Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin: Ihr Strafverteidiger!

Das Strafverfahren als Konfrontation mit dem Staat versetzt Jugendliche, Heranwachsende und Eltern in einen Ausnahmezustand. Ein Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin muss nicht nur die bestmögliche Strafverteidigung liefern, sondern auch auf die besondere individuelle Situation der Beteiligten eingehen, die sich durch die Eigenheiten des Jugendstrafrechts ergeben. Die Zukunft der Kinder und Heranwachsenden ist durch eine Verurteilung gefährdet, wenn Sie zu einer Vorstrafe führt. Vorstrafen sind im Führungszeugnis sichtbar und können die Zukunft empfindlich beeinflussen. Wir haben die häufigsten Fragen an einen Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Berlin zusammengefasst und beantwortet.

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Wie kann mir der Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Berlin helfen?

Die Verteidigung in Jugendstrafsachen durch einen Anwalt für Jugendstrafrecht wacht in besonderem Maße über die Einhaltung der durch die Strafprozessordnung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) vorgegebenen besonderen strafprozessualen Regeln. Eine wichtige Aufgabe besteht darin, jugendlichen Beschuldigten von (zusätzlichen) Beeinträchtigungen durch das Jugendstrafverfahren zu schützen. Strafverteidiger im Jugendstrafrecht sollen vor Fehlern in der Hauptverhandlung schützen.

Der Verteidiger muss im Strafrecht den Jugendlichen auch vor Fehlern sonstiger Art bewahren. Hierzu gehört das Auftreten des Jugendlichen im Ermittlungs- und Hauptverfahren, von der Kleidung in der Hauptverhandlung bis zum Verhalten bei Zeugenaussagen. Wenn tatsächlich ein strafbares Verhalten vorliegt, berät der Anwalt für Jugendstrafrecht nicht zuletzt zu Angeboten zur Schadenswidergutmachung wie zum Täter-Opfer-Ausgleich, zum Angebot eines Geldausgleichs oder zu einer ernstgemeinten Entschuldigung. Zudem muss der Jugendliche vor einer unnötigen Brandmarkung durch ein Strafverfahren geschützt werden. So kann Jugendlichen und deren Angehörigen geholfen werden, ein langes Strafverfahren zu vermeiden. Auch die Kommunikation mit der Schule oder der Ausbildungsstelle während eines Ermittlungsverfahrens bedarf besonderer Erfahrung und Sensibilität, über die ein erfahrener Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht verfügt.

Was kostet ein Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Berlin?

Rechtsanwälte für Jugendstrafrecht haben keinen besonderen Tarif. Wir rechnen unsere Tätigkeit als Rechtsanwalt in Jugendstrafsachen in Berlin nach einem Stundenhonorar oder einer Pauschale ab. Diese fällt je nach Umfang, Bedeutung und Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit unterschiedlich aus. Sofern erforderlich kann das Honorar auch in Raten gezahlt werden. Lassen Sie uns hierzu gern bei einem persönlichen Gespräch sprechen.

Gibt es auch die Möglichkeit, dass der Staat den Anwalt für Jugendstrafrecht bezahlt?

Es gibt einen Katalog von Straftaten und/oder Situationen, in denen davon ausgegangen wird, dass Jugendliche einen Verteidiger für Jugendstrafrecht brauchen.  Kennen der Jugendliche oder seine Eltern keinen Anwalt für Jugendstrafrecht und/oder können sie sich einen Verteidiger nicht leisten, wird ein sogenannter Pflichtverteidiger bestellt.

Wann beauftrage ich am besten einen Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Berlin?

Bereits beim ersten Kontakt mit der Polizei, wenn der Jugendliche also eine Vorladung von der Polizei erhalten hat, hat er das Recht einen Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht zu beauftragen. Die komplizierte Situation mit der Polizei setzt Heranwachsende stark unter Druck. Hier ist zu beachten, dass der Jugendliche sich als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren grundsätzlich nicht äußern muss. Ob eine Äußerung vielleicht doch Sinn macht, kann jederzeit mit dem Anwalt für Jugendstrafrecht besprochen werden.

Warum sollte ich Johannes von Rüden als meinen Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin beauftragen?

Bereits in Studium und Ausbildung habe ich mit dem Wahlfach Jugendstrafrecht und Kriminologie begonnen. Ich bin seit 15 Jahren als Rechtsanwalt in Berlin tätig. Mir ist es wichtig, dass Jugendliche eine Verteidigung erhalten, die sie in dieser nervenaufreibenden, aber eventuell auch entscheidenden Situation ihres Lebens, fachlich und persönlich bestmöglich und angemessen unterstützt.

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Kann es sein, dass ich ins Gefängnis komme?

