Vorfälligkeitsentschädigung – was sind Margenschaden und Refinanzierungsschaden?

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Kreditverträge regeln alle wichtigen Vereinbarungen, die zwischen Kreditgebern und Kreditnehmern getroffen werden. Hierunter fallen auch sämtliche Abreden, die sich auf die Rückführung des Darlehens beziehen. Verstoßen Kreditnehmer bei langfristigen Krediten gegen die ihnen auferlegten Pflichten und entsteht dem Kreditgeber daraus ein Schaden, kann er diesen dem Kreditnehmer in Rechnung stellen.

Grundsätzliches zur Vorfälligkeitsentschädigung

Vorfälligkeitsentschädigung - was sind Margenschaden und  Refinanzierungsschaden?Die wenigsten Darlehensnehmer wissen, dass – bis auf wenige Ausnahmen – eine frühzeitige Darlehensrückzahlung vom Darlehensgeber abgelehnt werden kann. So liegt es überwiegend an der Kulanz des Darlehensgebers, ob dieser die eingereichte Darlehensrückzahlung annimmt oder nicht. Grundsätzlich ist es nämlich so, dass sich Darlehenszins und die Darlehensraten in der Regel gemäß der Darlehenslaufzeit bestimmen und dem Darlehensgeber durch eine frühzeitige Rückzahlung der Kreditsumme Zinsverluste entstehen können, welche er dann wiederum gegenüber dem Darlehensnehmer geltend machen muss. Diesen Schaden bezeichnet man als Vorfälligkeitsentschädigung (VFE). Der Vorfälligkeitsentschädigungsanspruch entsteht also immer dann, wenn Kreditnehmer Festzinsdarlehen vorzeitig kündigen (§ 490 Abs. 2 Satz 3 BGB).

Die Höhe des Vorfälligkeitsentgelts bestimmt sich aus der Summe des sogenannten Refinanzierungsschadens und des Margenschadens.

Refinanzierungsschaden

Der Refinanzierungsschaden tritt als Folge der Refinanzierungsstruktur der Darlehensgeber, insbesondere von Banken ein, da diese für ein gewährtes Darlehen ihrerseits eine Anleihe zum gegenwärtigen Marktzins für den Darlehenszeitraum vornehmen um langfristig sichere Zinsen anbieten zu können. Der Darlehensgeber hat das Darlehen zu den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Zinskonditionen finanziert. Haben sich die Marktzinsen zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung verändert, kann das Geld nun nur noch zu diesen Konditionen erneut angelegt werden. Diese Differenz, welche auf die Restlaufzeit des Darlehens bezogen wird, wird als Refinanzierungsschaden bezeichnet. Liegt also der aktuelle Zinssatz unter dem Zinssatz zum Zeitpunkt des Darlehensabschlusses, sind dem Darlehensgeber Kosten in Höhe der Differenz zwischen den Zinssätzen durch Rückzahlung entfallenen Monatszinsen abzüglich des aktuell geltenden Zinssatzes entstanden.

Margenschaden

Da Darlehensgeber Gewinn machen wollen, wählen diese immer einen höheren Darlehenszinssatz als den Zinssatz der Anleihe. Bei einer vorzeitigen Ablösung des Kredits durch den Darlehensnehmer entstehen deshalb Verluste in Höhe der Zinsdifferenz zwischen dem zum Zeitpunkt der Anleihenaufnahme geltenden Zinssatz und dem an den Darlehensnehmer vermittelten Darlehenszinssatz. Diese monatlich entgangenen Zinseinnahmen werden als Margenschaden bezeichnet. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgt in der Praxis nach der Aktiv-Passiv-Methode, wonach die Bank den im Darlehensvertrag vereinbarten Zahlungsstrom (Zins, Tilgung, Restschuld) mit den Renditen vergleicht, die bei einer erneuten Festlegung des Betrages entstehen würden.

Anwaltliche Überprüfung lohnt sich

Erfahrungen zeigen, dass durchschnittlich jede zweite Forderung der Vorfälligkeitsentschädigung zu hoch angesetzt ist. Kreditnehmer, die sich in absehbarer Zeit einer Vorfälligkeitsentschädigung ausgesetzt sehen, sollten im besten Fall einen Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser prüft alle verfügbaren Unterlagen und bestreitet gegebenenfalls die geforderte Summe bzw. fordert die schnellstmögliche Rückzahlung der überzahlten Differenz, sofern die Vorfälligkeitsentschädigung bereits geleistet wurde. Gegebenenfalls können sogar Gründe gegeben sein, die eine Forderung des Darlehensgebers ausschließen. Wenn etwa die im Vertrag festgehaltene Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und der Vertrag widerrufen werden kann, ist eine Vorfälligkeitsentschädigung unzulässig.

Fazit

Vorzeitige Darlehensrückzahlungen sollten genau überdacht werden. Die Höhe des festgestellten Refinanzierungsschadens sowie des Margenschadens sollten in jedem Fall anwaltlich überprüft werden.

 

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