Widerrufsjoker – Sparkassendarlehen

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Immobiliendarlehnsverträge der Sparkassen sind widerrufbar

Darlehnsverträge der Sparkassen sind mit dem Widerrufsjoker oft auch noch nach Jahren widerrufbar. Grund dafür sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Mit einem Darlehnsvertrag bindet sich der Darlehnsnehmer oft für lange Zeit. Um den Darlehnsnehmer vor einer übereilten Vertragsbindung zu schützen, besteht die Möglichkeit des gesetzlichen Widerrufs. Die Widerrufsbelehrung dient der Information des Darlehnsnehmers über sein Widerrufsrecht, also das Recht sich von einem übereilten Darlehnsvertrag wieder zu lösen.

Wann beginnt die Widerrufsfrist?

Für den Widerruf eines Darlehnsvertrages sieht das Gesetz eine Frist von zwei Wochen vor. Diese Frist beginnt mit dem Erhalt der vollständigen Darlehnsunterlagen. Dazu gehört auch die vollständige und richtige Widerrufsbelehrung. Ist die Widerrufsbelehrung jedoch fehlerhaft, unrichtig oder unvollständig beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Dies bedeutet, dass der Darlehnsvertrag auch nach Jahren noch widerrufbar ist. Zwar kann die Bank den Darlehnsnehmer auch noch nachträglich die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, jedoch ist das nur unter zusätzlichen Voraussetzungen möglich. In der Regel erfolgt weder eine nachträgliche Information, noch genügt diese Information den gesetzlichen Bestimmungen. Es bleibt somit bei der dauernden Widerrufbarkeit des Darlehnsvertrags.

Welche Verträge sind widerrufbar?

Insbesondere Immobiliendarlehnsverträge der Sparkassen die nach dem 11.06.2010 geschlossen wurden, weisen oft Fehler auf. Es fehlen Pflichtangaben, wie die tatsächliche Anzahl der Darlehnsraten oder der effektive Jahreszins. Darüber hinaus sind die Widerrufsbelehrungen oft fehlerhaft. Auch hier fehlen wichtige Angaben. Beispielsweise versprechen die Sparkassen dem Darlehnsnehmer die zuständige Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Tatsächlich erfolgt diese Information aber weder im Darlehnsvertrag selbst noch in den allgemeinen Darlehnsbedingungen. Eine Angabe der Aufsichtsbehörde in dem „europäischen standardisierten Merkblatt“ reicht nicht aus.

Beispiel Widerrufsbelehrung:

„14 Widerrufsinformation

Widerrufsrecht

Der Darlehnsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb 14 Tage ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehnsnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrages, Angabe der der für die Sparkasse zuständige Aufsichtsbehörde) erhalten hat.

Der Darlehnsnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehnsnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehnsnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehnsnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Darlehnsnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangabe kann der Darlehnsnehmer nachträglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehnsnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:“

Ist die Widerrufsbelehrung, wie im Beispiel, fehlerhaft, kann der Darlehnsvertrag auch nach Jahren noch widerrufen werden.

Der Widerruf als Chance !

Der Widerruf eines Darlehns stellt sich für den Darlehnsnehmer als äußerst lukrativ heraus. Zunächst kann sich der Darlehnsnehmer von alten und teuren Krediten lösen um von dem aktuell günstigen Zinsniveau zu profitieren. Darüber hinaus führt der Widerruf zu einer vollständigen Rückabwicklung des Darlehnsvertrages. Das bedeutet, dass der Darlehnsnehmer sämtliche Raten zurückerhält. Darüber hinaus erhält der Darlehnsnehmer in vielen Fällen, eine Nutzungsentschädigung von 2,5 Prozent über Basiszins seiner eingezahlten Raten. Außerdem fällt in der Regel keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Für den Darlehnsnehmer somit eine lohnende Angelegenheit.