Commerzbank muss Kunden Widerrufsrecht gewähren

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Chance auf eine hohe Geldersparnis

Die Commerzbank AG reiht sich in die Liste der Kreditinstitute ein, die zahlreichen Verbrauchern ein Widerrufsrecht für alte Darlehen zugestehen müssen. Jahrelang belehrte die Bank ihre Darlehensnehmer nur fehler-, beziehungsweise lückenhaft über deren Widerrufsrechte. Eine Regelung aus dem Jahr 2002 sah für diese Fälle vor, dass die Widerrufsfrist nicht einsetzt, wodurch der Vertrag quasi „ewig“ widerrufbar ist. Commerzbank Kunden, die zwischen 2002 und 2010 einen (Immobilien-) Kredit aufgenommen haben, könnten sich unverhofft in einer nicht nur rechtlich vorteilhaften Position wiederfinden. Das Recht, Altkredite widerrufen zu können, bringt die Chance auf eine hohe Geldersparnis mit sich.

Widerrufsrecht nur noch bis zum 20. Juni 2016

Dieses Widerrufsrecht gilt jedoch nicht (mehr) ewig. Eine Gesetzesänderung, die zum 1. April 2016 in Kraft trat, befristete das Widerrufsrecht für fehlerhaft belehrte Verbraucher auf ein Jahr und 14 Tage. All diejenigen Verbraucher, die bis einschließlich des 10.06.2010 eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten haben, können ihren Darlehensvertrag noch bis zum 20. Juni 2016 widerrufen. Der Gesetzgeber reagierte mit der Änderung auf die Forderung der Commerzbank und anderer Kreditinstitute nach mehr Rechtssicherheit. Allerdings wirkt sich die neue Regelung zum Nachteil der schätzungsweise 80.000 betroffenen Verbraucher aus und erfordert sofortiges Handeln!

Durch Widerruf von alten Commerzbank-Darlehen sparen

Unmittelbare Rechtsfolge des Widerrufs ist die Rückabwicklung des Darlehensvertrages. Beide Vertragsparteien erstatten sich die im Vertragsverhältnis getätigten Leistungen jeweils zurück. Während der Kunde im Falle des Widerrufs von der Commerzbank alle gezahlten Raten samt Zinsen (verzinst) zurückerhält, muss er der Bank die komplette Darlehenssumme zurückgewähren. Nun kann eine Umschuldung vorgenommen werden.

Um die Schuld aus dem alten Darlehen zu tilgen, wird ein neues Darlehen aufgenommen. Dieses neue Darlehen wird allerdings zu heutigen, historisch günstigen Konditionen abgeschlossen. Der teure Altkredit bei der Commerzbank wird dadurch von einem neuen, günstigen Kredit abgelöst. Durch die Differenz der Zinspunkte kann innerhalb weniger Monate schon ein vierstelliger Betrag gespart werden. Hinzu kommt, dass bei der Umschuldung durch Widerruf keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, wie es etwa bei einer Kündigung der Fall wäre. Durch den Widerruf spart der Verbraucher also bereits gezahlte Zinsen und die Vorfälligkeitsentschädigung.

Commerzbank missachtete gesetzliche Vorgaben für Widerrufsbelehrungen

Das Widerrufsrecht steht zahlreichen Verbrauchern zu, weil sie von ihren Kreditinstituten fehlerhaft über die eigenen Widerrufsrechte belehrt wurden. Fehlerhaft bedeutet in diesem Fall, dass die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Deutlichkeit der Belehrung missachtet wurde. Das sogenannte Deutlichkeitsgebot bestimmt, dass Verbraucher abschließend und unmissverständlich über den Widerruf informiert werden müssen. Zugleich wurde vom Gesetzgeber eine Musterbelehrung herausgegeben, deren unveränderte Übernahme das Kreditinstitut von jeglicher Verantwortung entbunden hätte.

Die Commerzbank hat diese Musterbelehrung jedoch abgeändert. Dadurch verlor sie den anhaftenden Vertrauensschutz, sodass ihr etwaige Fehler innerhalb der verwendeten Belehrungen voll anzulasten sind. Diese Fehler sind in Form von formalen wie inhaltlichen Verstößen gegen das gesetzliche Deutlichkeitsgebot zu Genüge zu finden. So ließ die Commerzbank beispielsweise den Fristbeginn für den Kunden durch unpräzise Formulierungen unbestimmbar. Auch wurden essentielle Details zu Rechtsfolgen, wie die Ambivalenz der Rückgewährung, unerwähnt gelassen. Von Widerrufsbelehrungen, die der gesetzlich gebotenen Deutlichkeit entsprechen, ist bei der Commerzbank mithin nicht zu sprechen. Es kann anhand dessen ausreichend begründet werden, dass den betroffenen Kunden das „ewige“ Widerrufsrecht zusteht.

Noch heute das Widerrufsrecht nutzen!

Doch die Zeit rennt. In weniger als zwei Wochen ist die Chance, durch eine Umschuldung viel Geld zu sparen, passé. Bis zum 20. Juni 2016 muss ein Widerruf auf den Weg gebracht werden. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung oder verwenden Sie unsere Musterbelehrung, um sich die Option auf eine hohe Geldersparnis offen zu halten! Aufgrund der Kürze der Zeit bis zum Fristablauf ist Eile geboten. Um die Frist sicher einzuhalten, widerrufen Sie selbst mit Hilfe unserer Musterwiderrufe.