Falsche Widerrufsbelehrungen der ING DiBa

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

ING DiBa benutzte über längere Zeit fehlerhafte Widerrufsbelehrungen – machen Sie noch jetzt von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch!

Zwischen den Jahren 2004 bis 2010 benutzte die ING DiBa in ihren Kreditverträgen falsche Widerrufsbelehrungen. Nach momentan noch bundesweit geltendem Recht beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, wenn die Verbraucher beim Abschluss von Darlehensverträgen nur fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht informiert worden sind. Demnach sind entsprechende Verträge noch nach Jahren widerrufbar. Die Verbraucher befinden sich jedoch nur noch bis Juni in einem rechtlichen Vorteil gegenüber den Banken, und könnten durch den Widerruf des Kredits möglicherweise viel Geld sparen.

„Widerrufsjoker“ ermöglicht Kunden eine günstige Umschuldung

Aufgrund der Widerrufsmöglichkeit ist es für Kunden der ING DiBA ohne weiteres möglich, sich von einem teuren Altkredit zu lösen. Vor allem ist im Falle eines Widerrufes durch den Kunden die sog. Vorfälligkeitsentschädigung nicht zu zahlen, weswegen eine Umschuldung in anderen Fällen wirtschaftlich sinnlos wäre. Entfällt diese jedoch, so kann der Verbraucher durch eine Umschuldung bei den zur Zeit sehr niedrigen Zinsen sehr viel Geld sparen. Denn alles, was der Verbraucher bis zum Zeitpunkt des Widerrufes an Zinsen und Gebühren gezahlt hat, erhält dieser von der ING DiBa zurück.  Insofern kann man in diesem Fall von einem Widerrufsjoker sprechen.

Es besteht kein Vertrauensschutz der ING DiBA

Aufgrund der Abweichungen von dem gesetzlichen Muster steht der ING DiBa kein Vertrauensschutz zu. Dieser steht nur solchen Kreditinstituten zu, die die gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung unverändert übernommen haben. Dieses Vertrauen basiert auf dem Gedanken, dass das übernehmende Kreditinstitut nicht für etwaige Fehler des Gesetzesgebers haften muss.

Jedoch weicht die Widerrufsbelehrung der ING DiBa in einigen Aspekten von der gesetzlichen Vorlage ab. Die ING DiBa benutzte in ihren Belehrungen -– insbesondere in den Jahren 2005 bis 2008 – den Hinweis, dass die Frist „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ oder „frühestens mit dem Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrags […]“ beginne. Nach ständiger Rechtsprechung reicht die Formulierung „frühestens“ nicht dazu aus, um den Fristbeginn ohne weiteres zu erkennen. Der Fristbeginn könnte demnach von weiteren Voraussetzungen abhängen – diese werden dem Verbraucher jedoch nicht aufgeführt.

Verbraucher wird nur einseitig über Frist zur Erstattung aufgeklärt

Häufig erteilt die Belehrung keine Auskunft darüber, dass auch die Bank einer Rückzahlungsfrist im Falle eines Widerrufs unterworfen ist. So weisen vielen Belehrungen der ING DiBa etwa den Passus auf, dass „Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen (durch den Darlehensnehmer) innerhalb von 30 Tagen nach Absendung meiner/unserer Widerrufserklärung (zu) erfüllen seien.

Jedoch wird dem Verbraucher verschwiegen, innerhalb welcher Fristen die Bank ihrerseits die Rückgewähransprüche auszugleichen hat. Die fehlende Angabe, dass auch die Bank einer Rückzahlungspflicht unterworfen ist, ist für die Ausübung des Widerrufsrechts wesentlich, da der Verbraucher einerseits seine eigene Liquidität planen muss.

Die ING DiBa ist jedoch schon bald vor Widerrufen sicher

Die Verbraucher stehen nun unter Zeitdruck, denn durch eine jüngst erfolgte Gesetzesänderung, die von der großen Koalition befürwortet worden ist, wurde das gesetzliche Widerrufsrecht bei der fehlerhaften Belehrung von Verbrauchern auf lediglich ein Jahr und 14 Tage befristet.

Diese Gesetzesänderung entspricht den Wünschen vieler Kreditinstitute, da diese sich dadurch vor allem mehr Rechtssicherheit erhoffen. Noch ist ein Widerruf möglich, aber der Verbraucher sollte schnellstmöglich handeln, um noch von dem ihm zustehenden Rechten Gebrauch zu machen – bevor es zu spät ist!

Erfolgreich Vertrag bei der ING DiBa widerrufen

Die Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN bieten professionelle Beratung und vor allem eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen der ING DiBa auf ihre Widerrufbarkeit. Durch die bundesweite Übernahme entsprechender Mandate hat sich die Kanzlei VON RUEDEN in den letzten Jahren bundesweit einen exzellenten Ruf unter anderem auf diesem Gebiet erarbeitet. Weitere Informationen dazu, vor allem zur kostenlosen Erstprüfung, finden Sie hier.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.