Rauchen am Arbeitsplatz: Welche gesetzlichen Regelungen gelten?

Veröffentlicht am in Arbeitsrecht

Die einen stört es, die anderen können es nicht lassen: Rauchen am Arbeitsplatz. In fast jedem Unternehmen gibt es Raucher – und Nichtraucher, die von den rauchenden Kollegen genervt sind. Schließlich fällt durch die Raucherpause Arbeitszeit weg und der Geruch, der Rauchern anhaftet, gefällt auch nicht jedem. Rauchen am Arbeitsplatz kann daher zu einem Konfliktthema werden. Doch ein generelles Rauchverbot ist auch keine Lösung. Welche Rechte haben Raucher und Nichtraucher am Arbeitsplatz?

Ist das Rauchen am Arbeitsplatz gesetzlich geregelt?

Grundsätzlich darf in Deutschland unmittelbar am Arbeitsplatz nicht geraucht werden, weil andere Arbeitnehmer ein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben. Aber Arbeitnehmer haben das Recht auf eine Erholungspause, die auch als Raucherpause genutzt werden kann. Es gibt jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf spezielle Raucherpausen. Beim Thema Raucherpausen kommt es darauf an, welche Vorgaben der Arbeitgeber rauchenden Mitarbeitern macht.

Ob, wo und wann das Rauchen während der Arbeitszeit gestattet ist, entscheiden Arbeitgeber entweder allein oder zusammen mit dem Betriebsrat. Rauchen zählt jedenfalls nicht als Arbeitszeit und sollte in der Mittagspause erledigt werden. Zusätzliche Arbeitsunterbrechungen müssen nachgearbeitet werden. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Beschäftigten Raucherpausen zu ermöglichen. Stellt ein Unternehmen einen Raucherbereich zur Verfügung, ist das eine freiwillige Entscheidung.

Rauchen am Arbeitsplatz: Was spricht dafür, was dagegen?

Beschäftigte sollten selbst entscheiden dürfen, wie sie ihre Pause verbringen. Das können auch mehrere kurze Zigarettenpausen statt einer längeren Mittagspause sein. Ein generelles Rauchverbot wäre eine Diskriminierung von Rauchern am Arbeitsplatz. Zudem kann es der Produktivität schaden, rauchenden Mitarbeitern die Zigarettenpause zu verbieten. Rauchen ist in der Regel eine Sucht, die nicht einfach verschwindet, weil der Vorgesetzte die Pause streicht.

Es gibt aber auch gewichtige Gründe gegen das Rauchen am Arbeitsplatz. Rauchen bringt nicht nur volle Aschenbecher und jede Menge Zigarettenkippen mit sich. Wenn Raucher nicht aufpassen, kann es auch gefährlich werden und durch Rauchen am Arbeitsplatz ein Feuer entstehen. Außerdem müsste gleiches Recht für alle gelten: Wenn Raucher zwischendurch Pausen machen dürfen, sollte dieses Privileg auch für die nichtrauchenden Mitarbeiter gelten. Dass Rauchen nicht gesund ist, dürfte jedem klar sein: Raucher werden öfter krank und die jährlich durch Rauchen entstehenden Krankheitskosten betragen allein in Deutschland über 20 Milliarden Euro. Der Schwerpunkt des Gesetzgebers liegt daher auf dem Nichtraucherschutz.

Welche Rechte haben Nichtraucher am Arbeitsplatz?

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Rechte der Nichtraucher in ihrem Betrieb zu schützen. Deshalb können sie das Rauchen am Arbeitsplatz oder sogar Raucherpausen verbieten. Arbeitnehmer haben das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. § 5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt seit 2002 den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz. In § 5 Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) heißt es

„Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.“

Arbeitgeber müssen in erster Linie die Interessen der Nichtraucher schützen, denn Passivrauchen ist ein Gesundheitsrisiko für Nichtraucher. Zum Nichtraucherschutz heißt es in der Arbeitsstättenverordnung:

(1) „Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.“

(2) „In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsräumen der Natur des Betriebes entsprechende und der Art der Beschäftigung angepasste technische oder organisatorische Maßnahmen nach Absatz 1 zum Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten zu treffen.“

Sind Arbeitnehmer während der Zigarettenpause versichert?

Weil die Raucherpause nicht zur Arbeitszeit zählt, greift nach dem Arbeitsrecht die Unfallversicherung in dieser Zeit nicht. Das hat das Sozialgericht Berlin im Jahr 2013 entschieden (Az. S 63 U 577/12). Rauchen sei eine rein persönliche Angelegenheit und habe keinen Bezug zur Arbeitsaufgabe, so das Gericht. Daher ist ein Arbeitsunfall während der Raucherpause nicht von der Unfallversicherung abgedeckt.

Ist eine Kündigung wegen Rauchens am Arbeitsplatz möglich?

In der Regel ist eine Kündigung nicht möglich, wenn der Raucher nur einmalig gegen ein Rauchverbot verstößt oder sich für eine Raucherpause nicht aus dem Zeiterfassungssystem ausstempelt. In dem Fall muss zunächst eine Abmahnung ausgesprochen werden. Gehen Raucher trotz eines Rauchverbots am Arbeitsplatz ihrer Sucht nach und halten sich nicht an die Regelungen zum Rauchen im Unternehmen, kann das aber durchaus zu einer Abmahnung führen. Im Wiederholungsfall und wenn sich längere Zeiten summieren, in denen geraucht statt gearbeitet wird, ist eine fristlose Kündigung möglich. Eine Abmahnung oder Kündigung sollten Betroffene aber nicht einfach akzeptieren. Sie sollte von einem Experten für Arbeitsrecht geprüft werden.

Wer wegen Rauchens abgemahnt oder gekündigt wurde, kann unsere kostenlose Erstberatung nutzen. Unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht helfen Betroffenen in Kündigungssituationen und stehen ihnen bei Abmahnungen und anderen Fragen zum Thema Arbeitsrecht zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!