Der Freiheitsentzug kommt im Jugendstrafrecht nur als letzte Stufe der Sanktionsmöglichkeiten in Betracht. Es muss daher schon etwas Gravierendes passiert sein, dass diese Strafe droht – die Jugendstrafe ist nämlich das letzte Mittel. Zudem gibt es die Möglichkeit, die Jugendstrafe „aufzuschieben“ oder zur Bewährung auszusetzen.

Wer fällt unter das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht betrifft Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren. Zudem fallen Heranwachsende im Alter von 18 bis 20 Jahren unter das Jugendstrafrecht, wenn weitere Umstände hinzutreten, welche entweder mit den Eigenarten der begangenen Tat oder der Persönlichkeit des Heranwachsenden zu tun haben. Aufgabe des Rechtsanwaltes für Jugendstrafrecht kann es sein, darzulegen warum das Jugendstrafrecht auf den Heranwachsenden Anwendung finden soll.

Typische Delikte im Jugendstrafrecht sind

  • Körperverletzung
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • Sachbeschädigung
  • Straßenverkehrsdelikte
  • Raub
  • räuberische Erpressung.
  • Diebstahl / schwerer Diebstahl

Was unterscheidet das Jugendstrafrecht vom „normalen“ Strafrecht?

Über dem Jugendstrafrecht schwebt der Erziehungsgedanke. Das Jugendstrafrecht soll in erster Linie erziehen und weniger bestrafen. Es geht nicht um Vergeltung oder Abschreckung potenzieller Täter. Ziel ist, dass Jugendliche und Heranwachsende in der Zukunft keine Straftaten mehr begehen. Die Einsicht hierzu soll im Idealfall im Jugendlichen selbst erwachsen und weniger Ergebnis eines äußeren Drucks sein. Deshalb gibt das Jugendgerichtsgesetz vor, dass die Regeln des Erwachsenenstrafrechtes nur gelten, wenn das Jugendstrafrecht keine speziellen Regelungen trifft. Das Jugendstrafverfahren ist beispielsweise nicht öffentlich.

Spezialregelungen im Jugendstrafrecht betreffen etwa die

  • Einsichtsfähigkeit etwas Unrechtes zu tun
  • (verminderte) Schuldfähigkeit
  • Besonderen Rechtsfolgen
  • Strafzumessung
  • Verfahrensrechtliche Regelungen

Welche Strafen gibt es im Jugendstrafrecht?

Erziehungsmaßregeln: Im Gesetz genannt sind zum Beispiel der Täter-Opfer-Ausgleich, soziale Trainingskurse oder Betreuungsweisungen. Aber anders als im Erwachsenenstrafrecht ist das Gericht frei, sich auch andere Erziehungsmaßregeln auszudenken. Von dieser pädagogischen Freiheit machen die Gerichte auch Gebrauch. Sowohl die Jugendhilfe als auch der Anwalt für Jugendstrafrecht können ihrerseits Vorschläge machen.

Zuchtmittel haben eine stärken Missbilligungscharakter als die Erziehungsmaßregeln. Formal unterscheidet man die Verwarnung und die Auflage als Arten der Zuchtmittel. Hier kommen Geldzahlungen und Wiedergutmachungen in Betracht.

Jugendstrafe: Die Jugendstrafe ist das äußerste Mittel (Ultima Ratio). Das heißt, sie ist immer die letzte Lösung, wenn keine anderen Möglichkeiten mehr vorhanden sind. Sie kann bei Jugendlichen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, bei Heranwachsenden unter besonderen Umständen auch bis zu 15 Jahren, dauern. Die Jungendstrafe kann auferlegt werden, wenn eine Schwere der Schuld festgestellt wird (besonders schwere Straftaten – zum Beispiel sehr schwere Körperverletzungsdelikte). Die Jugendstrafen werden in besonderen Jugendstrafanstalten vollstreckt. Es besteht auch im Jugendstrafrecht die Möglichkeit, die Jugendstrafe zur Bewährung auszusetzen. Flankiert werden kann die Jugendstrafe bei Bewährung durch die Bewährungshilfe und Bewährungsauflagen.

Eine Kombination der Rechtsfolgen kann unter dem Gesichtspunkt der Effektivität in Verbindung mit dem Erziehungsgedanken ebenfalls sinnvoll sein. Als sogenannte Nebenfolgen kommen Maßregeln der Besserung und Sicherung (in schweren Fällen die Sicherungsverwahrung) oder Führerscheinentzug in Frage. Sollten Sie oder Ihr Kind einen Anwalt für Jugendstrafrecht benötigen, können Sie sich vertrauensvoll an den Rechtsanwalt Johannes von Rüden von der Kanzlei VON RUEDEN wenden. Wir beraten und vertreten Jugendliche und Heranwachsende als Anwälte für Jugendstrafrecht in Berlin und setzen uns für das bestmögliche Ergebnis ein. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar!

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