Sparkasse Niederbayern-Mitte geht erfolglos gegen Berichterstattung vor

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Sparkasse Niederbayern-Mitte hat erfolglos versucht, einen unserer Artikel aus dem Branchendienst anwalt.de löschen zu lassen. Anwälte nutzen Branchendienste wie anwalt.de, um Verbraucher auf aktuelle Themen aufmerksam zu machen. So veröffentlichte Rechtsanwalt Fabian Heyse von Rechtsanwaltskanzlei Wedermann | von Rüden einen Artikel über möglicherweise fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der Sparkasse Niederbayern-Mitte.

Die Stadtsparkasse sendete daraufhin den Artikel an die Rechtsanwaltskammer Hamburg, mit der Bitte zu prüfen, „ob diese Vorgehensweise rechtens ist“. Zur Begründung führt die Sparkasse Niederbayern-Mitte aus, man richte sich gegen die explizite Nennung der Sparkasse Niederbayern-Mitte. Man verstünde nicht, warum wir solche Artikel verfassen und man sei auch nicht dazu gewillt, „solche Artikel im Internet tatenlos hinzunehmen“.

Rechtsanwaltskammer: Anwalt darf für Mandate werben

Die Rechtsanwaltskammer Hamburg teilte daraufhin mit, dass eine kostenlose Vorprüfung nicht gegen berufsrechtliche Vorschriften verstoßen würde und dass das Berufsrecht hier eine Gebühr nicht zwingend vorsieht. Dem Rechtsanwalt sei es nicht verboten, Werbung zu betreiben, solange er nicht potenzielle Mandanten direkt anspricht. Die Initiative zur Kontaktaufnahme müsse jedoch von dem Rechtssuchenden ausgehen, heißt es in der Antwort, die der Kanzlei VON RUEDEN vorliegt.

Rechtsanwalt Johannes von Rüden, geschäftsführender Partner der Kanzlei VON RUEDEN, beurteilte am Dienstagnachmittag das Vorgehen der Sparkasse Niederbayern-Mitte als „bedenklich“. „Die Stadtsparkasse Niederbayern-Mitte muss es wie jede andere Bank und Sparkasse akzeptieren, dass über Abläufe, die zu ihren Geschäftsalltag rechnen, kritisch berichtet wird. Sie kann sich einer solchen öffentlichen Debatte nicht entziehen“, sagte von Rüden.