Berlin – Am 15. Oktober will der Berliner Senat entscheiden, ob die Hauptstadt einen Mietendeckel bekommt. Mit dem Mietendeckel sollen die Mieten in Berlin auf dem Standvom 18. Juni 2019 für fünf Jahre weitgehend eingefroren werden. Die Berliner Justizverwaltung hält den von Senatorin Lompscher vorgelegten Entwurf weder für unverhältnismäßig noch für verfassungswidrig. Die Innenverwaltung und die Investitionsbank sehen das das anders.
Ausgestaltung des Mietendeckel bleibt umstritten
Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte sich kürzlich gegen eine Möglichkeit zur Absenkung der Mieten ausgesprochen, wenn sie über einer festgelegten Obergrenze liegen – der Vorschlag sei nicht praktikabel. Für Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) war das kein Grund, von ihrem Entwurf abzuweichen: In ihrem Gesetzesentwurf vom 23.September ist die Möglichkeit, bestehende Mieten abzusenken, weiterhin enthalten.
Auch die Justizverwaltung von Senator Dirk Behrendt (Grüne) und die Innenverwaltung haben keine grundsätzlichen Bedenken gegen den geplanten Mietendeckel der Bausenatorin. Damit unterstützen die beiden Behörden grundsätzlich den Plan von SPD, Linken und Grünen, den Anstieg der Mieten in Berlin mit einem eigenen landesrechtlichen Deckel zu begrenzen.
Kritik äußert die Justizverwaltung allerdings an Details des Gesetzentwurfs: Es sei zum Beispiel nicht klar geregelt, wann die Bezirke und die Investitionsbank die Anträge auf Mietsenkung prüfen sollen.
„Erst richtig deckeln, dann enteignen“
Unter diesem Motto forderten am Tag der Deutschen Einheit auch mehrere tausend Mieterinnen und Mieter mit einer Demonstration in der Innenstadt, den Deckel nicht zu verwässern. Sie forderten außerdem die Enteignung großer Immobilienkonzerne. Die Berliner SPD will sich auf einem Parteitag Ende Oktober mit dem Volksbegehren zur Enteignung von Immobilienriesen befassen. Bürgermeister Müller hingegen lehnt die Vergesellschaftung bislang strikt ab.
IBB-Chef: Mietendeckel nicht umsetzbar
Der Vorstandsvorsitzende der Investitionsbank Berlin (IBB), Jürgen Allerkamp, bezweifelt, dass der Mietendeckel pünktlich am 1. Januar 2020 starten kann. In der rbb Abendschau äußerte er Zweifel an der Umsetzbarkeit: „Wir glauben nicht, dass der Mietendeckel, so wie es der derzeitige Gesetzentwurf vorsieht, umsetzbar ist”, so Allerkamp. Vor allem der Personalbedarf sei eine hohe Hürde. Für die Aufgaben, die dasgeplante Gesetz vorsehe, seien mindestens 150 bis 350 Personen nötig.Seiner Ansicht nach sei der Weg noch lang, um den Mietendeckel einfach, handhabbar und rechtssicher zu machen.
Millionen-Kampagne gegen Mietendeckel und Enteignung
Mit einer 1,6 Millionen Euro teuren Öffentlichkeitskampagne will die deutsche Wohnungswirtschaft gegen den Mietendeckel und die Enteignungspläne kämpfen. Ziel sei es, „die Wohnungswirtschaft nicht länger von denjenigen diskreditieren zu lassen, die uns als Miethai sehen wollen, der sich am schmalen Einkommen der Mieterinnen und Mieter mästet“, heißt es in einem Schreiben des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V., in dem die Mitgliedsunternehmen um finanzielle Unterstützung gebeten werden.