürfe beziehen sich auf den Besitz illegaler pornografischer Inhalte sowie deren Verbreitung und fallen damit unter das Sexualstrafrecht:

  • Verbreitung pornografischer Inhalte (§ 184 StGB
  • Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB) 
  • Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte (§ 184c StGB) 

Mögliche Verteidigungsansätze eines Rechtsanwalts für Sexualstrafrecht umfassen den Nachweis des Vorsatzes bezüglich des Besitzes oder der Verbreitung und die Infragestellung der Einstufung der Inhalte als illegal nach dem Gesetz. 

Anwalt für Sexualstrafrecht in Berlin hilft bei Missbrauchsvorwürfen

Häufige Anschuldigungen im Bereich Sexualstrafrecht sind zudem Missbrauchsvorwürfe, insbesondere der

  • sexuelle Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB) sowie
  • die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (§ 180 StGB).

Die Verteidigungsansätze Ihres Anwalts im Sexualstrafrecht könnte sich bei diesen Vorwürfen auf die Einvernehmlichkeit (bei Jugendlichen über der Schutzaltersgrenze) sowie Missverständnisse bezüglich des Alters fokussieren. Ebenso kann der Nachweis der Tatbestandsmerkmale als Ansatzpunkt für die Strafverteidigung dienen, das gilt speziell bei:

  • sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen (§§ 174 a – c StGB),  
  • sexuellem Missbrauch von Kindern (§§ 176, 176a, 176b StGB) sowie
  • sexuellem Übergriff, sexueller Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB).

Ein auf Sexualstrafrecht spezialisierter Anwalt kann in diesen Fällen die Verteidigung auf die Beweisführung der Anklage bezüglich der Zwangslage, der Nicht-Einvernehmlichkeit oder der spezifischen Tatumstände ausrichten und sie auf diese Weise zu Fall zu bringen. 

Verteidigung bei Vorwürfen im Bereich Prostitution und Zuhälterei 

Auch bei Vorwürfen, die in den Bereich der Prostitution und Zuhälterei fallen, ist ein Anwalt für Sexualstrafrecht der richtige Ansprechpartner. Das Strafgesetzbuch beschreibt in diesem Kontext:

  • die Ausbeutung von Prostituierten (§ 180a StGB),
  • die Zuhälterei (§ 181a StGB),
  • die Ausübung verbotener Prostitution (§ 184f StGB) sowie
  • jugendgefährdende Prostitution (§ 184g StGB).

Die Verteidigungsansätze eines Anwalts im Sexualstrafrecht können sich in Fällen solcher Anschuldigungen beispielsweise auf die Abgrenzung zwischen legaler und illegaler Prostitution und auf die Infragestellung der Rolle des Beschuldigten in einem Prostitutionsnetzwerk konzentrieren.

Bei Vorwürfen im Bereich Öffentlichkeit und Sittlichkeit Anwalt für Sexualstrafrecht beauftragen

Wer illegaler und unsittlicher öffentlicher Handlungen beschuldigt wird, sollte unbedingt einen auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt einschalten. Dies betrifft die gesetzlichen Regelungen zu:

  • exhibitionistischen Handlungen (§ 183 StGB) und der
  • Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB).

Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht kann hier auf die Interpretation der öffentlichen Wahrnehmung, die Absicht hinter den Handlungen sowie die Frage, ob tatsächlich öffentliches Ärgernis erregt wurde, eingehen.

Sie brauchen Hilfe im Strafrecht?

Jetzt anrufen und beraten lassen!

  030 200 590 77 – 33

Notfallrufnummer: 0177 - 80 57 016