Ein rechtssicherer Internetauftritt stellt eine große Herausforderung für Onlinehändler dar. Nationale Gesetze, europarechtliche Verordnungen und eine uneinheitliche Rechtsprechung machen die Materie besonders für rechtliche Laien enorm komplex. Dabei steckt der Teufel – wie so oft – auch hier im Detail. Bereits die kleinsten Fehler und Unachtsamkeiten können eine Abmahnung zur Folge haben.
Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die häufigsten Fehlerquellen geben.
1. Veraltetes Widerrufsrecht
Seit Juni 2014 gilt ein neues Widerrufsrecht. Im Rahmen der EU- Verbraucherrechterichtlinie wurden unter anderem die Modalitäten in Bezug auf das Widerrufsrecht neu geregelt. Die Fristen, sowie die Kosten für Hin- und Rücksendung wurden mit dem Ziel, das Verbraucherschutzrecht in den EU- Mitgliedsstaaten zu harmonisieren, neu geregelt. Sollten Sie zu den zahlreichen Onlinehändlern gehören, die die Angaben in ihrem Onlineshop noch nicht angepasst haben, so setzen Sie sich einer erhöhten Abmahngefahr aus.
2. Fehlende Datenschutzerklärung
Sobald Sie als Onlinehändler Nutzerdaten erheben, z.B. indem Sie einen Newsletter anbieten, Registrierungsmöglichkeiten bereithalten oder sich Social Media Instrumenten bedienen, brauchen Sie eine rechtlich korrekte Datenschutzerklärung. Ob es im Fall einer fehlenden Datenschutzerklärung zu Abmahnungen kommt, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet. Auf der rechtlich sicheren Seite befinden Sie sich jedenfalls dann, wenn sie eine solche Datenschutzerklärung aufbieten können.
3. Unzulässige Verwendung von Produktfotos
Wenn Sie im Internet professionell und erfolgreich verkaufen möchten, dann brauchen Sie vor allem Zeit für die Aufbereitung und Darstellung Ihrer Angebote. Dabei gilt es, eine originelle Artikelbeschreibung, sowie ein möglichst professionelles Foto des angebotenen Produkts bereitzustellen. Ein gutes Foto wertet ein Produkt enorm auf und kann eine Kaufentscheidung positiv beeinflussen. Es sollte am besten hochauflösend, optisch ansprechend und scharf sein. Machen Sie nicht den Fehler, sich am Produktfotoportfolio Ihrer Konkurrenz zu bedienen. Meist lässt eine Abmahnung des Urhebers dann nicht lange auf sich warten.
4. Fehlende oder unzutreffende Angaben im Impressum
Im Unterschied zu einem Ladengeschäft weiß der Kunde im Internet nicht, mit wem er einen Vertrag abschließt. Er ist daher auf die korrekten Angaben im Shop bzw. auf der Webseite angewiesen. Sie als Händler müssen Ihrem potentiellen Vertragspartner die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen. Diese Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ergibt sich auf §5 TMG. Die jeweils notwendigen Angaben unterscheiden sich von Fall zu Fall. Je nach Rechtsform sind beispielsweise Angaben zur Vertretungsbefugnis zu machen. Außerdem sind eine ladungsfähige Anschrift und hinreichende Kontaktmöglichkeiten anzugeben. Häufige Fehlerquelle in diesem Bereich sind Namensabkürzungen.
5. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu Preisen und Versandkosten
„Versandkosten auf Anfrage“ – bei dieser Aussage ist eine Abmahnung quasi vorprogrammiert. Die Preisangabenverordnung (PAngV) schreibt u.a. Preisklarheit vor. Durch einfache Lektüre der Vorschriften der PAngV wird man ohne Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung hierzu leider nicht schlau. Als Faustregel gilt: Endpreise sind inkl. anfallender Versandkosten gut sichtbar und ohne Widersprüche anzugeben. Ziel ist es, dem Verbraucher die Möglichkeit zu geben, Preise ohne größere Anstrengungen vergleichen zu können.
Planen Sie die Eröffnung eines Onlineshops oder sind Sie sich unsicher, ob Ihr Shop sämtlichen gesetzlichen Anforderungen entspricht? Kontaktieren Sie uns gerne und lassen Sie sich von unseren erfahrenen Anwälten beraten.