Jaguar Bank: Können Kunden jetzt ihre Verträge widerrufen?

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Verbraucherschützer haben bei den meisten Autokreditverträgen von Autobanken Unstimmigkeiten entdeckt. Auch Kunden der Jaguar Bank können jetzt ihre PKW-Finanzierung prüfen lassen. Nach intensiven Recherchen und zahlreichen Stichproben fiel auf, dass etliche Autokreditverträge nicht in Ordnung sind. Auch die Autokredite der Jaguar Bank könnten davon betroffen sein. Bei der Gestaltung der Autokreditverträge wurden von vielen Banken offenbar nicht alle vebraucherschutzrechtlichen Vorgaben beachtet. Die Konsequenzen sind enorm: Tausende Kunden können jetzt auch noch nach Jahren ihre Autokreditverträge widerrufen und Geld zurück bekommen.

Hat auch die Jaguar Bank Fehler bei der Vertragsgestaltung gemacht?

Auch die Jaguar Bank könnte nach den Berichten der Verbraucherschützer bei der Gestaltung ihrer Autokredite nicht aufgepasst haben. Denn viele Standardverträge der Autobanken ähneln sich stark, so dass Experten davon ausgehen, dass fast alle Autobanken davon betroffen sein könnten. Die Jaguar Bank hat ihren Sitz in Heilbronn und ist eine Zweigniederlassung der FCA Bank – ein Zusammenschluss des Automobilkonzerns Fiat und der Bank Crédit Agricole.

Bei Autokrediten, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, besteht für viele Verbraucher bei Verstößen gegen die verbraucherschutzrechtlichen Vorgaben auch heute noch die Möglichkeit die Autokredite zu widerrufen. Im Falle eines Widerrufs können Verbraucher von günstigen Rückgabebedingungen profitieren. Auch die renommierte gemeinnützige Verbraucherorganisation Stiftung Warentest berichtete erst kürzlich darüber, dass sich zahlreiche Kunden mit Autokreditverträgen von ihren Verträgen lösen und fast das gesamte gezahlte Geld zurückbekommen könnten. Dies gilt besonders für Autokredite, die ab dem 13.06.2014 geschlossen wurden.

Bei fehlerhaften Autokreditverträgen können Verbraucher noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen

Im Regelfall besteht das Widerrufsrecht nur 14 Tage nach Vertragsschluss. Diese Frist beginnt aber erst, wenn die Bank alle entsprechenden verbraucherschutzrechtlichen Vorgaben beachtet hat. Werden diese Vorgaben nicht beachtet, dann läuft die Frist nicht. Dies bedeutet, dass der Autokreditvertrag auch nach Ablauf von 14 Tagen weiterhin widerrufen werden kann. Auch mehrere Jahre nach Vertragsschluss können Verbraucher sich dann noch von ihren Autokreditverträgen lösen.

Bei Widerruf des Autokreditvertrags Geld zurück

Die Rechtsfolgen eines Widerrufs sind dabei für den Kreditnehmer äußerst begrüßenswert. Denn dann erhält der Verbraucher eine gegebenenfalls geleistete Anzahlung zurück und kann auch seine bereits gezahlten Raten zurückfordern. Im Gegenzug muss er der Bank das Auto übergeben. Da der Autokreditvertrag und der Kaufvertrag rechtlich verbundene Geschäfte sind, sind sie voneinander abhängig. Der Widerruf des Autokreditvertrages sorgt also auch für die Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Für Autokreditverträge ab dem 13. Juni 2014 gelten besonders günstige Konditionen: Sind die Widerrufsbelehrungen dann fehlerhaft, müssen die Verbraucher keinen Nutzungs- oder Wertersatz leisten. Im Ergebnis fahren Sie damit quasi kostenlos. Auch wenn der Autokreditvertrag zwischen dem 11.06.2010 und dem 12.06.2014 geschlossen wurde, kann sich ein Widerruf lohnen. Zwar greifen dann nicht die besonders verbraucherfreundlichen Konditionen im Hinblick auf die Nutzungsentschädigung. Für Kunden, die sich ohnehin von ihrem Fahrzeug oder ihrer PKW- Finanzierung trennen wollen, ist der Widerruf aber die günstigste Möglichkeit aus dem Vertrag herauszukommen.

Auch als Kunde der Jaguar Bank können Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung nutzen

Haben Sie einen Autokreditvertrag bei der Jaguar Bank in dem oben genannten Zeitraum abgeschlossen, sollten Sie ihre Rückgabemöglichkeit nicht ungeprüft lassen. Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN bietet Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an. Setzen Sie sich dazu einfach mit uns per E-Mail (info@rueden.de) oder telefonisch (030 / 200 590 770) in Verbindung, um sich einen möglichen finanziellen Vorteil durch ein Widerrugsrecht  nicht entgehen zu lassen.