Lancia Bank: Können Autokredite widerrufen werden?

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Nachdem unzählige Verbraucher sich mit Hilfe des Widerrufsjokers von ihrem unliebsamen und zu teuren Darlehensvertrag lösen konnten, sind nun auch Kunden der Lancia Bank, welche unter dem Namen Fiat Chrysler Automobiles Bank (FCA Bank) firmiert, am Zug. Die Erfolgsgeschichte des Widerrufsjokers ist in den letzten Jahren durch die Presse gegangen wie nahezu kein anderes juristisches Phänomen. Ein Schattendasein führt bisher der Widerruf von Autokrediten.

Kunden der Lancia Bank können von dem Widerrufsjoker profitieren

Zahlreiche Banken der Automobilhersteller haben in ihren Autokrediten verbraucherschutzrechtliche Vorgaben nicht beachtet. Spezialisierte Rechtsanwälte haben Unmengen von Autokrediten überprüft. Oft haben es die Kreditbanken schlicht versäumt, die gesetzlichen Anforderungen zu wahren. Folge ist, dass dem Verbraucher ein „ewiges“ Widerrufsrecht zusteht.

Wie können Kunden der Lancia Bank (FCA Bank) profitieren?

Der Widerruf des Autokredits führt dazu, dass sowohl der Autokreditvertrag als auch der Kaufvertrag des finanzierten Fahrzeugs rückabgewickelt werden. Denn juristisch sind beide Verträge eng miteinander verbunden. Der Autokredit wurde schließlich allein im Hinblick auf den Autokauf mit der hauseigenen Bank des Automobilherstellers geschlossen. Kunden der Lancia Bank, aber auch aller anderen Banken, die Autokredite nach dem 11.06.2010 abschlossen, und fehlerhafte Widerrufsinformationen erhielten oder die nicht über alle Pflichtangaben belehrt wurden, können Ihren Autokredit zeitlich unbegrenzt widerrufen.

Bei einem erfolgreichen Widerruf geben Sie Ihr Auto zurück und erhalten dafür die geleisteten Raten und Ihre Anzahlung wieder. Sie zahlen lediglich einen Nutzungsersatz für das Fahrzeug und den Darlehensvertrag. In der überwiegenden Anzahl der Fälle lohnt sich der Widerruf des Autokredits für den Verbraucher. Der Einzelfall ist entscheidend.

Für Kunden der Lancia Bank (FCA Bank) kommt es aber noch viel besser

Denn wenn Sie Ihren Autokreditvertrag ab dem 13.06.2014 abgeschlossen haben, profitieren Sie noch weiter: Aufgrund einer an diesem Tag in Kraft getretenen Gesetzesänderung im Bereich des Widerrufsrechts wurde der Verbraucherschutz weiter gestärkt. Dank einer EU-Verbraucherschutzrichtlinie kann bei einer fehlerhaften Widerrufsinformation seitens des Kreditgebers kein Nutzungsersatz mehr verlangt werden. Ihr Vorteil: Sie müssen nun nicht einmal Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer beziehungsweise für den Wertverlust des Fahrzeugs leisten. Damit sind Sie das Auto fast kostenlos gefahren. Lediglich die regelmäßig kaum ins Gewicht fallenden Zinsen erhalten Sie nicht zurück. Ihre unliebsame PKW- Fianzierung wird so quasi ungeschehen gemacht.

Kostenlose Erstberatung nutzen

Unsere Erfahrung zeigt, dass die Banken den Widerruf in der Regel nicht akzeptieren. Unsere Mandanten wurden oft mit pauschalen und nichtssagenden Antworten abgespeist. Halten Sie an Ihrem Recht fest! Haben Sie einen Autokredit zur PKW- Finanzierung bei der Lancia Bank oder einer anderen Bank in dem oben genannten Zeitraum abgeschlossen, sollten Sie ihre Rückgabemöglichkeit nicht ungeprüft lassen. Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN bietet Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an. Setzen Sie sich dazu einfach mit uns per E-Mail (info@rueden.de) oder telefonisch (030 / 200 590 770) in Verbindung, um sich einen möglichen finanziellen Vorteil durch die Nutzung des Widerrufsjokers nicht entgehen zu lassen.

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