Die EU-Kommission stellt Deutschland ein Ultimatum zur Vorratsdatenspeicherung

Veröffentlicht am in Internetrecht

Es wird langsam sehr ernst: Die EU-Kommission hat Deutschland eine letzte Frist für ein neues Gesetz zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Kriminalitätsbekämpfung gesetzt. Deutschland hat noch vier Wochen Zeit, ansonsten droht eine Klage.

Deutschland muss eine EU-Richtlinie von 2006 zur Vorratsdatenspeicherung umsetzen, ansonsten droht eine Klage wegen Verletzung der EU-Verträge. Eine Klage hätte ein Bußgeld in Millionenhöhe zur Folge.

In Deutschland ist vieles sehr umstritten, was die Speicherung dieser Daten angeht. Auf politischer Ebene soll Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ihren Stellvertreter Philipp Rösler (FDP) angewiesen haben, das Telekommunikationsgesetz entsprechend der EU-Vorschrift zu ändern. Problematisch dabei ist, dass die Justizressortchefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wiederum eine Alternativlösung möchte.

Bereits im März 2010 hatte das BVerfG die bis dahin geltende Vorratsdatenspeicherung von sechs Monaten für verfassungswidrig erklärt. Zunächst bedeutet die Speicherung an sich, dass die gesamte Kommunikation und auch alle Kommunikationsversuche via Telefon, SMS, E-Mail oder Internet erfasst werden und ferner noch ein halbes Jahr rückwirkend nachvollziehbar sind. Nicht zum Speicherumfang gehören allerdings sämtliche Metadaten, die Rückschlüsse über die Art und Umfang des Kontaktes erlauben. Die Daten sollen, so eigentlich die Idee und das Ziel des Gesetzgebers, Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stehen und ihnen insbesondere bei der Terrorismusbekämpfung behilflich sein. Bedenklich an dieser Vorratsdatenspeicherung ist, dass jeder Bürger potenziell verdächtigt und überwacht wird. Die Datenspeicherung trägt im Ergebnis dazu bei, dass die Unschuldsvermutung abgeschafft wird.

Die Richter sind der Auffassung, dass eine Speicherung auch durchaus grundgesetzkonform ausgestaltet werden kann, wenn gewisse Anforderungen eingehalten werden. Man dürfe u.a. die Datensicherheit, die Verhältnismäßigkeit beim Zugriff auf die Daten und einen Richtervorbehalt auf keinen Fall vernachlässigen.

Das Parlament hat am Mittwoch ein Gesetz gebilligt, das die EU-Richtlinie umsetzen soll. Allerdings will die EU-Kommission bereits Mitte des Jahres einen Reformvorschlag für die Richtlinie vorlegen.