Datenschutz: Deutsche Wohnen zu Millionenstrafe verurteilt

Veröffentlicht am in Internetrecht

Berlin – Gehaltsabrechnungen, Selbstauskünfte, Krankenversicherungsdaten: Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen hat sensible Daten seiner Mieter ohne Grund über Jahre gespeichert. Ein klarer Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), befand die Berliner Datenschutzbehörde und ordnete ein Bußgeld in Höhe von satten 14,5 Millionen Euro gegen die Deutsche Wohnen an – die höchste Strafe, die bislang in Deutschland wegen Datenschutzverstößen verhängt wurde.

Massive Verstöße gegen die DSGVO

Die Deutsche Wohnen SE ist eines der größten Immobilienunternehmen der Bundesrepublik. Der Konzern besitzt mehr als 168.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten, davon über 110.000 Wohnungen in Berlin. Jetzt kam heraus, wie der Konzern mit sensiblen Daten seiner Mieter umgeht. Die Deutsche Wohnen SE speichert über Jahre persönliche Daten mit sensiblen Informationen über die persönliche und finanzielle Situation seiner Mieter, „ohne zu prüfen, ob dies rechtmäßig und erforderlich sei“, so die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk in einer Pressemitteilung.

Das Archivsystem der Deutsche Wohnen sieht offenbar nicht einmal eine Möglichkeit vor, Daten zu löschen, die nicht mehr benötigt werden. So bleiben Informationen wie Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge, Selbstauskünfte, Auszüge aus Arbeitsverträgen und Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten in den Datenbanken gespeichert. Das Archivsystem verstößt damit sowohl gegen die Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung (Artikel 5 DSGVO) als auch gegen das Gebot des Datenschutzes durch Technikgestaltung (Artikel 25 DSGVO).

Deutsche Wohnen legt Einspruch ein

Die DW hat inzwischen in einer Pressemitteilung erklärt, Einspruch gegen die Bußgeldentscheidung einzulegen: „Die Deutsche Wohnen betont ausdrücklich, dass keinerlei Daten von Mietern datenschutzwidrig an unternehmensfremde Dritte gelangt sind. Vielmehr hat die Deutsche Wohnen bereits im Jahr 2017 umfangreiche personelle und prozessuale Veränderungen eingeleitet, um den aktuellen Datenschutzanforderungen vollumfänglich gerecht zu werden. Die Deutsche Wohnen teilt die rechtliche Bewertung der Berliner Datenschutzbeauftragten nicht und wird den Bußgeldbescheid gerichtlich überprüfen lassen.“

Deutsche Wohnen – ein Symbol für Immobilienspekulation

Schon lange steht die Deutsche Wohnen im Fokus der Öffentlichkeit. Der Konzern machte immer wieder Schlagzeilen wegen seines rücksichtlosen Umgangs mit Mietern. Die Tochter der Deutschen Bank wurde 1998 gegründet und hat sich in den letzten 20 Jahren durch massive Aufkäufe zu einem der größten privaten Immobilienunternehmen Deutschlands entwickelt. Jetzt ist er ein börsennotiertes Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 1,4 Milliarden Euro (Stand 2018). Dieses Wachstum hat der Dax-Konzern nicht zuletzt durch die Privatisierung kommunaler Wohnungsbestände erreicht. Allein in Berlin stammen laut einem Bericht des RBB mehr als 95.000 seiner Immobilien aus dem Besitz der öffentlichen Hand.

Volksbegehren Deutsche Wohnen enteignen

In Berlin sammelt eine Initiative mit dem Slogan „Deutsche Wohnen enteignen“ Unterschriften für ein Volksbegehren. Die Wohnungsbestände der Deutsche Wohnen und anderer großer Eigner sollten im Sinne des Gemeinwohls enteignet werden, so die Forderung der Initiative. Das Grundrecht auf Wohnen dürfe nicht von Unternehmen unterlaufen werden, bei denen „das Ausquetschen der Mieterschaft elementarer Bestandteil ihrer Geschäftsstrategie ist“ und denen es nur um möglichst hohe Profite geht, um ihren Aktionären hohe Gewinne versprechen zu können.

Hohe Bußgelder nach Einführung der DSGVO

Seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 dürfen die Aufsichtsbehörden in der EU bei Verstößen gegen den Datenschutz deutlich höhere Bußgelder verhängen. Sie waren zuvor in Deutschland bei 300.000 Euro gedeckelt. Die deutschen Behörden haben sich kürzlich auf einen gemeinsamen Katalog geeinigt, mit dem sie die Höhe eines Bußgelds ermitteln. Die gegen die Deutsche Wohnen verhängte Geldbuße bewegt sich demnach im mittleren Bereich, weil kein Datenmissbrauch nachgewiesen werden konnte.

Wie erhalte ich Auskunft über meine personenbezogene Daten?

Sie möchten wissen, welche Daten ein Unternehmen von Ihnen gespeichert hat? Dafür genügt ein formloses Anschreiben per Post oder E-Mail. Das Unternehmen muss dann innerhalb eines Monats reagieren. Hier ein Musterbrief für die Auskunft:

Absender

Weitere Angaben wie E-Mail-Adresse, Kundennummer oder Geburtsdatum

Anschrift des Unternehmens

Ort, Datum

Auskunft nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte erteilen Sie mir Auskunft darüber, ob und welche personenbezogene Daten Sie über meine Person gespeichert haben und welche meiner Daten konkret bei Ihnen verarbeitet werden.

Außerdem möchte ich darüber informiert werden, zu welchem Zweck diese Daten verarbeitet werden, welche Empfänger diese Daten bereits erhalten haben oder künftig noch erhalten werden und wie lange meine Daten gespeichert werden.

Ich verlange Informationen über das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung, ein ggf. bestehendes Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung nach Art. 21 DS-GVO, mein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde und die Herkunft der Daten.

Falls eine automatisierte Entscheidungsfindung mit Profiling stattfindet, möchte ich darüber informiert werden.

Wenn eine Datenübermittlung in Drittländer stattfindet, teilen Sie mir bitte mit, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO vorgesehen sind.

Bitte stellen Sie mir eine Kopie meiner bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Sobald Sie wissen, welche Daten das Unternehmen von Ihnen gespeichert hat, können Sie weitere Rechte wie eine Berichtigung, Löschung oder Sperrung geltend machen.