JPMorgan zahlt MF Global Anlegern Entschädigung

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Geschädigte Anleger des Wertpapierhändlers MF Global können neue Hoffnung schöpfen. Die Bank JP Morgan Chase hat eine Einigung mit dem Insolvenzverwalter des US-Brokers erzielt und will nun Entschädigungen an die Anleger zahlen. Das berichtet Capital.de am 20. März 2013. Demnach stellt JP Morgan mehr als 500 Millionen Dollar zur Verfügung.

Nach der Pleite von MF Global war es lange Zeit fraglich, ob die Anleger etwas von ihrem Geld zurückbekommen werden. Etwa ein Jahr später folgt nun die gute Nachricht. JPMorgan stellt Geld bereit. Dem Bericht nach gibt sie an den Verwalter übertragene Ansprüche von mehr als 400 Millionen Dollar sowie Fondsgelder in Höhe von rund 30 Millionen Dollar frei. Zusätzlich stellte sie 100 Millionen Dollar für ehemalige Kunden des Brokers bereit. „Für JPMorgan ist die Einigung mit dem Insolvenzverwalter der beste Weg, um sich lange rechtliche Auseinandersetzungen zu sparen, die eventuell auch noch mehr Geld gekostet hätten.” Für unsere Mandanten geht es jetzt darum, ein möglichst großes Stück vom Kuchen abzubekommen. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche sollten Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Bank- und Kapitalmarktrecht

Der Verlust von hart erarbeitetem Geld ruft Wut und Verzweiflung bei unseren Mandanten hervor. Wer es sich im Alter gut gehen lassen, den Kindern und Enkeln etwas hinterlassen oder einfach nur sein Vermögen mehren wollte, ist entsetzt, wie Banken aus Habgier oft skrupellos hoch spekulative Finanzprodukte verkaufen und ohne moralische Bedenken das finanzielle Polster von Menschen wie Spielgeld bei Monopoly verzocken.

Wir wissen, dass die Enttäuschung unserer Klienten tief sitzt und möchten nicht, dass sie noch einmal enttäuscht werden. Wir setzen daher unsere Kraft in die Rechtsdurchsetzung von Verbrauchern, die durch sogenannte „Berater“ geschädigt wurden – gleich, ob es sich bei dem Gegner um eine deutsche oder ausländische Bank, einen geschlossenen Immobilienfonds oder einen notleidenden Schiffsfonds handelt.

Wir sind der Meinung, dass die Beauftragung eines Rechtsanwaltes für den Mandanten wirtschaftlich sinnvoll sein muss. Daher vereinbaren wir mit unseren Mandanten für die außergerichtliche Tätigkeit häufig ein günstiges Pauschalhonorar. Dieses Pauschalhonorar umfasst unter anderem die Auswertung der Unterlagen, Handelsregister-Anfragen, den gesamten Schriftverkehr sowie alle fernmündlichen und persönlichen Verhandlungen mit der Gegenseite.