Darf ich meinen Lebenslauf aufpolieren?

Veröffentlicht am in Arbeitsrecht

Der Urlaub in Spanien könnte doch auch eine Sprachreise gewesen sein, das Praktikum ein Freelancer-Job und die mehrmonatige Arbeitslosigkeit hört sich viel besser an, wenn sie im Lebenslauf als Selbstständigkeit verkauft wird. Ein bisschen Schummeln wird ja wohl erlaubt sein. Wie soll man sonst an einen guten Job kommen? Aber wann wird das Aufhübschen der beruflichen Stationen im Lebenslauf zur Lüge – und welche Strafen drohen?

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Falsche Angaben sind kein Kavaliersdelikt

Kein Personaler wird sich über kleine Optimierungen des Lebenslaufs aufregen. Aber Qualifikationen, die einstellungsrelevant sind, dürfen nicht zu sehr beschönigt werden. Solche Manipulationen sind kein Kavaliersdelikt mehr. Lügen im Lebenslauf können fatale Folgen haben. Bei Bewerbungen gilt nämlich die Wahrheitspflicht. Wer in seinen Bewerbungsunterlagen falsche Angaben macht und dabei erwischt wird, riskiert eine fristlose Kündigung, auch noch nach der Probezeit. Bewerber bestätigen mit Datum, Ortsangabe und Unterschrift, dass ihre Angaben im Lebenslauf der Wahrheit entsprechen.

Trotzdem wird bei Bewerbungen oft gelogen, dass sich die Balken biegen. Ein bekanntes Beispiel ist Karl-Theodor zu Guttenberg, der neben seiner zusammenkopierten Doktorarbeit auch Praktika in Frankfurt und New York als berufliche Stationen ausgegeben hatte. Und ohne Hochstapler wie Leonardo DiCaprio alias Frank Abagnale, der in „Catch me if you can“ erst als Pilot, dann als Arzt und schließlich als Rechtsanwalt Karriere macht, wäre die Filmgeschichte um etliche spannende Helden ärmer. Viele dieser unterhaltsamen Geschichten um clevere Lebenslauf-Lügner basieren auf wahren Begebenheiten. Doch eine Nachahmung ist nicht zu empfehlen.

Harmlose Schwindelei, handfeste Lüge oder schon Betrug?

Im echten Leben haben schon drei Viertel der Führungskräfte in Deutschland Bewerber aussortiert, deren Lebenslauf nachweislich falsche Angaben enthielt. Das ergab eine vom Personaldienstleisters Robert Half beauftragte Studie, für die 500 Manager befragt wurden. Am häufigsten werden falsche Angaben zu fachlichen Kompetenzen aufgedeckt – gefolgt von Berufserfahrungen und Sprachkenntnissen.

Personaler Patrick Jung beim Hamburger IT-Unternehmen Neusoft Technology Solutions geht davon aus, dass in jedem Vorstellungsgespräch gelogen wird. „Man greift eben zu kleinen Schwindeleien, weil man sich gut zu verkaufen versucht“, erklärt er gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Man müsse aber zwischen vier verschiedenen Typen von Lügen unterscheiden, so Jung.

Da sind zunächst irrelevante Schwindeleien wie erfundene Hobbys. Interessen und bestimmte Fähigkeiten wie Teamfähigkeit oder soziale Kompetenz lassen sich schließlich kaum quantifizieren oder überprüfen. Die nächste Stufe sind taktische Lügen. Zum Beispiel, wenn man behauptet, man habe schon immer für genau dieses Unternehmen arbeiten wollen. Auch das ist schwer zu widerlegen. Und dann gibt es noch die erlaubten Lügen, etwa beim Thema Kinder. Ob man in Kürze eine Familie gründen will, ist Privatsache. Das dürfen potenzielle Arbeitgeber demnach nicht fragen. Hier sind also Lügen erlaubt. Wenn jedoch Zeugnisse oder Zertifikate gefälscht werden, handelt es sich um handfesten Betrug.

Welche Konsequenzen drohen bei Lügen im Lebenslauf?

Entdecken Arbeitgeber den Schwindel schon vor Abschluss des Arbeitsvertrags, muss der Bewerber mit einer Absage rechnen. Wenn die bewusste Irreführung jedoch erst Jahre später auffliegt, sind die Konsequenzen weitreichender. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag auch Jahre später noch aufheben und anfechten. Die Frist von einem Jahr beginnt erst ab dem Tag, an dem der Arbeitgeber von der Täuschung erfährt.

Die Folgen des Betrugs reichen von einer fristlosen Kündigung über Schadensersatzforderungen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen. Die Gerichte urteilen in solchen Fällen nach der Schwere der Täuschungsversuche. Stimmen die Angaben im Lebenslauf nicht, begeht der Bewerber Urkundenfälschung. In schweren Fällen drohen sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Was tun, wenn eine Lüge im Lebenslauf auffliegt?

Wird man bei einer Falschangabe im Lebenslauf ertappt, hilft nur noch die Wahrheit. Um seinen Fehler wiedergutzumachen, sollte man auf Transparenz und Offenheit setzen, um den Job vielleicht doch noch zu bekommen. Vielleicht lässt sich die Situation so noch retten.

Wenn man Lücken im Lebenslauf hat, sollte man sie nicht mit Lügen ausfüllen, sondern erklären, wie es dazu kam. Gerade Bewerber mit Ecken und Kanten sind heute gesucht. Eine Auszeit im Ausland muss also kein Hindernis sein. Die Wahrheit ist jedenfalls immer besser als Lügen, die erfahrene Personaler ohnehin oft durchschauen. Bewerber sollten sich also gut überlegen, ob sie ihr neues Arbeitsverhältnis mit einer Lüge starten wollen.

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