Mit einer Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wollen FDP und CDU/CSU den Berliner Mietendeckel kippen. Das Land Berlin habe mit dem Gesetz seine Befugnisse überschritten; das Mietrecht sei Sache des Bundesgesetzgebers. Während Senatorin Lompscher die „notwendige Klärung“ begrüßt, verurteilte der Berliner Mieterverein die Klage als zynisch.
Die Abgeordneten der FDP und rund 200 Parlamentarier der CDU/CSU haben am 6. Mai eine Normenkontrollklage eingereicht. Die Kläger sind der Ansicht, dass mit der von einem Bundesland verfügten gesetzlichen Regulierung der Mieten die bestehenden Regelungen des Bundes zum Mieterschutz verdrängt werden. Das sei ein unzulässiger „Übergriff in die Kompetenz des Bundesgesetzgebers“.
Im März hatte sich bereits das Landgericht Berlin an das höchste deutsche Gericht gewendet, weil es die Regelung für verfassungswidrig hält. Auch die Berliner Richter sind der Ansicht, dass dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für den Mietendeckel fehlt.
Verfassungsrechtliches Niemandsland
Laut Marco Buschmann, dem Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, verletzt das Land Berlin mit seinem Mietendeckel die Verfassung. Es sei deshalb die Pflicht der Abgeordneten, diesen Rechtsbruch zu stoppen. „Insbesondere, weil der Berliner Mietendeckel wirtschaftlich katastrophale Folgen nach sich zieht, sehen wir uns ganz besonders in der Pflicht, ihn vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen“, so Buschmann.
Das Berliner Gesetz zum Mietendeckel bewege sich im verfassungsrechtlichen Niemandsland, begründet Jan-Marco Luczak, Sprecher der CDU/CSU-Fraktion für Recht und Verbraucherschutz, die Klage. 40 Prozent aller Bundestagsabgeordneten hätten sich hinter die „abstrakte Normenkontrolle“ gestellt.
In Normenkontroll-Verfahren wird die Verfassungsmäßigkeit richterlicher Entscheidungen oder gesetzlicher Regelungen überprüft – auch unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit. Möglich sind konkrete Normenkontrollen zur Überprüfung von Urteilen und abstrakte Normenkontrollen wie die zur Überprüfung des Mietendeckels. Mit einer abstrakten Normenkontrolle können sämtliche Normen des Bundes- oder Landesrechts auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz abgeklopft werden. Ein solcher Antrag darf nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestages gestellt werden.
Aufgrund der rechtsstaatlichen Dimension des Landesgesetzes, bei der zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik das vom Bund regulierte Mietrecht durch Landesregeln ersetzt wird, hofft der CDU-Rechtsexperte Luczak auf eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichtes. Das Gesetz würde dann bis zur endgültigen Entscheidung ausgesetzt.
Mietendeckel gefährdet Kalkulation der Vermieter
Die Berliner CDU will auch vor dem Berliner Landesverfassungsgericht gegen den Mietendeckel klagen. Die Abgeordneten seien nicht bereit „den Übergriff in unsere Kompetenz als Bundesgesetzgeber hinzunehmen“, so Luczak. Die „vielen mieterschützenden Regelungen“ des Bundes würden in Berlin durch den Mietendeckel verdrängt. Als „populistische Scheinlösung“ helfe der Mietendeckel den Menschen nicht, sondern schade ihnen vielmehr. Dringend benötigter Neubau werde verhindert und ein alters- und klimagerechter Umbau von Wohnungen torpediert.
Hinzu kommt laut Luczak, dass der Mietendeckel Mieter begünstigt, die keine staatliche Hilfe benötigen: „Gut situierte Mieter in teuren, sanierten Altbauwohnungen in bester Citylage profitieren von ihm am meisten.“ Während sich dort die Miete oftmals halbiere, hätten Mieter in Marzahn nichts vom Mietendeckel. Zudem sei der Mietendeckel auch deshalb ungerecht, weil auch „soziale Vermieter wie Genossenschaften in wirtschaftliche Existenznot“ gerieten „und private Kleinvermieter um ihre Altersvorsorge gebracht“ würden.
Auch Marco Buschmann sorgt sich um die Vermieter: Viele Vermieterinnen und Vermieter seien Privatpersonen, die mit einer Immobilie fürs Alter vorsorgen wollten. Mit dem Mietendeckel werde ihre Kalkulation gefährdet.
Senatorin Lompscher begrüßt die Klärung
Katrin Lompscher (Linke), Berlins Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, kommentierte den Vorstoß von Union und FDP auf Anfrage des Tagesspiegels: „Wir haben die gerichtliche Überprüfung erwartet und begrüßen die notwendige Klärung, um die bestehende Unsicherheit bei Mieterinnen und Mietern zu beenden.“ In der aktuellen Krise zeige sich, wie schnell eine hohe Mietbelastung zur existentiellen Bedrohung werden könne, so Lompscher weiter. „Viele Menschen haben aktuell Angst, ihr Dach über dem Kopf zu verlieren. Damit muss Schluss sein.“
Auch der Wohnungsverband bfw begrüßt die Klage: „Mit dem Mietendeckel werden Mieter und Vermieter gegeneinander ausgespielt, ohne dass die Ursachen für den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Angriff genommen werden”, so bfw-Präsident Andreas Ibel. Michael Schick vom Immobilienverband Deutschland hofft auf Klarheit darüber, dass Mietrecht Bundesrecht ist. Andernfalls gebe es einen Flickenteppich aus landesrechtlichen Regelungen mit „gravierender rechtlicher Unsicherheit“.
Der Chef des Berliner Mietervereins, Reiner Wild sieht das erwartungsgemäß anders und verteidigt den Mietendeckel. Er sei gerade im Hinblick auf die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie in Berlin von besonderer sozialpolitischer Bedeutung. Das Berliner Gesetz jetzt über eine Normenkontrollklage zu beseitigen, bezeichnete er als zynisch. Bundesregierung und Bundestag hätten beim Mieterschutz und bei den Rahmenbedingungen für den Bau preisgünstiger Mietwohnungen versagt.
Wirkt der Mietendeckel?
Der bundesweit einmalige Berliner Mietendeckel war Mitte Februar vom Abgeordnetenhaus beschlossen worden und trat am 23. Februar in Kraft. Damit werden die Berliner Mieten zunächst auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren und dürfen ab 2022 jährlich maximal um 1,3 Prozent steigen. Die Obergrenzen liegen zwischen 5 Euro und 11,80 Euro pro Quadratmeter, abhängig vom Baujahr und Zustand der Immobilie. Der Mietendeckel gilt für alle Wohnungen – außer für neu vermietete Neubauwohnungen. Ab dem 23. November kommt die Senkung der Miethöhe bei bestehenden Verträgen dazu, wenn sie 20 Prozent der staatlich festgelegten Mieten überschreiten.
Durch den Mietendeckel sind laut Forschungsinstituten die Mieten in Berlin im ersten Quartal dieses Jahres bereits gesunken. Viele Vermieter haben die Miete mit Inkrafttreten des Gesetzes reduziert. Im Vergleich zum ersten Quartal 2019 ist laut dem Wohn-Index des Forschungsinstituts F+B die Durchschnittsmiete in Berlin um 2,4 Prozent gesunken – möglicherweise ein erster Effekt des Mietendeckels.