Urteil zum Abgasskandal: VW muss Schadenersatz bezahlen

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Am 7. Juni 2017 hat das Landgericht Regensburg VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Der VW-Konzern muss nun den Kaufpreis für das VW-Fahrzeug zurückerstatten und die bei der Finanzierung zusätzlich entstandenen Kosten in Form von Schadenersatz ersetzen.

Die Folge vom Diesel-Skandal: Klage gegen VW

Die Klägerin hatte im Oktober 2013 einen gebrauchten VW CC 2.0 TDI erworben. Das Diesel-Modell hatte dabei einen Kilometerstand von knapp 4.000 km. Dabei sind für sie, durch die Finanzierung, Kosten in Höhe von knapp 1.500 € angefallen.

Das Diesel-Fahrzeug war zum Zeitpunkt der Übergabe an die Klägerin mit der, mittlerweile durch den Abgasskandal bekannten, Schummel-Software ausgestattet. Diese erkennt, wenn sich das Diesel-Fahrzeug in der Prüfung befindet und reduziert dann den Ausstoß der Stickoxide. Im normalen betrieb auf der Straße ist der Stickoxidausstoß jedoch höher, sodass die Grenzwerte nicht eingehalten werden.

Somit hat die Klägerin kein technisch einwandfreies und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Fahrzeug erhalten.

Rechtsfolge der Klage gegen VW: Kaufpreiserstattung und Schadenersatz

Klage gegen VW ist erfolgversprechend

Durch die Vornahme der Manipulation ist ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises erwachsen. Dem Kunden des vom Abgasskandal betroffenen Models ist dadurch ein Vermögensschaden entstanden, dass er in Unkenntnis über die eingebaute Schummel-Software einen wirtschaftlich nachteiligen Vertrag abgeschlossen hat, den er sonst nicht abgeschlossen hätte.

Das Gericht Regensburg hat diesen Anspruch auch für richtig erkannt. In der Rechtsfolge ist der Schadenersatzanspruch für die Klägerin vorliegend so ausgestaltet, dass VW den Kaufpreis gegen Herausgabe des Diesel-Fahrzeuges erstatten muss, sowie die angefallenen Finanzierungskosten auszugleichen hat.

Im Gegenzug muss die Klägerin das VW-Fahrzeug zurückgeben und darüber hinaus Nutzungsersatz bezahlen. Dieser bemisst sich nach den gefahrenen Kilometern. Der Kilometerstand des Fahrzeuges der Klägerin belief sich zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung auf etwas über 63.000 km. Somit wurde ein Nutzungsersatz in Höhe von 7.000 € fällig. Die Höhe wird für jedes Fahrzeug individuell je nach Höhe des Kaufpreises und der gefahrenen Kilometer berechnet.

Die Vorteile der Klage gegen VW im Überblick:

Der Kunde eines betroffenen VW-Modells erhält bei erfolgreicher Klage gegen VW:

  • Rückerstattung des Kaufpreises gegen Herausgabe des PKW
  • Erstattung der Kosten, die durch die Manipulation des Diesel-Fahrzeuges entstanden sind

Im Gegenzug kann fällig werden:

  • Ein Nutzungsersatz, der sich jedoch lediglich nach den gefahrenen Kilometern bemisst und nichts mit dem Wertverlust der Diesel-Modelle auf dem Gebrauchtmarkt zu tun hat

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