Teure Darlehensverträge: So kommen Sie aus Immobilienverträgen raus

Veröffentlicht am in Immobilien- und Mietrecht

Seit Jahren kämpfen Rechtsanwälte gegen Banken. Grund dafür sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die Banken über Jahre verwendet haben. Findet ein Rechtsanwalt einen Fehler in einer solchen Widerrufsbelehrung, kann der Vertrag auch noch nach Jahren mit der Folge widerrufen werden, dass zu viel gezahlte Zinsen zurückgezahlt werden müssen. Verbraucher könnten so tausende Euro sparen. Dies geht nun auch wieder aus einem aktuellen Bericht der Zeitschrift Finanztest hervor.

Widerrufsrecht verjährt nicht

Der Berliner Rechtsanwalt Johannes von Rüden berät Verbraucher, die vor Jahren ihre Altbauimmobilie durch einen Darlehensvertrag finanziert haben. In seinem Berliner Büro rauscht sein Blick über eine zehn Jahre alte Widerrufsbelehrung einer deutschen Bank. Nach einigen Sekunden stellt er fest: „Die Folgen des Widerrufs sind nur einseitig dargestellt. Zwar sind die Folgen für den Verbraucher dargestellt, nicht an die, die die Bank im Falle des Widerrufs zu tragen hätte. Das ist ein typischer Fehler“, sagt er. Der Fehler ist kein Einzelfall. Von Rüden schätzt, dass rund 80 Prozent der Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind, weil sich die Banken nicht an vorgegebene Muster des Gesetzgebers gehalten haben.

Es ist denkbar einfach: „Nach Einführung des Widerrufsrechts im November 2002 mussten Banken auf den Widerruf hinweisen. Wer damals falsch über den Widerruf belehrte wurde, wird heute so behandelt, als sei er nie über den Widerruf belehrt worden“, sagt von Rüden. Weil die Banken nach dem Widerruf des Vertrages nicht mehr die fest vereinbarten Zinsen erhalten, sondern deutlich niedrigerer, erhält der Verbraucher zuviel gezahlte Zinsen zurück. Jetzt sitzt er in seinem Berliner Büro am Leipziger Platz und sieht noch einmal über die 13 Seiten. In dem Fall hatte der Verbraucher seit zehn Jahren fast sechs Prozent Zinsen gezahlt, doch die Banken erhielten das Geld weitaus günstiger bei der EZB – teilweise zu Zinssätzen unter einem Prozent. Von Rüden gibt die Zahlen in ein Programm ein: In diesem Fall hat der Verbraucher in den vergangen Jahren über 39.000 EUR zu viel Zinsen gezahlt.

Widerstand der Banken

Einige Banken zeigen sich einsichtig und zahlen die Zinsen ohne weiteren Prozess zurück, das ist auch von Rüdens Erfahrung. Doch nicht immer zeigen sich die Banken einsichtig, erklärt von Rüden. Trotz der klaren Rechtslage wollen Banken ihre Kunden nicht ohne weiteres aus ihren Verträgen entlassen; dann hilft nur der Gang vor Gericht.

Hunderte Verfahren werden vor deutschen Gerichten wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen geführt. Einige Klagen können mir Vergleichen abgeschlossen werden. Bevor Verbraucher nun aber ihren Vertrag widerrufen, sollten sie sich über die nächsten Schritte Gedanken machen. Wird der Widerruf erklärt, muss das Darlehen innerhalb von 30 Tagen vollständig zurückgezahlt werden. Sinnvoll ist es daher, sich über eine Anschlussfinanzierung Gedanken zu machen und verschiedene Angebote einzuholen.

Trotz der klaren Rechtslage scheuen viele Verbraucher den Gang zum Anwalt oder vor Gericht. Hier helfen Dienstleister wie Meritus Legal Service GmbH weiter, die unter anderem mit Johannes von Rüden zusammenarbeitet. Das Unternehmen lässt den Kreditvertrag kostenlos prüfen und macht dem Verbraucher anschließend ein Angebot zum Abkauf der Forderungen. Damit erhält der Verbraucher sofort einen Teil seiner Forderung und muss selber kein Prozessrisiko eingehen.

So erkennen Sie fehlerhafte Widerrufsbelehrungen – Einige ausgewählte Beispiele:

Formulierung:

„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ 

Bewertung:

Dieser Satz trifft keine Aussage darüber, wann die Frist wirklich beginnt. Sie trifft lediglich eine Aussage darüber, bis wann sie nicht beginnt. Der Bundesgerichtshof hat diesen Fehler in einer Widerrufsbelehrung bereits akzeptiert.

Formulierung:

„Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn Ihnen diese Belehrung ausgehändigt worden ist, jedoch nicht bevor uns die von Ihnen unterschriebene Ausfertigung des Darlehensvertrages zugegangen ist.“

Bewertung:

Wann die Ausfertigung bei der Bank eingeht, kann der Verbraucher nicht wissen. Er weiß so auch nicht, wann die Frist anfängt zu laufen.

Formulierung:

„Im Falle des Widerrufs müssen Sie die erhaltene Sache zurück- und gezogene Nutzungen herausgeben. Ferner haben Sie Wertersatz zu leisten, soweit die Rückgewähr […] nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist […]“

Bewertung:

Eine Widerrufsbelehrung darf nicht nur über die Folgen des Widerrufs belehren, sie muss auch über die Rechte des Verbrauchers informieren.