Boeing Aktie im Sturzflug – Schadenersatzansprüche der Anleger?

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Am vergangenen Sonntag stürzte eine Maschine des US-Flugzeugbauers Boeing in Äthiopien nach nur sechs Minuten Flugzeit ab. Alle 157 Insassen kamen dabei ums Leben. Die französische Flugaufsicht untersucht die Absturzursache. Die Aktie des Unternehmens aus Chicago geriet unter Druck und gab um mehr als zwölf Prozent nach. Boing-Aktionäre sollten die weitere Entwicklung im Auge behalten und mögliche Schadenersatzansprüche prüfen lassen.

Es war bereits der zweite Absturz dieses Flugzeugtyps innerhalb von einem Jahr. Im vergangenen Oktober stürzte eine Maschine der indonesischen Lion ab. 189 Menschen kamen ums Leben. Die Vermutung liegt nahe, dass für den Absturz dieselben Gründe verantwortlich sind, wie bei dem Absturz vor rund einem halben Jahr. Das sollen nun die Untersuchungen der französischen Flugaufsicht klären. Schon im Oktober hatten Flugexperten kritisiert, Boeing habe Fluggesellschaften und Piloten nicht ausreichend über mögliche Strömungsabrisse informiert. Das bei der Maschine erstmals eingeführte MCAS wird im Manuel an keiner Stelle erläutert, kritisieren erfahrene Piloten. Jetzt wird der Fall auch von den US-Strafbehörden untersucht. Aus einem vorläufigen Untersuchungsbericht geht hervor, dass Piloten bereits frühzeitig immer wieder Auffälligkeiten bei dem jetzt abgestürzten Flugzeug meldeten.

Softwareprobleme führen zu Lieferstopp

Aus Angst vor weiteren Abstürzen darf die gesamte 737-Max-Flotte nicht abheben („Grounding“). Ein derartiges Grounding trifft den Flugzeugbauern, trotz voller Auftragsbücher, hart. Zudem kommt hinzu, dass Boeing von den bisher bestellten Flugzeugen nur 371 ausgeliefert hat, jedoch noch rund 5.000 liefern muss. Die Boeing 737-Max gilt als einer der Hauptgewinnbringer des US-Flugzeugbauers – 78 Prozent der Bestellungen betreffen die MAX-Familie. Boeing hat angekündigt, selbst die Auslieferung des Flugtypen zu stoppen, bis die Probleme beseitigt sind. Die Sorge steht im Raum, dass Aufträge storniert werden und stattdessen an Airbus vergeben werden – allerdings hat auch der europäische Flugzeugbauer mit Lieferschwierigkeiten bei dem 737-Max-Konkurrenten A320 neo zu kämpfen.

Pikant: Piloten warnten bereits früh vor Problemen

Jetzt wird bekannt, dass sich bereits frühzeitig Piloten über die Sicherheitstechnik bei dem Bestseller beschwert hatten, das berichtet  die US-Zeitung „Dalls Morning News“. Danach gingen fünf Beschwerden über die Steuerungssoftware MCAS (Maneuvering Characteristics Augmentation System) bei einer US-Datenbank ein, in der Piloten anonym von Flugzwischenfällen berichten können. Das MCAS wurde erstmals bei der Boeing 737 Max eingeführt. Von Piloten wird es als kompliziert beschrieben.

Verletzung von Ad-hoch-Mitteilungspflicht könnte zum Schadenersatz führen

„Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, hätte Boeing bereits sehr früh Kenntnis von möglichen Problemen mit der Software wissen müssen und entsprechend reagieren müssen“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Johannes von Rüden von der Kanzlei VON RÜDEN. Dies hätte dazu führen können, dass der Konzern zur Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung verpflichtet gewesen wäre. Nach Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung sind börsennotierte Unternehmen dazu verpflichtet, Insiderinformationen, die sich auf den Marktpreis auswirken können, sofort zu veröffentlich. „Wenn Boeing erfährt, dass es bei dem Verkaufsschlager 737 MAX 8 zu starken Softwareproblem kommt und fast Dreiviertel der Bestellungen diesen Flugzeugtyp ausmachen, hätte Boeing entsprechend sensibel reagieren müssen“, führt von Rüden weiter aus.