Sparkassen versagten meist bei der Erstellung formwirksamer Widerrufsbelehrungen

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Wollte man bisher vorzeitig aus einem Kredit aussteigen, etwa weil man eine Erbschaft gemacht hat, die finanzierte Immobilie verkaufen oder die aktuell historisch niedrigen Zinsen nutzen will, führte an der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kein Weg vorbei.

Die neue Situation: Vorzeitige Kreditablösung durch Widerruf des Darlehens ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.

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Die Rechtsanwälte VON RUEDEN können Ihnen in vielen Fällen einen Ausstieg aus der Immobilienfinanzierung ohne bzw. mit stark verminderter Vorfälligkeitsentschädigung ermöglichen.

Auszug aus der Gegnerliste der Rechtsanwälte VON RUEDEN Rechtsanwälte

  • Sparkasse Aachen
  • Sparkasse am Niederrhein
  • Sparkasse Bielefeld
  • Sparkasse Bochum
  • Sparkasse Bodensee
  • Sparkasse Elmshorn
  • Sparkasse Forchheim
  • Sparkasse Fürstenfeldbruck
  • Sparkasse Gütersloh
  • Sparkasse Hamm
  • Sparkasse Hanau
  • Sparkasse Hannover
  • Sparkasse Harburg-Buxtehude
  • Sparkasse Heidelberg
  • Sparkasse Herford
  • Sparkasse Hochfranken
  • Sparkasse Holstein
  • Sparkasse Kaufbeuren
  • Sparkasse Koblenz
  • Sparkasse Köln Bonn
  • Sparkasse Krefeld
  • Sparkasse Leipzig
  • Sparkasse Lemgo
  • Sparkasse Lüdenscheid
  • Sparkasse Mecklenburg-Strelitz
  • Sparkasse Menden
  • Sparkasse Miltenberg-Obernburg
  • Sparkasse Moers
  • Sparkasse Mühlheim an der Ruhr
  • Sparkasse Neu-Ulm – Illertissen
  • Sparkasse Niederbayern-Mitte
  • Sparkasse Oberhessen
  • Sparkasse Oberpfalz Nord
  • Sparkasse Offenburg / Ortenau
  • Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
  • Sparkasse Paderborn
  • Sparkasse Rottal-Inn
  • Sparkasse Stade-Altes Land
  • Sparkasse Südholstein
  • Sparkasse Vest Recklinghausen
  • Sparkasse Vorderpfalz
  • Sparkasse Westmünsterland
  • Sparkasse Wittenberg
  • Sparkasse Versicherung AG
  • Sparkasse-Versicherung Sachsen
  • Sparkasse Coburg-Lichtenfel

Dabei macht sich die Kanzlei den Umstand zunutze, dass Verbraucher bei Abschluss eine Kreditvertrages ordnungsgemäß über das gesetzliche Widerrufsrecht belehrt werden müssen. Enthält die Widerrufsbelehrung der Sparkasse Fehler, dann kann der Verbraucher den Kreditvertrag noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen. Der wirksame Widerruf hat zur Folge, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht gezahlt werden muss.

Zusammenfassend müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Kreditvertrag widerrufen werden kann:

  • Der betreffende Kreditvertrag wurde nach dem 01.11.2002 geschlossen.
  • Es handelt sich um einen Verbraucherkreditvertrag.
  • Die Widerrufsbelehrung enthält erhebliche Fehler.

Sind alle 3 Voraussetzungen erfüllt, müssen taktische Überlegungen dahingehend stattfinden, wie man sich gegenüber der Bank positioniert.

Rechtsanwalt Johannes von Rüden ist erstaunt darüber, dass nur sehr wenige Verbraucher bisher von den Möglichkeiten des Widerrufs Gebrauch machen: Es geht nicht selten um 10.000 EUR bis 80.000 EUR Ersparnis. Solch große Summen kann man durch Tanken bei der günstigsten Tankstelle zu Lebzeiten nicht einsparen. Trotzdem tun sich die Immobilieneigentümer schwer, gegen die eigene Bank vorzugehen. Die Verbraucher fürchten, so von Rüden, ihr widerspenstiges Verhalten könnte ihnen irgendwie schaden.

Sie wollen die Beziehung zur Bank nicht aufs Spiel setzen. Eine Beziehung, die es de facto nicht gibt. Ob ein Immobiliendarlehen gewährt wird, entscheidet nicht der Banker aus dem Tennisclub vor Ort, sondern ein Computerprogramm. Ein zukünftiges Entgegenkommen der Bank, weil man ihr gegenüber nicht auf sein Recht pocht, ist ebenfalls nicht zu erwarten. Auch die Sorge, aufgrund des Widerrufes könnte die Bank nun alle anderen Kredite ebenfalls kündigen, ist unbegründet. Legt man sich mit der Sparkasse wegen des Baukredits an, kann ein anderer Verbraucherkredit nicht aus diesem Grund gekündigt werden.

Widerrufsbelehrung Sparkasse: Welche Fehler können vorkommen?

  • Falsche Belehrung über den Fristbeginn
  • Einseitige Rückzahlungsverpflichtung
  • Überflüssige Zusätze bezüglich „finanzierter Geschäfte“
  • zwei unterschiedliche Widerrufsbelehrungen
  • Ankreuzoptionslösung
  • Fußnote: Im Einzelfall prüfen
  • Fußnote: zwei Wochen oder Monat
  • „frühestens“
  • Fristbeginn ohne Vertragsschluss („des Antrags oder der Abschrift des Antrags“)
  • „30 Tage nach Willenserklärung“
  • Zurückgewähren ohne Fristangabe
  • Zurückgewähren nur einseitig
  • Keine E-Mail-Adresse, keine Faxnummer
  • Überflüssiger Zusatz; Finanzierte Geschäfte
  • Überflüssiger Zusatz: Wertersatz

„Gerade eben haben wir wieder eine Nachricht erhalten, dass eine Sparkasse bereit ist, dem Mandanten aufgrund einer falschen Widerrufsbelehrung rund 18.000,00 EUR zurückzuzahlen“, schwärmte Rechtsanwalt Johannes von Rüden. „Solche Nachrichten zu überbringen macht uns unheimlich Spaß. Die Freude der Mandanten mitzuerleben, wenn sie schon abgeschriebenes Geld zurückerhalten, motiviert uns unheimlich und bestärkt uns, den Feldzug gegen die Banken fortzusetzen“, sagte der Berliner Anwalt.