Sparkassen nutzen über Jahre hinweg fehlerhafte Widerrufsbelehrung des Sparkassenverlags – nutzen Sie Ihre Chance zum Widerruf!

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

In den Jahren 2008 bis 2010 verwendeten viele Sparkassen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Diese hatte der Sparkassenverlag in diesem Zeitraum an die einzelnen Sparkassen ausgegeben. Aufgrund der enthaltenen fehlerhaften Belehrung lassen sich Verträge, die diese Belehrungen verwendeten, oftmals noch heute widerrufen. Denn im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung beginnt der Fristlauf nicht.

Günstige Umschuldung dank Widerruf des Vertrags mit der Sparkasse möglich

Sie können den Vertrag also noch heute widerrufen. Gleichzeitig können Sie ein neues Darlehen zu weitaus günstigeren Konditionen aufnehmen, mit dem Sie das ursprüngliche Darlehen zurückzahlen, sog. Umschuldung. In der Zukunft zahlen Sie dadurch dann deutlich geringere Zinsen. Die im Falle einer Kündigung normalerweise anfallende Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden Sie durch den Widerruf. Auf diese Art und Weise lassen sich gerade bei Immobiliendarlehen hohe vier- bis fünfstellige Beträge einsparen.

Belehrung der Sparkassen weicht vom gesetzgeberischen Muster ab

Die Widerrufsbelehrung des Sparkassenverlags, die viele Sparkassen übernommen haben, weicht auf verschiedene Art und Weise vom Muster des Gesetzgebers ab. Sie enthält Fußnoten, zusätzliche Wörter und ergänzte Überschriften. Im Absatz zu den finanzierten Geschäften wurde das Wort „insbesondere“ eingefügt. Die Überschrift „Widerrufsbelehrung“ wurde um den Zusatz „zu Darlehensvertrag vom xx.xx.xxxx.“ ergänzt. Zusätzlich wurde die Widerrufsbelehrung mit Fußnoten versehen und abweichend vom gesetzlichen Muster ein Klammerzusatz eingefügt.

Folgen der Abweichung für die Sparkassen

Da insoweit keine in jeder Hinsicht vollständige Übereinstimmung von gesetzlichem Muster und verwendeter Widerrufsbelehrung besteht, muss sich der Sparkassenverlag Fehler zurechnen lassen. Er genießt keinen Vertrauensschutz. Denn er hat den Text der Widerrufsbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzogen

Fehler der Widerrufsbelehrung der Sparkassen

Die generell gehaltene Widerrufsbelehrung des Sparkassenverlags enthält einen den Verbraucher wohl überflüssigen und verwirrenden Absatz zu finanzierten Geschäften. Durch diesen Passus wird wohl der vom Gesetzgeber bezweckte Schutz des Verbrauchers verfehlt. Denn in der Regel sind Darlehensgeschäfte, insbesondere zur Finanzierung von Bauvorhaben oder Immobilienkäufen, kein Teil finanzierter Geschäfte. Indem dennoch auf die Folgen eines Widerrufs eines finanzierten Geschäfts hingewiesen wird, könnte der Darlehensnehmer in seinem Verständnis vom wesentlichen Inhalt der ihn betreffenden Teile der Widerrufsbelehrung beeinträchtigt werden. Dann würde dem Deutlichkeitsgebot aber nicht genügt.

Sparkassen, die entsprechende Widerrufsbelehrungen verwendet haben:

  • Sparkasse Fürstenfeldbruck
  • Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
  • Sparkasse Hannover
  • Sparkasse Hildesheim
  • Sparkasse Krefeld
  • Sparkasse Koblenz
  • Kreissparkasse Mayen
  • Ostsächsische Sparkasse Dresden

Nicht lange zögern – Bankenlobby ist tätig geworden

Auf Drängen der Bankenlobby wurde zwischenzeitlich ein Gesetzentwurf im Bundestag eingereicht. Dieser sieht eine Beschneidung des Widerrufsrechts bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen für Altfälle vor. Zum Stichtag 21. Juni 2016 soll nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfs ein Widerruf von alten Verträgen nicht mehr möglich sein. Sie sollten also schnellstmöglich klären, ob auch Sie sich eine möglicherweise fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu Nutzen machen können.

Mit VON RUEDEN erfolgreich widerrufen oder Vergleich aushandeln

Die Kanzlei VON RUEDEN hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Prozessen gegen verschiedenste Sparkassen angestrebt, die diese Widerrufsbelehrungen des Sparkassenverlags nutzten. Oftmals zeigten sich die Sparkassen schon außergerichtlich zu lukrativen Vergleichen bereit, die vielfach eine erhebliche Reduzierung bis hin zum völligen Erlass der Vorfälligkeitsentschädigung zum Inhalt hatten. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstprüfung, um zu prüfen, ob auch in Ihrem Fall ein Widerruf möglich ist.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

    • Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
    • Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
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    • Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
    • Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!

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