Fiat Bank – können Kunden vom Widerrufsrecht profitieren?

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Vielen Kunden der Fiat Bank könnte noch immer ein Widerrufsrecht zustehen. Genau wie bei der Widerrufsmöglichkeit von Immobiliendarlehen stellt auch der Widerruf von Autokreditverträgen eine in vielen Fällen überaus profitable Chance für Verbraucher dar. Aufgrund von umfassenden Recherchen verschiedener Verbraucherschutzinstitute und spezialisierter Juristen geraten Autofinanzierungsverträge immer stärker in den Blickpunkt der Jurisprudenz.

Widerrufsrecht auch bei PKW- Finanzierung durch die Fiat-Bank

Auch bei  zahlreichen Autokreditverträgen wurden Vorgaben zum Widerrufsrecht und gesetzliche Pflichtangaben offenbar nicht beachtet. Auch Kunden der Fiat Bank sind davon möglicherweise  betroffen. Verbraucher, die in den letzten Jahren einen entsprechenden Autokreditvertrag zur PKW- Finanzierung bei der Fiat Bank abgeschlossen haben, sollten ihre Rückgabemöglichkeit also auf jeden Fall prüfen. Im besten Fall bekommen Verbraucher bei einer Rückabwicklung nahezu alle geleisteten Zahlungen zurück und sind den Wagen damit fast kostenlos gefahren.

Bei einem Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben läuft die Widerrufsfrist auch noch nach Jahren

Bei Finanzdienstleistungen steht Verbrauchern grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, entfällt der Vertrag und alle Leistungen müssen zurückerstattet werden. Die Widerrufsfrist beginnt aber erst, wenn die Banken ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt und alle Pflichtangaben mitgeteilt wurden. Fehlen in der Widerrufsinformation aber entscheidende Angaben, oder werden die gesetzlichen Informationspflichten nicht beachtet, beginnt die Widerrrufsfrist nicht zu laufen. Verbrauchern steht dann quasi ein „ewiges“ Widerrufsrecht zu. Auch bei einem Autokreditvertrag ist ein Widerruf dann auch noch heute möglich. Da der Autokreditvertrag mit dem Kaufvertrag steht und fällt, sind beide Geschäfte voneinander abhängig. Kann der Verbraucher den Autokreditvertrag erfolgreich widerrufen, wird auch der Kaufvertrag über das Auto unwirksam. Im Ergebnis können Verbraucher so beide Verträge zusammen beenden.

Widerruf kann sich lohnen – Kunden der Fiat Bank können profitieren

Für Autokreditverträge, die ab dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden, ist ein Widerruf in vielen Fällen sinnvoll. Kunden können dann nach dem Widerruf ihr Fahrzeug zurückgeben und erhalten dafür die gezahlten Raten sowie eine gegebenenfalls geleistete Anzahlung erstattet. Abzüge entstehen nur für den zu zahlenden Nutzungsersatz. Das betrifft ein Nutzungs- und Wertersatz für die gefahrenen Kilometer. Auch die Zinsen erhalten Verbraucher bei einem Widerruf nicht zurück. Diese spielen bei Autokreditverträgen jedoch zumeist ohnehin nur eine sehr untergeordnete Rolle.

Kunden der Fiat Bank könnten quasi umsonst gefahren sein

Noch besser stellt sich die Rechtslage für Autokreditverträge dar, die nach dem 12.06.2014 abgeschlossen wurden. Durch eine grundlegende Gesetzesänderung im verbraucherfreundlichen Sinne ist die Rückgabe des Fahrzeugs dann für Verbraucher noch einmal deutlich lukrativer. Denn ist die Widerrufsinformation bei diesen Autokreditverträgen fehlerhaft, entfällt auch der Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer. Unter dem Strich fahren Verbraucher dann nahezu kostenlos. Gerade wenn Kunden ohnehin unzufrieden mit Ihrem Fahrzeug oder mit ihrer PKW- Finanzierung sind, bietet sich so eine günstige Gelegenheit. Betroffene Kunden sollten sich deshalb genau informieren und etwaige Vorteile sichern.

Kunden der Fiat Bank können jetzt unsere kostenlose Erstberatung nutzen

Ob auch bei Ihrem Autokreditvertrag ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt und auch sonst alle verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden, kann nur im Einzelfall von spezialisierten Rechtsanwälten geprüft werden. Haben Sie einen Autokreditvertrag bei der Fiat Bank in dem oben genannten Zeitraum abgeschlossen? Dann wenden Sie sich an uns. Wir prüfen für Sie kostenlos und unverbindlich, ob ein Widerruf für Sie in Frage kommt.

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN bietet Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an. Setzen Sie sich dazu einfach mit uns per E-Mail (info@rueden.de) oder telefonisch (030 / 200 590 770) in Verbindung, um sich einen möglichen finanziellen Vorteil durch die Nutzung des Widerrufsjokers nicht entgehen zu lassen.