Fahrverbot vs. Entziehung der Fahrerlaubnis

Zunächst ist es wichtig, zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden: 

Beim Fahrverbot wird Ihnen lediglich für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten untersagt, von Ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Die Fahrerlaubnis an sich bleibt aber bestehen. Das Fahrverbot hat eine „Denkzettelfunktion“. 

Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis wird Ihnen dagegen die Fahrerlaubnis komplett entzogen. Dies geschieht, wenn man Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen für ungeeignet hält. Die Entziehung ist unbefristet, es wird lediglich eine Sperrfrist festgelegt, vor deren Ablauf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Ein Anwalt für Entziehung der Fahrerlaubnis in Berlin kann Sie hier beraten und vertreten. 

Es ist also ein Trugschluss zu glauben, man könne ein „Fahrverbot für zehn Monate“ erhalten. Hier liegt in Wahrheit eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von zehn Monaten vor. Nach Ablauf dieser Frist erhält man nicht automatisch seinen alten Führerschein zurück, sondern muss eine neue Fahrerlaubnis beantragen, teils verbunden mit einer MPU. Ein Anwalt für Entziehung der Fahrerlaubnis in Berlin kennt die Voraussetzungen und Verfahrensabläufe. 

Strategien zur Vermeidung des Führerscheinentzugs

Je nach Delikt ergeben sich unterschiedliche Verteidigungsmöglichkeiten, um den Führerscheinentzug abzuwenden. Ein erfahrener Anwalt für Entziehung der Fahrerlaubnis in Berlin entwickelt eine individuelle Strategie für Ihren Fall: 

Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) 

Ansatzpunkte können hier sein: 

  • Es steht nicht fest, dass der Beschuldigte überhaupt ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum geführt hat 
  • Die Fahruntüchtigkeit wird bestritten, um zumindest ein Herabstufen auf eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG zu erreichen 
  • Einwand eines Nachtrunks, um die absolute Fahruntüchtigkeit zu entkräften (Vorsicht: Kann durch Blutproben widerlegt werden) 

Gelingt es nicht, die Verurteilung ganz abzuwenden, sollte dargelegt werden, weshalb trotzdem (noch) von der Fahreignung auszugehen ist, z.B. weil die Tat eine seltene Ausnahme war. Auch die freiwillige Teilnahme an verkehrspsychologischen Schulungen kann die Fahreignung positiv belegen. Ein Anwalt für Entziehung der Fahrerlaubnis in Berlin berät Sie zu den Möglichkeiten. 

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

Hier wirkt sich eine lange Verfahrensdauer oft positiv aus: Wurde der Führerschein vorläufig entzogen, kann dies erzieherisch gewirkt haben, so dass die Ungeeignetheit inzwischen weggefallen ist. Schwere Tatfolgen dürfen bei der Bemessung der Sperrfrist nicht berücksichtigt werden. Ein Anwalt für Entziehung der Fahrerlaubnis in Berlin kann auf eine zügige Bearbeitung drängen. 

Nötigung (§ 240 StGB)

Beim „Drängeln“ auf der Autobahn kann der Führerschein entzogen werden, wenn sich der Täter als charakterlich ungeeignet erweist. Erneut sollte eine verkehrspsychologische Schulung erwogen werden, um dem Entzug vorzubeugen. Auch ein Gutachten, was die wiederhergestellte Fahreignung belegt, kann helfen. Ein Anwalt für Entziehung der Fahrerlaubnis in Berlin weiß, worauf es ankommt. 

Unfallflucht (§ 142 StGB) 

Führerscheinentzug droht hier bei Taten mit Personenschaden oder „bedeutendem“ Sachschaden (ab ca. 1.300 €). Die genaue Schadenshöhe ist kritisch zu prüfen, indirekte Folgekosten bleiben außen vor. Nach erfolgter Schadensregulierung ist eine Verfahrenseinstellung nach § 153b StPO möglich. Ein Anwalt für Entziehung der Fahrerlaubnis in Berlin kann dies für Sie erreichen. 

