Rückrufe im Wohnmobil-Abgasskandal: Welche Iveco-Motoren sind betroffen?

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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) untersucht aktuell Wohnmobile mit manipulierten Dieselmotoren. Besitzern der betroffenen Modelle droht voraussichtlich ein verpflichtend angeordneter Rückruf des KBA und damit das Risiko einer Stilllegung ihres Wohnmobils. Der Abgasskandal erfasst jetzt also auch die Wohnmobil-Branche in einem beträchtlichen Ausmaß: Es geht um Iveco-Motoren, die in mehreren Marken verbaut werden, sodass auch Fahrzeugmodelle anderer Hersteller die EU-Abgasnormen deutlich überschreiten dürften.

Unter der Rückrufnummer 010493 beschäftigt sich das KBA derzeit mit Abgas-Manipulationen an der Motorsteuerung von Dieselmotoren, die in zahlreichen Wohnmobilmodellen verschiedener Hersteller verbaut wurden. In der Rückrufdatenbank der Behörde heißt es dazu: „Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich die Verringerung von Stickoxiden ggf. verschlechtert.“ Das bedeutet, dass im Straßenbetrieb keine ausreichende Abgasreinigung stattfindet. Die betroffenen Fahrzeuge emittieren dadurch mehr gesundheitsschädliche Stickoxide als gesetzlich zulässig.

Zahlreiche Marken und Modelle mit Iveco-Motoren betroffen

Halter von Fahrzeugen mit einem „Heavy Duty“-Motor und dem Motorcode F1C sollen eine Werkstatt aufsuchen. Es geht in Deutschland zunächst um Transporter aus den Jahren 2016 bis 2019. Doch sehr wahrscheinlich werden bald auch Wohnmobile, die einen Iveco-Diesel-Motor ausgestattet sind, einen Rückruf mit einer Aufforderung zum Softwareupdate erhalten. Die betroffenen Motoren werden laut Iveco auch in den Wohnmobil-Marken Bimobil, Bocklet, Concorde, Dethleffs, Laika, Morelo, Niesmann+Bischoff, Pilote, Phoenix und Woelcke genutzt. Es stehen also zahlreiche Wohnmobile unter Verdacht, die gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxide nicht einzuhalten. Das dürfte zu umfangreichen Rückrufaktionen führen.

Wohnmobil-Abgasskandal: Welche Motoren sind betroffen?

Gegenstand der Ermittlungen sind laut ADAC zurzeit Modelle der Marken Fiat, Jeep, Alfa Romeo und Iveco mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 der Baujahre 2014 bis 2019 mit folgenden Motoren:

• 1,3 Liter Multijet; 1,3 Liter 16V Multijet

• 1,6 Liter Multijet; 1,6 Liter

• 2,0 Liter Multijet; 2,0 Liter

• 2,2 Liter Multijet II

• 2,3 Liter; 2,3 Liter Multijet

• 3,0 Liter

Um welche Fahrzeugmodelle es sich konkret handelt, hat die Staatsanwaltschaft bislang nicht mitgeteilt. Die genannten Motoren wurden in einer ganzen Reihe von Fiat-, Jeep- und Alfa-Romeo-Fahrzeugen vom Kleinwagen bis zum Transporter und in Modellen von Iveco verbaut. In Deutschland sind nach Angaben der Ermittler bei FCA mehr als 200.000 Fahrzeuge betroffen, darunter zahlreiche Wohnmobile.

Landgericht Koblenz: Erstes Urteil im Wohnmobil-Abgasskandal

Am 1. März 2021 erging vor dem Landgericht (LG) Koblenz bereits ein erstes Urteil im Wohnmobil-Abgasskandal. Die Fiat Chrysler Automobiles (FCA) muss dem Inhaber eines Wohnmobils mehr als 50.000 Euro Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zahlen (Az. 12 O 316/20). In dem Fall ging es um ein Wohnmobil des Typs Roller team Zefiro 266 TL mit einem Fiat-Ducato-Motor Multijet mit einem Hubraum von 2,2 Litern und der Abgasnorm Euro 6.

Dem LG Koblenz zufolge beträgt das reale Abgas-Emissionsverhalten (RDE) das 9- bis 15-Fache und übersteigt damit die Grenzwerte massiv. Im streitgegenständlichen Fahrzeug sei ein Manipulationssystem verbaut worden, das zur Folge hat, dass das System nur auf dem Prüfstand ordnungsgemäß arbeitet, während die im Testzyklus erzielten Stickoxidwerte im Realbetrieb massiv überschritten würden, so die Richter am LG Koblenz.

Betroffene Wohnmobilbesitzer können ihre Rechte jetzt einklagen

Der Abgasskandal erfasst jetzt offenbar auch die Wohnmobil-Branche in einem beträchtlichen Ausmaß. Illegale Abschalteinrichtungen werden in der Regel mit Softwareupdates entfernt. Doch wegen der unberechenbaren Folgen für den Motor raten viele Experten Fahrzeughaltern davon ab, solchen Rückrufaktionen zu folgen. Nach dem Urteil des LG Koblenz und den Untersuchungen des KBA haben betroffene Wohnmobilbesitzer gute Chancen, Schadensersatz zu erhalten – mit oder ohne verpflichtenden Rückruf durch das KBA.

Statt das manipulierte Fahrzeug zurückzugeben, können Geschädigte im Wohnmobil-Abgasskandal auch Schadensersatz für die Wertminderung fordern und das Wohnmobil weiter nutzen. Die auf den Abgasskandal spezialisierten Anwälte Kanzlei VON RUEDEN beraten Sie gern zu Ihren individuellen Ansprüchen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Nutzen Sie einfach unsere unverbindliche und kostenlose Erstberatung. Wir sind gern für Sie da.