Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung des Darlehens durch die Bank

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Vorfälligkeitsentschädigung bei KündigungKeine Vorfälligkeitsentschädigung bei Zahlungsverzug: Der BGH hat in einem aktuellen Fall vom 19. Januar 2016 (Az.: XI ZR 103/15) die Rechte von Verbrauchern gestärkt, deren Darlehensvertrag wegen Zahlungsverzug vorzeitig gekündigt werden.

Verbraucher müssen in diesen Fällen keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, und ersparen sich so eine zusätzliche finanzielle Belastung. Denn auch für Banken gilt der Grundsatz: Aus der Notlage eines Kunden darf kein Kapital geschlagen werden.

Der Fall

Im aktuellen Fall kündigte eine Kreissparkasse einen Immobiliendarlehensvertrag, weil der Darlehensnehmer seine Zahlungen nicht rechtzeitig erbrachte. Sie verlangte vom Darlehensnehmer eine beträchtliche Vorfälligkeitsentschädigung. Dieser zahlte zunächst auch. Im Gerichtsverfahren verlangte er die Vorfälligkeitsentschädigung dann jedoch zurück.

Der BGH hatte sich mit der grundsätzlichen Frage zu beschäftigen, welche Zahlungen eine Bank im Fall des Zahlungsverzuges vom Verbraucher überhaupt geltend machen kann.

Die Brisanz zeigt sich schon in den Vorinstanzen

Während das LG Stuttgart und das OLG Stuttgart als vorinstanzliche Gerichte der Bank noch die Vorfälligkeitsentschädigung zusprachen, entschied der BGH nun in seiner Grundsatzentscheidung zugunsten des Verbrauchers. Diese Entscheidung ist für die Gerichte nunmehr bindend.

Die Entscheidung: Die Bank wurde zur Rückzahlung verurteilt

Der BGH entschied: Kündigt eine Bank einem Verbraucher den Darlehensvertrag wegen Verzug seiner Zahlungen, kann diese nicht die Vorfälligkeitsentschädigung vom Verbraucher geltend machen. Sie hat lediglich Anspruch auf die Verzugszinsen sowie die Restschuld.

Fazit: Der Verbraucher spart Kosten

Das Urteil ist für Verbraucher äußerst begrüßenswert. Es stellt für alle Gerichte bindend fest, dass einer Bank keine Entschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Darlehensvertrages wegen Zahlungsverzuges zusteht.

Verbraucher können ein solches Zahlungsverlangen verweigern. Wurde bereits gezahlt, kann das Geld unter Umständen noch zurückverlangt werden. Hiervon betroffene Darlehensnehmer sollten sich anwaltlich beraten lassen.