Landgericht Braunschweig will MyRight-Klage abweisen

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Das Landgericht (LG) Braunschweig teilt mit, dass es eine Klage des Legal-Tech-Unternehmens MyRight im Dieselskandal abweisen wird. Es geht in dem Verfahren um einen Schweizer, der in der Schweiz einen vom Abgasskandal betroffenen VW erworben hat. Das Gericht ist der Ansicht, dass er seinen mutmaßlichen Anspruch gegen VW nicht an MyRight abtreten konnte, weil das gegen das Rechtdienstleistungsgesetz (RDG) verstößt.

MyRight nicht klagebefugt

Das Legal-Tech-Unternehmen MyRight kann mit seiner deutschen Inkassolizenz die Rechte ausländischer VW-Käufer nicht einklagen. MyRight sei also wegen fehlender wirksamer Abtretung nicht zur Klage legitimiert. Deshalb wäre die Klage laut dem Vorsitzenden Richter Pedro Adelino Serra de Oliveira als unbegründet abzuweisen.

Die Begründung ist brisant, denn es handelt sich bei der MyRight-Klage um ein Pilotverfahren für insgesamt weitere 2.004 VW-Käufer aus der Schweiz, für die das Unternehmen ebenfalls vor der 11. Zivilkammer klagt. Betroffen sind auch über 6.000 slowenische Autokäufer, für die MyRight ebenfalls am LG Braunschweig klagt.

Mit dieser Niederlage würde des Legal-Tech-Unternehmen etwa 8.000 Klagen vor dem LG Braunschweig verlieren. Die Urteile des LG Braunschweig könnten im Abgasskandal gravierende Folgen haben, denn zwischenzeitlich verjähren möglicherweise viele Forderungen gegen VW.

MyRight überschreitet Kompetenzen

Die Düsseldorfer Financialright GmbH lässt sich auf Grundlage einer Inkassolizenz über die Marke MyRight Rechte von Autokäufern abtreten, um deren Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Ein solches Geschäftsmodell hält die zuständige 11. Zivilkammer für grundsätzlich zulässig, so der Vorsitzende. Er verweist dabei auf das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Zulässigkeit der Legal-Tech-Plattform Wenigermiete.de.

In dem Fall aus der Schweiz liege jedoch ein Verstoß gegen § 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes vor. Demnach ist die Erbringung außergerichtlicher Dienstleistungen nur zulässig, wenn sie nach dem RDG erlaubt ist. Die deutsche Inkassolizenz von MyRight könne aber nicht mehr umfassen als die Kenntnisse, die das Unternehmen nachgewiesen und erworben hat – also Kenntnisse im deutschen Recht. Das Legal-Tech-Unternehmen überschreite den Umfang seiner Inkassoerlaubnis. Dieser Verstoß macht also die Forderungsabtretungen der VW-Kunden an MyRight nichtig und das Legal-Tech-Unternehmen wäre nicht klagebefugt.

Die Nachteile von Legal-Tech-Angeboten

Grundsätzlich sollten geprellte Dieselfahrer die Angebote von Legal-Tech-Unternehmen kritisch betrachten. MyRight finanziert seinen Kunden zwar den Prozess gegen die Autokonzerne, bekommt der Kunde dann aber Schadensersatz zugesprochen, geht ein bestimmter Prozentsatz davon an MyRight. Im Fall einer Klage gegen VW sind es 19,99 Prozent. Wer eine Vorauszahlung möchte, zahlt sogar bis zu 30 Prozent Provision.

Der größte Haken an einem solchen Vorgehen ist aber, dass man sein Fahrzeug zurückgeben muss. Bei Autos mit hoher Laufleistung kann der Wagen aber mehr wert sein als der Autokonzern zahlt, denn Autohersteller müssen oft nur den Kaufpreis abzüglich der Nutzungsentschädigung erstatten. Der Wert gut erhaltener Fahrzeuge ist trotz der gefahrenen Kilometer häufig höher.

Besitzer von Dieselfahrzeugen mit illegaler Abschalteinrichtung müssen also genau schauen, ob eine Prozessfinanzierung für sie sinnvoll ist. MyRight lehnt für Autos mit mehr als 195.000 Kilometern die Prozessfinanzierung ohnehin grundsätzlich ab. Chance und Risiko stehen dann für das Unternehmen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr.

Es droht eine Verjährung der Ansprüche

Scheitert MyRight mit einer Klage oder Sammelklage, verliert man wertvolle Zeit und riskiert den Verlust seines Schadensersatzanspruchs aufgrund von Verjährung. Deshalb sollten vom Abgasskandal betroffene Dieselfahrer besser selbst klagen. Mit einer individuellen Klage kommt man viel schneller an sein Geld. Außerdem kann man dann über Vergleichsangebote selbst entscheiden.

Wer also schnell an sein Geld kommen möchte und verhindern will, dass seine Ansprüche verjähren, kümmert sich direkt mit Hilfe einer erfahrenen Kanzlei im Abgasskandal wie von Rueden um die Durchsetzung seiner Ansprüche.