Diesel Gate: Jetzt noch Ansprüche sichern – Verjährung droht!

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Diesel–Gate ist in aller Munde. Trotz der Tatsache, dass die Manipulationen an den Motoren bereits im September 2015 bekannt wurden, ist eine verbraucherfreundliche Regelung nach amerikanischem Vorbild weiterhin nicht in Sicht. Der VW-Konzern versucht sich weiterhin mit Softwareupdates den Ansprüchen der Kunden zu entziehen. In Bezug auf eventuelle Spätschäden räumt VW derzeit „kulante Regelungen“ ein. Wie diese Regelungen im Einzelnen aussehen, ist und bleibt unklar.

Betroffene Kunden berichten allzu oft von erheblichen Problemen nach der Durchführung des Updates. Die Probleme reichen dabei von einem erhöhten Kraftstoffverbrauch bis hin zu einem völligen Betriebsausfall. Grund dafür scheint die vorzeitige Versottung des Abgasrückführungsventils (AGR) zu sein. Im Regelfall muss dieses AGR-Ventil dann ersetzt werden. Dies bedeutet für die Kunden einen enormen Zeitaufwand und nicht zuletzt auch einen hohen finanziellen Aufwand. Der VW-Konzern spricht in der Öffentlichkeit von „der Übernahme der Kosten aus Kulanz“, jedoch berichten betroffene Kunden auch vom Gegenteil. So werden Reparaturkosten teilweise gar nicht oder nur zum Teil übernommen.

Für die Kunden stellt dies einen unhaltbaren Zustand dar. Es gleicht eher einem Glücksspiel als einer handfesten Regelung zu Gunsten der Verbraucher. Darüber hinaus besteht für die betrogenen Kunden der Nachteil, dass auch bei erfolgreich durchgeführtem Softwareupdate und dem Ausbleiben von Spätschäden der, häufig hart ersparte, Neuwagen einen enormen Wertverlust erleidet. Dabei sind die gesetzlichen Regeln für die Ansprüche gegen den VW-Konzern eindeutig.

Welche Ansprüche haben die Kunden?

Betrogene Kunden haben mehrere Möglichkeiten, Ansprüche gegen den VW-Konzern durchzusetzen. Grundsätzlich werden zwei Anspruchsgruppen unterschieden. Die erste Gruppe bezieht sich auf den Anspruch auf Schadensersatz. Dies kommt in Betracht, wenn der Kunde lediglich den Wertverlust des manipulierten Fahrzeugs ausgeglichen haben will oder er die Kosten für Reparaturen infolge des Softwareupdates nicht tragen möchte.

Die zweite Gruppe, die für die meisten Kunden auch die attraktivere Variante ist, ist die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Ziel hierbei ist es den Wagen zurück zu geben und den vollständigen Kaufpreis zu erhalten. Lediglich ein geringer Ersatz für die Nutzung des Fahrzeugs ist hier von den Kunden auszugleichen. Vorteil dieser Variante ist, dass die Kunden den bekannten Problemen in Bezug auf das Softwareupdate und Spätschäden entgehen. Diese wirtschaftlichen Risiken treffen dann den VW-Konzern als Verursacher des Abgasskandals und nicht den Verbraucher.

Betrogene Kunden sollten sich aber beeilen. Nach den allgemeinen Regeln verjähren die Ansprüche gegen den VW-Konzern nach zwei Jahren. Der Abgasskandal wurde erstmals 2015 bekannt. Dies bedeutet, dass die Ansprüche zum Ende 2017 verjähren. Wer also ein Fahrzeug sein Eigen nennt, das vom Abgasskandal betroffen ist und sich nicht auf die wenig verbraucherfreundlichen Zugeständnisse des VW-Konzerns verlassen möchte sollte jetzt handeln.

Habe ich auch später noch einen Anspruch?

Derzeit stützen sich verschiedene Klagen gegen den VW-Konzern auf den Vorwurf, der VW-Konzern habe seine Kunden bewusst getäuscht und daher betrogen. Dieser Vorwurf erscheint auch durchaus berechtigt. Immerhin ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft gegen VW. Wenn die Gerichte dieser Ansicht folgen, besteht die Möglichkeit, dass sich die Verjährungsfrist verlängert. Ob dies jedoch der Fall sein wird steht derzeit noch in den Sternen. Daher kann den betrogenen Kunden geraten werden die Ansprüche noch in diesem Jahr geltend zu machen. Ebenso unklar ist, ob eine sogenannte Sammelklage in Deutschland zulässig sein wird. Das Handelsblatt berichtet, dass beim Landgericht Braunschweig eine Sammelklage von rund 15.000 Kunden eingegangen ist. Ob die Richter das Verfahren eröffnen werden ist noch ungewiss.

Wie ist jetzt zu verfahren?

Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, das vom Abgasskandal betroffen ist, sollten Sie nicht zögern, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Eine kompetente anwaltliche Unterstützung ist hier jedoch empfehlenswert. Die Kosten des Rechtsstreits werden im Regelfall von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Den Kunden entstehen somit auch keine Kosten. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertritt eine Vielzahl von betrogenen Kunden. Gerne unterstützt das kompetente Team auch Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.

Das Team der Kanzlei VON RUEDEN steht Ihnen unter info@rueden.de sowie 030 / 200 590 770.