Weihnachtsgeld: Wer hat Anspruch auf die Sondervergütung?

Veröffentlicht am in Arbeitsrecht

Viele Unternehmen zahlen ihren Mitarbeitern Weihnachtsgeld, um die Arbeitsleistung besonders zu honorieren. Im Corona-Jahr 2020 erhalten laut einer Umfrage des Internetportals Lohnspiegel.de rund 53 Prozent der Beschäftigten in Deutschland die vorweihnachtliche Sonderzahlung. Begünstigte Mitarbeiter bekommen im Schnitt 2600 Euro Weihnachtsgeld. Wer hat Anspruch auf diesen Bonus? Müssen Arbeitgeber auch nach einer Kündigung oder im Mutterschutz Weihnachtsgeld auszahlen?

Arbeitsrechtlich gilt Weihnachtsgeld wie das Urlaubsgeld als eine Sondervergütung, die der Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Entgelt auszahlt – üblicherweise Ende November oder jedenfalls vor den Weihnachtsfeiertagen, daher die Bezeichnung „Weihnachtsgeld“. Die Höhe der Weihnachtsgratifikation, der Auszahlungszeitpunkt und die Frage, ob überhaupt Weihnachtsgeld gezahlt wird, sind gesetzlich nicht geregelt.

Weihnachtsgeld – die rechtlichen Grundlagen

Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Zahlung, mit der Arbeitgeber Betriebstreue und Leistung honorieren können. Arbeitnehmer haben demnach ohne rechtliche Grundlage keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Oft ist der Anspruch auf die Sonderzahlung aber im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder in einer entsprechenden einzelvertraglichen Regelung festgelegt. In dem Fall ist der Arbeitgeber zu der Extra-Zahlung verpflichtet. Außerdem ist es für Mitarbeiter möglich, ein Recht auf Weihnachtsgeld aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz abzuleiten. Sollte es zu einer Ungleichbehandlung der Mitarbeiter kommen, muss der Arbeitgeber sachlich begründete Kriterien dafür offenzulegen.

Wurde kein Anspruch auf Weihnachtsgeld vereinbart, kann das 13. Gehalt in einem wirtschaftlich schwierigen Jahr gestrichen werden. Vor allem, wenn der Arbeitgeber jedes Jahr schriftlich betont, dass die Zahlung freiwillig ist, besteht keine rechtliche Grundlage für die Sonderzahlung. Allerdings hilft ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt nicht immer. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat 2013 entschieden, dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, wenn im Arbeitsvertrag die Höhe detailliert geregelt ist – selbst wenn in einer zusätzlichen Klausel steht, die Zahlung erfolge freiwillig.

Wer bestimmt die Höhe des Weihnachtsgelds?

Arbeitgeber können die Höhe der Zahlung frei festlegen. In der Regel sind es 60 bis 80 Prozent eines Monatslohns. Eine Umfrage des Vergleichsportals Gehalt.de von 2019 ergab, dass Akademiker und Führungskräfte dabei besonders gut abschneiden. Sie erhalten im Schnitt 3397 Euro beziehungsweise 3651 Euro. Bei Arbeitnehmern mit abgeschlossener Berufsausbildung beträgt der Bonus durchschnittlich 2025 Euro.

Gibt es auch nach einer Kündigung Weihnachtsgeld?

Viele Unternehmen gewähren Weihnachtsgeld nur Mitarbeitern, deren Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer bis zu einem bestimmten Stichtag besteht und denen noch nicht gekündigt wurde. Bei der Stichtagsregelung entfällt der Anspruch auf das Weihnachtsgeld, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag endet. Die Rechtsprechung erkennt eine Stichtagsregelung allerdings nur an, wenn mit der Sonderzahlung nicht die bereits geleistete Arbeit vergütet werden soll. Deshalb sollten Arbeitgeber auf eine präzise Formulierung des Zwecks der Sonderzuwendung achten.

Gilt der Anspruch auf Weihnachtsgeld auch im Mutterschutz?

Wenn sich eine Arbeitnehmerin im Mutterschutz befindet, hängt der Anspruch auf Weihnachtsgeld ebenfalls von der Ausgestaltung der entsprechenden Regelung im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder der einzelvertraglichen Regelung ab. Der Europäische Gerichtshof hat 1999 geurteilt, dass das Diskriminierungsverbot Arbeitgebern untersagt, Mutterschutzzeiten (Beschäftigungsverbote) bei der Gewährung einer Weihnachtsgratifikation leistungsmindernd zu berücksichtigen.

Muss ich das Weihnachtsgeld versteuern?

Sämtliche Zahlungen des Arbeitgebers unterliegen der Einkommensteuer – auch Bonuszahlungen wie das Weihnachtsgeld. Das kann bei vielen Arbeitnehmern dazu führen, dass ihr Steuersatz durch die Sonderzahlung aufgrund des progressiven Steuertarifs steigt. Die Lohnsteuer für Einmalzahlungen wird nach der Jahreslohnsteuertabelle ermittelt. Mit der Steuererklärung kann man sich eventuell einen Teil der erhöhten Kosten zurückholen.

Steuerlich gehört das Weihnachtsgeld zu den sonstigen Bezügen, das sind alle Lohnzahlungen, die keinen laufenden Arbeitslohn darstellen und die nicht regelmäßig anfallen. Sie werden nicht für einen bestimmten Lohnzahlungszeitraum gezahlt, sondern für längere Zeitabschnitte. Sonstige Bezüge sind neben dem Weihnachtsgeld auch Urlaubsgeld, Abfindungen, Tantiemen oder auch Jubiläumszuwendungen.

Arbeitgeber, die wegen der Steuerpflicht und der Sozialabgaben kein Weihnachtsgeld zahlen wollen, könnten ihren Mitarbeitern auch Sachleistungen zukommen lassen. Steuerfrei sind zum Beispiel Notebooks und Smartphones, wenn sie auch privat genutzt werden dürfen.