Binäre Optionen – Einlagen und Gewinne zurückfordern

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Viele Kleinanleger haben in den vergangenen Jahren den Handel mit binären Optionen für sich entdeckt. Dabei handelt es sich aber um hochspekulative Termingeschäfte, bei denen der Totalverlust von allen Einlagen droht. Wer auf die zum Teil schon betrügerischen Methoden reingefallen ist, steht überwiegend schutzlos da. In diesem Fall kann die Einschaltung eines Rechtsanwalts helfen. Wir zeigen Ihnen auf, worum es sich bei dem Handel mit binären Optionen handelt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für binäre Optionen gelten und wie Sie im Fall eines Verlustes – oder bei bestehenden Guthaben – Auszahlungen veranlassen können.

Binäre Optionen als Termingeschäfte

Binäre Optionen sind vereinfacht gesagt Finanzprodukte, die einer Wette gleichkommen. Es gibt – wie die Bezeichnung „binär“ bereits zum Ausdruck bringt – nur zwei fest definierte Ereignisse. Entweder tritt das definierte Ziel – wie beispielsweise das Erreichen eines bestimmten Kurses – ein, oder nicht. Tritt das definierte Ereignis ein, kann sich der Anleger über satte Gewinne freuen, tritt es nicht ein, verfällt die Option und ist wertlos. Die definierten Zeitpunkte schwanken zwischen 60 Sekunden und dem Ende des Handelstages.

Bei binären Optionen handelt es sich sozusagen auf eine Wette auf eine Kursentwicklung einer Aktie oder eines anderen an der Börse gehandelten Produkts, wie Gold, andere Rohstoffe oder Währungen. Die Bezugsprodukte werden als „Assets“ bezeichnet. Setzt der Anleger auf einen Anstieg des Kurses wird eine Call-Option gekauft, setzt er auf einen Kursverlust wird eine Put-Optionen gekauft. Da schon mit Kleinstbeträgen gehandelt werden kann, starke Gewinne versprochen werden und die Benutzeroberflächen der jeweiligen Anbieter sehr übersichtlich gestaltet sind, sind sie besonders für risikobereite und unerfahrene Anleger verführerisch.

Zypern – Dreh- und Angelpunkt binärer Optionen

Die rechtlichen Rahmenbedingen für den Handel mit binären Optionen sind sehr dünn. Im Wesentlichen gibt die so genannte Markets in Financial Instruments Directive („MiFID-Richtlinie“, 2004/39/EG) nur einen groben Rahmen für den Handel mit binären Optionen wieder. Darin heißt es auch, dass für alle Streitigkeiten zwischen dem Emittenten und dem Kunden die Gerichte und Behörden des Landes zuständig sind in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Seitdem Zypern und Malta als erste Staaten überhaupt in Europa den Handel mit binären Optionen reguliert haben, haben die meisten Anbieter binärer Optionen ihre Sitze auf einer der beiden genannten Inseln.

Vielen Anbietern binärer Optionen reicht es allerdings aus, in dem Ursprungsland eine Zulassung zu beantragen. Auf Zypern ist hierfür die Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) zuständig; auf Malta ist es die Financial Services Authority (MFSA). Mit Erteilung der Zulassung meinen die Anbieter, auch in anderen europäischen Staaten tätig sein zu dürfen.

„Das ist nicht richtig“, erklärt der Berliner Verbraucheranwalt Johannes von Rüden von der Kanzlei VON RUEDEN, der sich die Geschäftsmodelle einiger Anbieter genauer angesehen hat. Die bloße Zulassung in einem anderen Staat würde dabei nur einen Antrag auf Zulassung in anderen Mitgliedsstaaten fingieren, erklärt von Rüden. Eine Regulierung in Deutschland träte damit aber nicht ein. Die deutsche Börsenaufsicht BaFin habe so in der Vergangenheit bereits in Einzelfällen einzelnen Anbietern den Handel in Deutschland untersagt.

