DSL Bank Immobiliendarlehensverträge aus 2007 jetzt widerrufen

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

DSL Kredit Ausstieg: Verbraucherfreundliche BGH-Rechtsprechung macht Ausstieg möglich

Wer sich vor Jahren bei der DSL Bank Geld für die Immobilienfinanzierung geliehen hat, kann seinen Vertrag möglicherweise heute ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen.

Das höchste deutsche Gericht befand schon zahlreiche Widerrufsbelehrung zu Immobiliendarlehensverträgen verschiedenster Kreditinstitute für fehlerhaft und damit ungültig. Schätzungsweise 80 Prozent der in Deutschland im Umlauf befindlichen Belehrungsformulare enthalten Fehler. Die zugehörigen Verträge sind damit potentiell widerrufbar.

Hintergrund der für Kreditinstitute wie die Santander Consumer Bank zum finanziellen Fiasko ausufernden Rechtsprechung ist die nicht ordnungsgemäße Umsetzung der seit dem 1. November 2002 bestehenden Pflicht, Kunden bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrags umfassend und eindeutig über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Die verwendeten Belehrungen entsprechen offenbar den vom Gesetzgeber aufgestellten Grundsätzen nicht. Beispielsweise das sogenannte „Deutlichkeitsgebot“ ist offenbar vielfach schlicht nicht beachtet worden. Unklar formulierte und für den juristischen Laien unverständlich formulierte Belehrungen sind die Folge der Nachlässigkeit der Rechtsabteilungen der Kreditinstitute. In der Konsequenz sehen sich die Banken nun mit einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung und zahlreichen Widerrufserklärungen konfrontiert. Unbequem.

Äußerst attraktive Umschuldung durch historisches Zinsniveau

Die aufgrund des aktuellen Zinsniveaus äußerst attraktive Chance, alte Verträge umzuschulden, sollten sich Darlehensnehmer jetzt zu Nutze machen. Durch eine Umschuldung können mehrere tausend Euro an Zinsersparnis drin sein! Denn aktuell ist Liquidität dank europäischer Niedrigzinspolitik günstig wie nie.

Verträge möglicherweise nur noch bis Mitte nächsten Jahres widerrufbar

Indessen haben Banken offenbar erfolgreich Lobbyarbeit geleistet: Ein Vorschlag des Bundesrates führt bei seiner möglichen Umsetzung Mitte nächsten Jahres dazu, dass viele Verträge nicht mehr widerrufbar sein werden. Bisher gilt ein „ewiges“ Widerrufsrecht. Dieses würde ab dem 21. Juni 2016 der Geschichte angehören. Darlehensnehmer müssen sich möglicherweise beeilen!

Verträge der DSL Bank aus 2007 könnten noch widerrufbar sein!

Von der DSL Bank im Jahr 2007 ausgegebene Belehrungen sind unserer Ansicht nach fehlerhaft. Das könnte zu einer Widerrufbarkeit der Verträge führen! Stets bleibt jedoch eine eingehende Prüfung des Einzelfalles abzuwarten. Auch Verträge der Bank aus anderen Jahrgängen sind betroffen.

Überflüssige Absatz zu finanzierten Geschäften in den Belehrungen der DSL Bank

Es findet sich ein ganzer Absatz zu sogenannten „finanzierten Geschäften“ in den Belehrungen. Dieser ist jedoch nur für Darlehensnehmer sinnvoll, die einen Vertrag in Verbindung mit einem finanzierten Geschäft abschließen. Das trifft für die wenigsten zu. Für die Mehrzahl der Darlehensnehmer ist der Absatz gänzlich unbrauchbar. Da dem rechtsunkundigen Darlehensnehmer in der Regel nicht klar sein dürfte, worum es sich bei einem finanzierten Geschäft überhaupt handelt, schafft der Absatz zudem Unklarheit und Verwirrung. Das entspricht damit nicht den Anforderungen des Gesetzgebers.

Einseitige Fristsetzung zur Erstattung nach Widerruf in Formularen der DSL Bank

Für die im Rückgewährschuldverhältnis zu leistenden Zahlungen besteht lauf Gesetz eine Frist von 30 Tagen. Eine Fristsetzung findet sich in den Formularen der DSL Bank jedoch nur für den Darlehensnehmer. Die Bank, so suggeriert die Belehrung, unterliegt keiner Frist. Hier wird in Kauf genommen, dass der Kunde ein gänzlich falsches Bild der tatsächliche Rechtslage erhält. Ein solches Ergebnis ist nicht hinnehmbar.

VON RUEDEN Rechtsanwälte – Widerruf Ihres Darlehens durch Experten

Wir empfehlen Darlehensnehmern der DSL Bank eine zeitnahe Konsultation unserer Experten, zur Klärung ihrer individuellen Erfolgsaussichten im Rahmen eines Widerrufs. Dazu bieten wir eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an.

Vor dem Hintergrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts sind wir zuversichtlich, Ihnen einen professionellen und erfolgreichen Service liefern zu können.