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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Strafrecht

Anwalt für Sexualstrafrecht in Berlin

Der Vorwurf allein wiegt schwer. Wir prüfen die Akte, bevor Sie ein Wort sagen, und verteidigen persönlich und diskret, vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision.

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Worum es geht

Das Sexualstrafrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung und reicht vom sexuellen Übergriff über den Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen bis zu Bild- und Chatdelikten. Beschuldigte trifft neben der Strafe die öffentliche und berufliche Vorverurteilung.

Die Verfahren beruhen oft auf einer einzigen Aussage oder auf Dateien, deren Herkunft technisch zu klären ist. Beides lässt sich prüfen: Aussageentstehung, Konstanz und Motivlage auf der einen Seite, Cache, Besitzwille und Zuordnung auf der anderen.

Rechtsanwalt Johannes von Rüden verteidigt seit 2007 persönlich, im Ermittlungsverfahren, gegen Strafbefehl, nach Anklage und in Berufung und Revision. Ziel ist meist, das Verfahren zu beenden, bevor es öffentlich wird.

Strafrahmen

Strafrahmen

Sexueller Übergriff, § 177 Abs. 1
6 Monate bis 5 Jahre
Vergewaltigung, § 177 Abs. 6
nicht unter 2 Jahren
Sexueller Missbrauch von Kindern, § 176
nicht unter 1 Jahr
Besitz kinderpornografischer Inhalte, § 184b Abs. 3
3 Monate bis 5 Jahre
Exhibitionistische Handlung, § 183
bis 1 Jahr oder Geldstrafe

Worauf es in der Verteidigung ankommt

Worauf es in der Verteidigung ankommt

Aussage gegen Aussage

Eine Verurteilung ist möglich, aber nur nach besonders sorgfältiger Prüfung. Wir entwickeln Alternativhypothesen zur Entstehung der Aussage.

Digitale Beweise

Nicht jede Datei ist Besitz, nicht jeder Chat ist Cybergrooming. Plattformdaten und Forensik zeigen mehr als Screenshots.

Arbeitgeber und Behörden

In der Privatwirtschaft erfährt der Arbeitgeber nichts automatisch. Bei Beamten, Lehr-, Heil- und Pflegeberufen kann die Behörde informiert werden. Das steuern wir mit.

Schweigen. Nichts entsperren. Nichts löschen.

Sie müssen weder aussagen noch PIN oder Passwort nennen. Verändern Sie keine Dateien oder Chatverläufe, sie können Sie entlasten. Alles Weitere besprechen wir, nachdem wir die Akte gesehen haben.

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Johannes von RüdenRechtsanwalt · Strafrecht · Verkehrsrecht · liest jede Anfrage persönlich0177 805 70 16
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