Möglichkeiten bei unvermeidbarem Führerscheinentzug

Lässt sich der Entzug nicht verhindern, geht es darum, die Sperrfrist zu minimieren und die Wiedererteilung vorzubereiten. Ein Anwalt für Entziehung der Fahrerlaubnis in Berlin steht Ihnen auch hierbei zur Seite: 

Die Sperrfrist ist eine Maßregel, die allein der Gefahrenabwehr dient. Deshalb sind Dauer und Umstände der Tat hierfür irrelevant, sondern nur die Prognose der zukünftigen Fahreignung. Diese kann durch verkehrspsychologische Schulungen verbessert werden.  

Eine nachträgliche Verkürzung der Sperrfrist nach § 69a VII StGB ist möglich, wenn sich die Sachlage ändert, z.B. durch eine bestandene MPU. Ratsam ist aber, Schulungen schon vor dem Urteil zu absolvieren. Ein Anwalt für Entziehung der Fahrerlaubnis in Berlin kann dies koordinieren. 

Bei beruflicher Erforderlichkeit ist zu prüfen, ob zumindest für bestimmte Fahrzeugklassen eine Ausnahme von der Sperre möglich ist (§ 69a II StGB). Ein Anwalt für Entziehung der Fahrerlaubnis in Berlin prüft die Voraussetzungen. 

Die lange Verfahrensdauer kann die Ungeeignetheit entfallen lassen, insbesondere wenn sich der Betroffene seitdem verkehrsgerecht verhalten hat. Dem kommt auch eine Verfahrensverlängerung durch Rechtsmittel zugute. Ein Anwalt für Entziehung der Fahrerlaubnis in Berlin legt diese ein. 

Nach der strafrechtlichen Entziehung 

Selbst ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung hindern die Verwaltungsbehörde nicht, die Fahrerlaubnis zu entziehen oder eine MPU anzuordnen – es sei denn das Strafgericht hat die Fahreignung ausdrücklich bejaht (§ 3 IV StVG). Deshalb sollte die Verteidigung in geeigneten Fällen eine solche positive Feststellung im Urteil anregen. 

Ansonsten kann die Behörde die MPU insbesondere anordnen bei: 

  • Hinweisen auf Alkoholmissbrauch (z.B. BAK ab 1,6 Promille) 
  • wiederholten Verkehrsverstößen unter Alkoholeinfluss 
  • allgemein bei erheblichen oder wiederholten Verkehrsverstößen 

Eine frühzeitige Vorbereitung auf die MPU, möglichst in Einzelberatung durch einen Verkehrspsychologen, ist daher fast immer ratsam. Je eher der Betroffene z.B. mit einer Abstinenznachweis beginnt, desto größer sind die Chancen für eine positive Begutachtung. 

Fazit: Rechtsanwalt Entziehung Fahrerlaubnis steht Ihnen zur Verfügung

Zusammengefasst kommt es bei drohender Fahrerlaubnisentziehung auf eine deliktsspezifische Verteidigungsstrategie an, um den Entzug nach Möglichkeit ganz abzuwenden. Ist dies nicht möglich, geht es darum, die Sperrfrist so kurz wie möglich zu halten. Dafür sind frühzeitig die Voraussetzungen für eine spätere Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, insbesondere durch eine MPU, in den Blick zu nehmen und der Mandant entsprechend zu beraten. 

Entscheidend für den Erfolg der Verteidigung ist es, nicht nur das Strafverfahren selbst, sondern auch die späteren verwaltungsrechtlichen Konsequenzen im Auge zu behalten. Nur so lässt sich eine ganzheitliche Strategie entwickeln, um dem Mandanten eine möglichst schnelle Wiederteilnahme am motorisierten Straßenverkehr zu ermöglichen. 

Als Anwalt für Entziehung Fahrerlaubnis Berlin mit jahrelanger Erfahrung helfe ich Ihnen gerne, Ihren Führerschein bestmöglich zu schützen und nach einem Entzug so schnell wie möglich wiederzuerlangen. Scheuen Sie sich nicht, mich bei Fragen oder Problemen rund um den Führerschein zu kontaktieren. 

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