Fehlende Beratungen und Aufklärungen

Verbraucheranwälte kritisieren, dass die meisten Anbieter, wie die Ouroboros Derivatives Trading Ltd, keine fundierte Aufklärung über die mit dem Handel mit binären Optionen verbundenen Risiken durchführen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es dafür allerdings erforderlich, eine „anlegergerechte“ und „objektgerechte“ Beratung durchzuführen. In der Praxis hat sich dafür ein Fragebogensystem etabliert, wobei von dem Anleger einzelne Parameter abgefragt werden auf deren Grundlage der Emittent die Einstufung in eine Risikogruppe vornehmen könnte.

Der Handel mit binären Optionen fällt unter die höchste Risikogruppe. Eine derartige Risikoaufklärung findet jedoch bei den meisten Anbietern überhaupt nicht statt, kritisiert von Rüden. Sie stellen vielmehr die möglichen Gewinne in den Vordergrund ihrer Werbung. Aus diesem Grund ist es meist möglich, verlorene Beträge von den jeweiligen Anbietern zurückzuverlangen.

Binäre Optionen – Anbieter verweigern Auszahlung

Selbst wem es gelingt kurzzeitig, Gewinne zu generieren, wird sich wundern: Die meisten Anbieter, wie die Bdswiss Holding Plc,  sind nicht dazu bereit, Gewinne auszuschütten und verweisen hierzu auf ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diesen meist in Englisch gehaltenen mehrseitigen und unübersichtlichen Formularen heißt es oft, dass zunächst das dreißig- bis fünfzigfache des ursprünglichen Anlagevermögens auf dem Konto liegen muss. Erst dann könne das Guthaben ausgezahlt werden.

Die Auszahlung kurzfristiger Gewinne ist damit ausgeschlossen. Vielmehr wird der Anleger zu immer weiteren Trades animiert. Ein Teufelskreis. Verbraucheranwälte halten derartige Formulierungen im Rahmen von allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam. So sieht Rechtsanwalt Johannes von Rüden keinen Anlass dazu, dass zunächst das dreißigfache des ursprünglichen Einlagevolumens generiert werden muss, bevor es zu einer Auszahlung kommt.

Insoweit dürfte es sich nach deutschen Maßstäben um so genannte überraschende Klauseln handeln, die durch den mit ihnen verbundenen Überrumpelungseffekt nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Zusätzlich könnte es sich auch um eine unangemessene Benachteiligung handeln, da kein Grund erkennbar ist, weshalb der Anbieter erst bei der Erreichung eines bestimmten Guthabens dieses nur auszahlen sollte.

Nicht hinhalten lassen – Rechtsanwälte einschalten

Die Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN beraten und vertreten deutsche Mandanten bei der Geltendmachung von Schadenersatz- und Auszahlungsansprüchen gegen zypriotische und maltesische Unternehmen. Oft kann hier schon durch das Versenden eines anwaltlichen Schreibens mit entsprechenden Rechtsausführungen hinreichender Druck aufgebaut werden, um die Anbieter zur Rückzahlung der geforderten Beträge zu veranlassen. Im Einzelfall wird auch Kontakt zum zypriotischen Ombudsmann aufgenommen, der Ansprüche gegen die Unternehmen direkt durchsetzen kann.

Sollten Sie Ansprüche wegen binärer Optionen durchsetzen wollen, stehen Ihnen die Rechtsanwälte von der Kanzlei VON RUEDEN zur Verfügung. Unter der unten angegebenen Rufnummer erreichen Sie uns für ein kostenloses erstes Beratungsgespräche. Im Rahmen dieses Gesprächs werden wir Ihnen nochmals unsere Vorgehensweise und Erfolgschancen darlegen. Anschließend erarbeiten wir angepasst auf Ihren Fall eine Strategie, wie wir gegen den Anbieter binärer Optionen vorgehen.