Rechtsanwalt für Betäubungsmittel in Berlin: Ihr Drogen-Anwalt in Berlin

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Betäubungsmittel (BTM) in Berlin, weil Ihnen ein Drogendelikt vorgeworfen wird? Wir helfen Ihnen als Drogen-Anwalt! In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Strafen bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) drohen und welche Verteidigungsstrategien ein erfahrener Anwalt in Berlin bei Drogen-Delikten anwenden kann.

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz – sprich Drogendelikte – stellen einen besonderen Bereich des Strafrechts dar, um das sich ein BTM-Anwalt kümmert. Anders als viele andere Aspekte des Strafrechts wird die Strafbarkeit von Drogen-Verstößen nicht im Strafgesetzbuch definiert. Das Betäubungsmittelstrafrecht wird im Betäubungsmittelgesetz Deutschland geregelt. Wichtig ist daher, dass sich ein Rechtsanwalt für Drogendelikte mit dem Betäubungsmittel-Gesetz gut auskennt.

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Anwalt in Berlin: Drogen-Delikte und ihre Strafen

Das Strafrecht bei Betäubungsmittel-Delikten kennt mehrere Verstöße gegen das BtMG, die unter Strafe stehen (BtMG §§ 29, 30). Dazu gehören:

  • Anbau von Betäubungsmitteln
  • Herstellung von Betäubungsmitteln
  • Besitz von Betäubungsmitteln
  • Handel mit Betäubungsmitteln
  • Ein- und Ausfuhr von Betäubungsmitteln

Diese Übersicht zeigt, dass sowohl Konsumenten und Besitzer von Betäubungsmitteln als auch Händler und Kuriere bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Strafe fürchten müssen. Hinzu kommen Verstöße im Verkehrsstrafrecht, wenn unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen wird.

Relevant für eine mögliche Strafe ist neben der Art des BTM-Verstoßes auch die Art des Betäubungsmittels, das beim Beschuldigten gefunden wurde. Laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG Anlage I-III) geht es im Drogenstrafrecht unter anderem um folgende illegale Substanzen:

  • Cannabis
  • Kokain
  • Heroin
  • LSD
  • Amphetamine (Speed)
  • Ecstasy (MDMA)
  • Opium
  • Pilze (Magic Mushrooms)

Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz: geringe Menge – was ist das?

Ganz entscheidend für die Höhe der Strafe – oder das Abwenden der Strafe – ist die Menge, um die es beim Verstoß gegen das BtMG geht. So unterscheidet das Drogenstrafrecht bei der Strafandrohung zwischen einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz mit geringer Menge oder nicht geringer Menge. Handel es sich um eine geringe Menge einer Droge, kann ein Rechtsanwalt für Betäubungsmittel in Berlin oft eine Verfahrenseinstellung erreichen. Das ist meist das Ziel, wenn es sich lediglich um den Drogenbesitz in geringen Mengen zum Eigenkonsum beziehungsweise Eigenbedarf handelt. Was genau als geringe Menge gilt, unterscheidet sich in Deutschland von Bundesland zu Bundesland, da es sich hierbei nicht um eine gesetzlich festgelegte Einheit handelt. Als Anwalt für Betäubungsmittel wissen wir, dass in Berlin die Grenze für Cannabisprodukte zum Beispiel bei 10 Gramm liegt – bei mehr als 10 Gramm handelt es sich um eine nicht geringe Menge.

Vorsicht: Nur weil bei Ihnen eine geringe Menge an Drogen gefunden wurde, heißt das noch nicht, dass Sie garantiert straffrei bleiben. Auch hier ist es ratsam, sofort einen Anwalt für Betäubungsmittel zu kontaktieren. Wenn Staatsanwaltschaft und Gericht an einer Strafe für den BTM-Verstoß festhalten, muss ein erfahrener Anwalt für Drogendelikte Überzeugungsarbeit leisten.

Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz: Strafe bei nicht geringer Menge

Handelt es sich um eine nicht geringe Menge an Betäubungsmitteln, die bei Ihnen entdeckt wurde, liegt die Mindeststrafe laut BtMG bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Wurden die Drogen sogar gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande gehandelt, liegt die zu erwartende Strafe bei mindestens zwei Jahren Freiheitsentzug. Auch hier hängt die Definition der nicht geringen Menge BTM von der Art der Droge und dem Wirkstoffgehalt ab. Oft wird der Wirkstoffgehalt beschlagnahmter Betäubungsmittel in einer kriminaltechnischen Untersuchung ermittelt. Der Bundesgerichtshof hat für folgende Drogen diese Wirkstoffgrenzwerte bestimmt:

  • Cannabis: 7,5 g Tetrahydrocannabinol
  • Kokain: 5,0 g Kokainhydrochlorid
  • Heroin: 1,5 g Heroinhydrochlorid
  • Morphin: 90 mg Morphinhydrochlorid
  • Amphetamin: 150 mg Base
  • Ecstasy (MDMA): 30 g Base
  • Crystal Meth: 5 bis 10 g Base

Liegt der Wirkstoffgehalt über diesen Grenzwerten, handelt es sich um eine nicht geringe Menge an BTM. Kommen zudem weitere Verstöße hinzu, kann sich die Strafandrohung weiter verschärfen – etwa, wenn Drogen und eine Waffe (als solche zählt bereits ein Messer) zusammen gefunden wurden oder wenn es sich um einen wiederholten Verstoß gegen das BtMG handelt.

Rechtsanwalt für Betäubungsmittel in Berlin hilft bei Drogen-Delikten

Wichtig bei Vorwürfen zu BTM-Verstößen ist, zu schweigen und schnell einen Drogen-Anwalt hinzuzuziehen, der sofort die Vermittlung zwischen Ihnen und den Ermittlungsbehörden übernimmt und Akteneinsicht beantragt, um eine Verfahrenseinstellung oder eine Abmilderung der Strafe zu erwirken.

Wenn Sie eine Vorladung wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz erhalten haben, brauchen Sie ganz sicher einen Strafverteidiger. Wir beraten und vertreten als Rechtsanwalt für Betäubungsmittel in Berlin aber auch bei Hausdurchsuchungen, Festnahmen, Anklagen, der Einlegung von Rechtsmitteln oder einer erhaltenen Anzeige wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Wir sichten Ihre Ermittlungsakte, erklären Ihnen Ihre rechtlichen Optionen und entwickeln eine Verteidigungsstrategie als Anwalt für Drogendelikte in Berlin. Nutzen Sie unsere Nottelefonnummer, um uns rund um die Uhr zu erreichen!

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