Strafrecht
Anwalt für Sexualstrafrecht in Berlin
Der Vorwurf allein wiegt schwer. Wir prüfen die Akte, bevor Sie ein Wort sagen, und verteidigen persönlich und diskret, vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision.
- Kostenfreie Ersteinschätzung
- Antwort innerhalb von 24 Stunden
- Keine Kosten ohne Beauftragung
Welcher Vorwurf steht im Raum?
Worum es geht
Das Sexualstrafrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung und reicht vom sexuellen Übergriff über den Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen bis zu Bild- und Chatdelikten. Beschuldigte trifft neben der Strafe die öffentliche und berufliche Vorverurteilung.
Die Verfahren beruhen oft auf einer einzigen Aussage oder auf Dateien, deren Herkunft technisch zu klären ist. Beides lässt sich prüfen: Aussageentstehung, Konstanz und Motivlage auf der einen Seite, Cache, Besitzwille und Zuordnung auf der anderen.
Rechtsanwalt Johannes von Rüden verteidigt seit 2007 persönlich, im Ermittlungsverfahren, gegen Strafbefehl, nach Anklage und in Berufung und Revision. Ziel ist meist, das Verfahren zu beenden, bevor es öffentlich wird.
Strafrahmen
Strafrahmen
- Sexueller Übergriff, § 177 Abs. 1
- 6 Monate bis 5 Jahre
- Vergewaltigung, § 177 Abs. 6
- nicht unter 2 Jahren
- Sexueller Missbrauch von Kindern, § 176
- nicht unter 1 Jahr
- Besitz kinderpornografischer Inhalte, § 184b Abs. 3
- 3 Monate bis 5 Jahre
- Exhibitionistische Handlung, § 183
- bis 1 Jahr oder Geldstrafe
Worauf es in der Verteidigung ankommt
Worauf es in der Verteidigung ankommt
Aussage gegen Aussage
Eine Verurteilung ist möglich, aber nur nach besonders sorgfältiger Prüfung. Wir entwickeln Alternativhypothesen zur Entstehung der Aussage.
Digitale Beweise
Nicht jede Datei ist Besitz, nicht jeder Chat ist Cybergrooming. Plattformdaten und Forensik zeigen mehr als Screenshots.
Arbeitgeber und Behörden
In der Privatwirtschaft erfährt der Arbeitgeber nichts automatisch. Bei Beamten, Lehr-, Heil- und Pflegeberufen kann die Behörde informiert werden. Das steuern wir mit.
Schweigen. Nichts entsperren. Nichts löschen.
Sie müssen weder aussagen noch PIN oder Passwort nennen. Verändern Sie keine Dateien oder Chatverläufe, sie können Sie entlasten. Alles Weitere besprechen wir, nachdem wir die Akte gesehen haben.
Weiterführend
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