Die UmweltBank gab in der Zeit um 2006 bei Abschlüssen von Darlehensverträgen Widerrufsbelehrungen an ihre Kunden, die rechtlich angreifbar sein könnten. Zahlreiche der betroffenen Kunden solcher Darlehensverträge können daher auch Jahre nach dem Vertragsschluss diesen mit Hilfe eines Widerrufs lösen. Das ermöglicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Denn Widerrufsbelehrungen, die den Anforderungen an eine umfassende und unmissverständliche Belehrung nicht gerecht werden, könnten Kreditnehmer um die Chance bringen, den Vertrag erneut zu überdenken und sich gegebenenfalls zu lösen.
Was den Widerruf des Vertrags gegenüber der UmweltBank im Vergleich zur Kündigung auszeichnet
Für betroffene Darlehensnehmer bedeuten fehlerhafte Belehrungstexte die Möglichkeit, sich auch nach einer längeren Laufzeit vom Darlehen loszusagen. Dadurch haben sie die Chance, zu den aktuell günstigen Zinskonditionen umzuschulden.
Gegenüber der Kündigung des Kreditvertrags vor Ablauf der Zinsbindung schneidet der Widerruf deutlich günstiger ab. Denn bei vorzeitiger Kündigung fordern nahezu alle Kreditinstitute eine Ausgleichszahlung, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Zahlung des Kunden soll der Bank die eigenen Zinsausfälle ausgleichen, die sie aufgrund der Kündigung vor Fälligkeit zu verzeichnen hat. Die Bankkunden können durch diese Forderung in ungünstigen Fällen mehrere Zehntausend Euro loswerden. Bei einem Widerruf hingegen können Banken keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern.
Gesetzesänderung für Mitte 2016 geplant: „Ewiges“ Widerrufsrecht bewegt sich dem Ende zu
Leider könnte diese angenehme Möglichkeit, sich von teuer gewordenen Kreditverträgen zu lösen, in absehbarer Zeit der Geschichte angehören. Mitte des nächsten Jahres soll der Widerruf auch für Fälle der fehlerhaften Widerrufsbelehrung durch eine Gesetzesänderung zeitlich eingeschränkt werden. Dabei wären auch Darlehen, die zwischen 2002 und 2010 aufgenommen wurden, von der Änderung betroffen. Im Juni 2016 könnten diese Verträge dann zum letzten Mal widerrufen werden. Kreditnehmern, die einen Widerruf erwägen, blieben damit weniger als sieben Monate.
UmweltBank gibt Frist zur Erfüllung der Pflichten aus dem Widerruf nur einseitig zu Lasten des Kunden an
„Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.“ So belehrte die UmweltBank ihre Kunden in der Zeit um 2006 über die Frist zur Erfüllung der Pflichten aus dem Widerruf. Diese Angabe ist allerdings unvollständig. Denn durch sie wissen die Kunden zwar, an welche Frist sie bei der Erfüllung der Pflichten aus dem Widerruf gebunden sind. Es findet sich jedoch kein Hinweis dazu, ob die UmweltBank auch an eine Frist gebunden ist. Die Kunden könnten daher bereits annehmen, die UmweltBank sei nicht an eine Frist gebunden. Aber selbst wenn die Darlehensnehmer davon ausgehen, dass die UmweltBank zeitlich gebunden ist, können sie der Belehrung nicht entnehmen, an welche Frist. Eine solche Angabe ist jedoch für einen Darlehensnehmer, der die Vor- und Nachteile eines Widerrufs abwägt und die Folgen kalkuliert, unerlässlich. Denn schließlich geht es darum, die bereits beglichenen Raten zurückzuerhalten.
Falsche Belehrung über Frist zur Rückzahlung: Hinweis zum Widerruf bei bereits ausgezahlten Darlehen
„Ihr Widerruf gilt als nicht erfolgt, wenn Sie das empfangene Darlehen nicht binnen zwei Wochen entweder nach Erklärung des Widerrufs oder nach Auszahlung des Darlehens zurückzahlen.“ belehrt die UmweltBank zudem ihre Kunden. Dieser Hinweis lehnt sich an eine Gesetzesfassung des BGB an, die es den Banken möglich machte, eine solche Vereinbarung mit dem Kunden zu treffen. Allerdings musste diese Vereinbarung zum Einen gesondert schriftlich festgehalten werden und zum Anderen bestand die gesetzliche Möglichkeit dazu im Jahr 2006 nicht mehr. Der Hinweis verkürzt daher die Rückzahlungsfrist fälschlicherweise.
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Eine Widerrufserklärung sollte immer auf einer umfassenden rechtliche Durchschau basieren. Denn der Erfolg eines Widerrufs hängt auch stark von einem professionellen Auftreten gegenüber der Bank ab. Es sollte nämlich bedacht werden, dass der Widerruf nicht als Werkzeug eingeführt wurde, um sich in Zeiten niedriger Zinsen von alten Kreditverträgen zu lösen. Lassen Sie daher Ihre Unterlagen der UmweltBank von den im Bankrecht erfahrenen Rechtsanwälten der Kanzlei VON RUEDEN prüfen! Die Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN bieten Kunden der UmweltBank eine kostenlose Erstbegutachtung ihrer Unterlagen.
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