Fachanwalt WEG-Recht Berlin

Als Fachanwalt WEG-Recht Berlin vertritt Rechtsanwalt Fabian Heyse Eigentümer und Verwaltungen mit über 25 Jahren Erfahrung im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht). Kompetente Beratung bei allen Fragen rund um Ihre Eigentümergemeinschaft – von Beschlussmängeln bis zur Hausgeldabrechnung und damit der Bedarf an Rechtsanwälten, die Spezialisten auf dem Gebiet des WEG-Rechts sind.

Die Grafik zeigt das Logo der Anwaltskanzlei »von Rüden & Heyse«.

Fachanwalt WEG-Recht Berlin

Das Bild zeigt einen Anwalt für Immobilienrecht in Berlin.

Ihr Ansprechpartner für WEG-Recht in Berlin ist Rechtsanwalt Fabian Heyse. Als erfahrener Anwalt mit über 25 Jahren Praxis im Immobilienrecht berät er Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften und Verwalter in sämtlichen Fragen des Wohnungseigentumsrechts.

Bauliche Veränderungen, Sanierung & Modernisierung

WEG-Reform 2020: neue Regeln, neue Risiken

Seit der WEG-Reform 2020 können bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum mit einfacher Mehrheit beschlossen werden – von der Wallbox bis zur energetischen Sanierung. Wer nicht zugestimmt hat, kann dennoch zur Kostenbeteiligung verpflichtet sein; wer eigenmächtig umbaut, riskiert einen Rückbauanspruch. Wir beraten Sie zu Mehrheitserfordernissen, Kostenverteilung und Ihren Rechten bei rechtswidrigen Maßnahmen.

Beschlussanfechtung in der WEG

Frist: 1 Monat – handeln Sie sofort

Fehlerhafte Beschlüsse der Eigentümerversammlung können gerichtlich angegriffen werden – doch die Anfechtungsfrist beträgt nur einen Monat. Typische Erfolgskonstellationen sind Einberufungsmängel, unbestimmte Beschlussinhalte oder Stimmrechtsverstöße. Wir prüfen Ihren Beschluss sofort auf Anfechtbarkeit, wahren die Frist und vertreten Sie vor den Berliner Amtsgerichten.

Kostenverteilung, Hausgeld & Sonderumlagen

Die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums ist Kernaufgabe der Eigentümergemeinschaft. Streit entsteht häufig darüber, welche Maßnahmen notwendig sind, wer die Kosten trägt und ob der Verwalter ordnungsgemäß handelt. Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung von Instandhaltungsansprüchen – sowohl gegenüber der Eigentümergemeinschaft als auch gegenüber dem Verwalter.

Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?

Die Frage, was dem einzelnen Eigentümer allein gehört und was allen gemeinsam, bestimmt über Zuständigkeit, Entscheidungsbefugnis und Kostenpflicht. Streit entsteht besonders häufig bei Fenstern, Balkonen, Leitungen und der Tiefgarage. Wir analysieren Ihre Teilungserklärung und geben Ihnen eine klare Einschätzung – damit Sie wissen, wer wofür haftet und wer die Kosten trägt.

Nutzungsstreit, Lärm & Querulanten in der WEG

VON RUEDEN | HEYSE kontaktieren und von erstklassiger Beratung im Immobilienrecht profitieren!

Für eine Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gern auch telefonisch zur Verfügung!