Bayern: Mehr Rechtsschutz bei Bestellungen im Internet durch Online-Schlichtung

Veröffentlicht am in Internetrecht

Die Bayern haben’s gut: Ab dem 20.04.2012 können sich die Verbraucher dort an eine Online-Schlichtungsstelle wenden, sollte es bei einer ihrer Bestellungen im Internet Probleme geben.

Bayern: Mehr Rechtsschutz bei Bestellungen im Internet durch Online-Schlichtung

Die Schlichtungsstelle wird vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. betrieben und ist das Ergebnis einer Initiative des Landes Baden-Württemberg. Ab April 2012 wird sich das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz an dem Projekt beteiligen. Das Land Hessen beteiligt sich seit 2011 an den Kosten der Schlichtungsstelle. Diese kann dann vom Verbraucher kostenlos in Anspruch genommen werden. Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU) betont:

„Die Online-Schlichtung ist ein rasches und für alle Beteiligten risikofreies Verfahren, um Streitigkeiten aus Bestellungen im Internet außerhalb des gerichtlichen Verfahrens zu klären. Wir haben zwar eine hervorragende Justiz, aber viele Fälle lassen sich sehr effizient auch ohne die Hürden eines Gerichtsprozesses lösen.“

Als Schlichtungsstelle steht sie neutral zwischen dem Verbraucher und einem Unternehmer. Ein Schlichterspruch ist zwar rechtlich nicht bindend, aber dennoch würden sich die Parteien in der Regel daran halten. Er diene dazu, Streitfälle zu lösen, in denen es z.B. darum geht, dass bestellte Ware nicht geliefert worden ist oder streitig sei, ob der Kunde die Bestellung tatsächlich wirksam widerrufen habe. Möglich sind auch – trotz fehlender Beweisverfahren – Ansprüche wegen mangelhafter Ware oder Dienstleistung geltend zu machen.

Die Erfolgsquote ist beachtlich: Gut 75 % der eingegangenen Fälle können außergerichtlich gelöst werden.
Es bleibt natürlich abzuwarten, ob sich eine Online-Schlichtungsstelle auch in ganz Deutschland durchsetzen wird, aber dem Erfolg der Schlichtungsstelle in Bayern nach zu urteilen, stehen die Chancen gut.