Langes Hinhalten der Anleihegläubiger bei René Lezard

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Nach dem gescheiterten Versuch, ihren Anlegern neue Rahmenbedingungen aufzuzwingen, lädt die René Lezard Mode GmbH zur zweiten Gläubigerversammlung. Mit der Einführung der René Lezard-Anleihe (ISIN/WKN: DE000A1PGQR1/ A1PGQRE) im November 2012 wurde den Anleihegläubigern ein Zins von 7,25% p.a. bei einer Laufzeit von 5 Jahren versprochen.

In den von der René Lezard Mode GmbH angesetzten Abstimmungen sollten die Anleihegläubiger per Briefabstimmung auf einen erheblichen Teil des Nominalbetrages sowie über 10 Jahre auf die Auszahlung von Zinsen verzichten. Wenig überraschend: Eine beschlussfähige Anlegermehrheit kam bei dieser Abstimmung nicht zustande. Man kann den Anlegern nicht verübeln, dass sie einer Verlängerung der Laufzeit auf 33 Jahre nicht zustimmen wollen, da diese ein unüberschaubares Totalausfallrisiko mit sich bringt.

Nunmehr soll in einer neuen Abstimmungsrunde am 09. November 2016 über die geplante Restrukturierung entschieden werden. Hierfür sollen geringere Anforderungen an die Beschlussfähigkeit gestellt werden.

Nun ist Schadensbegrenzung angesagt!

Inhaber der Anleihe sollten jetzt schnell handeln, um wenigstens noch einen Teil ihres Geldes zurück zu erhalten.

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN vertritt die Interessen zahlreicher Gläubiger in mehreren Insolvenzverfahren, aber auch schon im Vorfeld eines solchen Verfahrens. Mit unserer Erfahrung und unserem Know-how helfen wir Ihnen, Ihre Interessen gegenüber anderen Gläubigergruppen sowie gegenüber dem Insolvenzverwalter durchzusetzen.

Wir werden daher in einem ersten Schritt die Interessen und Stimmrechte unserer Mandanten im Insolvenzverfahren bündeln. Nur mit vereinten Stimmrechten ist es möglich, Ihre Interessen wirksam zu vertreten und Einfluss auf die Entscheidungen in den Gläubigerversammlungen im Insolvenzverfahren zu nehmen. Man sollte hier nicht das Feld anderen Gläubigergruppen, wie den Banken überlassen.

Wir von der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN prüfen, ob den Anleihegläubigern ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Darüber hinaus prüfen wir für unsere Mandanten weitere Ansprüche, insbesondere evtl. Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche, Hintermänner und Berater.